Energiekostenzuschuss für Unternehmen
Mit einem Zuschuss von bis zu 30% auf die gestiegenen Energiekosten zwischen 1. Februar 2022 und 30. September 2022 werden heimische Betriebe im Rahmen des Energiekostenzuschusses unterstützt. Betrachtet wird dabei, ob die Energiekosten im Betrachtungszeitraum um mindestens 3 % des Bruttoproduktionswertes bzw. des Umsatzes gestiegen sind. Bei kleineren Betrieben bis 700.000 Euro Jahresumsatz entfällt diese Voraussetzung.
Der mit 1,3 Mrd. Euro dotierte Fördertopf wird nach einem 4-stufigen Modell vergeben:
- Stufe 1: Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe mit 30% Preisdifferenz zum Vorjahr; Zuschussuntergrenze EUR 2.000
- Stufe 2: Mindestens Verdoppelung der Preise für Strom und Erdgas (Treibstoffe ausgenommen); bis zu 70% des Vorjahresverbrauchs mit max. 30% förderbar; max. Förderhöhe 2 Mio. Euro
- Stufe 3: Unternehmen müssen zusätzlich einen Betriebsverlust vorweisen; max. Zuschüsse bis 25 Mio. Euro
- Stufe 4: Nur für ausgewählte Unternehmen (z.B. Stahlhersteller); max. Zuschüsse bis 50 Mio. Euro
Fristen und Fakten im Überblick:
Förderungszeitraum: Energiemehrkosten von 1. Februar 2022 bis 30. September 2022
Registrierung im aws Fördermanager erforderlich und von Ende Oktober bis Mitte November 2022 möglich
Antragstellung: pro Unternehmen nur ein Antrag, Einreichung wird ab Mitte November 2022 möglich sein
Auszahlung: auf Basis der bei der Antragstellung vorgelegten Unterlagen
Ausgenommen: Unternehmen, welche als Staatliche Einheit gelten, Energie produzierende oder Mineralöl verarbeitende Unternehmen, Banken- und Finanzierungswesen
Weiterführende Informationen zum Energiekostenzuschuss finden Sie unter: