Mehr Geld beim Sanierungsscheck 2023
Die Energiekosten sind ein Thema, das uns allen unter den Nägeln brennt. Eine gute Dämmung Ihres Hauses ist die Voraussetzung dafür, dass für das Heizen tatsächlich weniger Energie aufgebracht werden muss. Sanierungsmaßnahmen sind aber nicht billig. Deswegen wurde von Seiten des Staates der so genannte Sanierungsscheck verlängert und die Fördersumme ausgeweitet. Nunmehr können bis zu EUR 14.000,- lukriert werden.
Was wird gefördert?
Mit dem Sanierungsscheck 2023 werden wie in den vergangenen Jahren thermische Sanierungen für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind, gefördert. Es muss sich um umfassende Sanierungen handeln, die den Heizwärmebedarf um mindestens 40 Prozent senken.
Darüber hinaus kann auch ein Antrag für Einzelbauteilsanierungen gestellt werden.
Beispiele für förderungsmäßige Sanierungsmaßnahmen sind:
- Dämmung der Außenwände
- Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
- Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
- Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den Investitionskosten. Die Höhe richtet sich nach der Sanierungsart.
Insgesamt kann eine Förderung von EUR 3.000,- bis zu einem Maximalbetrag von EUR 14.000,- lukriert werden.
Maximal darf die Förderung 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten ausmachen. Einen Zuschlag gibt es, wenn Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet wird.
Die Antragstellung
- Förderungsanträge für den Sanierungsscheck 2023 können von (Mit-)Eigentümer:innen, Bauberechtigten oder Mieter:innen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses eingereicht werden.
- Für Sanierungsmaßnahmen im mehrgeschossigen Wohnbau gelten eigene Bestimmungen. Förderungsanträge können hier von der Hausverwaltung im Namen von mindestens drei Wohneinheiten gestellt werden. Private Wohnungseigentümer:innen können einen Förderungsantrag bezüglich einer Einzelbauteilsanierung ihrer Fenster stellen.
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