Nachhaltig wirtschaften und profitieren: Förderungen für betriebliche Photovoltaikanlagen und Stromspeicher

Die vielfältigen Fördermöglichkeiten im Bereich der erneuerbaren Energien bieten Unternehmen die Chance, nachhaltiger zu wirtschaften und Kosten zu sparen. Besonders interessant sind die Fördercalls der OeMAG: Photovoltaikanlagen und Stromspeicher werden damit finanziell unterstützt. Nicht nur auf Bundesebene gibt es Förderungen, sondern auch auf Landesebene mit der Klima- und Energiestrategie "SALZBURG 2050". Erfahren Sie im Artikel mehr.

 

Fördercalls der OeMAG

Die Bundesförderung für die Errichtung von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern kann 2024 im Rahmen von Calls eingereicht werden. Die Förderfähigkeit eines Speichers ist an den Antrag für die Photovoltaikanlage gebunden. Das Ticket wird über den Förderantrag für die Photovoltaikanlage gezogen. Gefördert werden max. 50 kWh Nettokapazität, der Speicher darf aber größer als 50 kWh errichtet werden.

 

Wie hoch sind die Fördersätze?

  • Kategorie A bis 10 kWp 195 Euro pro kWp
  • Kategorie B über 10 bis 20 kWp max. 185 Euro pro kWp
  • Kategorie C über 20 bis 100 kWp max. 150 Euro pro kWp
  • Kategorie D über 100 bis 1000 kWp max. 140 Euro pro kWp
  • Stromspeicher 200 Euro pro kWh

Wann finden die Calls statt?

  • 12.6. bis 26.6.2024
  • 7.10. bis 21.10.2024

Energieförderung des Landes Salzburg

Auch das Land Salzburg unterstützt im Rahmen seiner Klima- und Energiestrategie „SALZBURG 2050“ Unternehmen bei der Errichtung und Erweiterung ihrer Photovoltaikanlagen zur überwiegenden Eigenversorgung.

Voraussetzung für die Beantragung der Förderung ist eine Beratung durch das „umwelt service salzburg“ oder andere dazu befugte unabhängige Beratungsunternehmen. Die Kosten dafür werden mit bis zu 50% bzw. max. 500 Euro vom Land Salzburg unterstützt.

 

Wie hoch sind die Fördersätze für PV-Anlagen?

  • Kategorie A bis 10 kWp 200 Euro pro kWp
  • Kategorie B über 10 kWp bis 20 kWp 150 Euro pro kWp
  • Kategorie C über 20 kWp bis 100 kWp 100 Euro pro kWp
  • Kategorie D über 100 kWp 50 Euro pro kWp

Wie hoch ist die Obergrenze?

  • Maximal 40% der Bruttoinvestitionskosten gemäß Abrechnung oder
  • Maximal 25.000 Euro pro Photovoltaikanlage
 
Sie haben Fragen?

Ihr:e Berater:in informiert Sie gerne, um zu Ihrer Finanzierung die optimale Förderung zu finden.