Bei der Wohnungssuche und beim Verkauf leistet mir ein Immobilienmakler unschätzbare Dienste. Bei Raiffeisen kann ich im ganzen Bundesland Salzburg aus einer Fülle von Angeboten wählen.
Raiffeisen Immobilienmakler
Eine attraktive Auswahl an Immobilien ganz in Ihrer Nähe und geprüfte Berater sorgen dafür, dass Sie die Wohnung, das Haus oder das Grundstück, das Ihren Wünschen entspricht, in kurzer Zeit auf direktem Weg finden.
Raiffeisen Salzburg Immobilienmakler
Wir sind auf dem Immobilienmarkt zuhause. Unsere Immobilien-Experten finden Ihre Wunsch-Immobilie oder verkaufen Ihr Objekt. Sie begleiten Sie bis zur Schlüsselübergabe und bieten Ihnen die passende Finanzierung, Förderung und Absicherung für Ihr neues Heim. Alles aus einer Hand. Eben genau so, wie Sie sich das von einem professionellen Partner erwarten.
- Marktkenntnis, Marktüberblick
Makler punkten mit ihrer Marktkenntnis und ihrem Marktüberblick. Dadurch können sie relativ effizient Anbieter und Suchende zusammenführen. Das erspart beiden leere Kilometer und unnütze Besichtigungstermine.
- Provision nur im Erfolgsfall
Kann ein Makler Ihre Immobilie nicht vermitteln bzw. kann er für Sie keine Immobilie finden, dann müssen Sie ihm auch nichts bezahlen.
- Hilfestellung beim "technischen Ablauf" von Immobilienkauf oder -vermietung
Ein Makler ersetzt zwar nicht den juristischen Profi, wenn es um den Kauf- oder Mietvertrag geht. Er kennt aber genau die Abläufe, die notwendig sind, damit eine Wohnung oder ein Haus den Besitzer wechselt bzw. ein neuer Mieter einziehen kann.
- Die Provisionen im Überblick
Da ein Makler für zwei Seiten tätig ist (Käufer und Verkäufer bzw. Mieter und Vermieter) kann er auch von beiden Seiten Provisionen verlangen. Zu den angeführten Provisionen kommen noch jeweils 20 Prozent Umsatzsteuer hinzu.
- Verkauf/Kauf
Diese beträgt bei einem Kaufpreis von bis zu 36.336,42,- Euro maximal vier Prozent. Bei einem höheren Kaufpreis kann sie maximal drei Prozent ausmachen.
- Mieten/Vermieten
Die Mieterprovision beträgt bei unbefristeten Verträgen oder einer Befristung von mehr als drei Jahren maximal zwei Bruttomonatsmieten – bei einer Befristung von bis zu drei Jahren maximal eine Bruttomonatsmiete. Die Vermieterprovision beträgt drei Bruttomonatsmieten.
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