ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Wie sicher ist mein Geld bei Raiffeisen Salzburg?

Alle Institute der Raiffeisen Bankengruppe Österreich (RBG) unterliegen uneingeschränkt den gesetzlichen Vorgaben des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG). Das Einlagensicherungssystem des Raiffeisenverbandes Salzburg ist die Österreichische Raiffeisen Sicherungseinrichtung eGen  (www.raiffeisen-einlagensicherung.at). Diese Einrichtung dient der Absicherung von Kundeneinlagen im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung. Einlagen von Privatpersonen (natürlichen Personen) und nicht natürlichen Personen sind mit einem Höchstbetrag von EUR 100.000,-- gesichert.

Am 21. März 2016 ist das neue Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz in Kraft getreten.

Dieses Gesetz gilt für Verbraucher und bezieht sich auf Kredite, die hypothekarisch besichert sind oder die dem Erwerb oder Erhalt einer Liegenschaft dienen. Zu den wesentlichen Regelungen zählen unter anderem vorvertragliche Informationspflichten des Kreditgebers zu Hypothekar- und Immobilienkreditverträgen, zur Kreditwürdigkeit sowie zu Beratungsdienstleistungen. Diese Informationen finden Sie in dem unten stehenden Link.

Genießen Sie eine professionelle Beratung rund ums Finanzieren bei Ihrem Raiffeisenberater und holen Sie sich umfassende Informationen.

 

Allgemeine Informationen über Hypothekar- und Immobilienkreditverträge

Allgemeine Informationen gem. Wertpapieraufsichtsgesetz - 
gültig für den Raiffeisenverband Salzburg und dessen Filialen

Allgemeine Informationen gem. Wertpapieraufsichtsgesetz - 
gültig für selbständige Raiffeisenbanken und deren Filialen

Details über die erreichte Ausführungsqualität
gültig für den Raiffeisenverband Salzburg und dessen Filialen

Auswertung wichtigsten 5 Handelsplätze direkt bzw. über Intermediär
gültig für den Raiffeisenverband Salzburg und dessen Filialen

 

Details über die erreichte Ausführungsqualität
gültig für selbständige Raiffeisenbanken und deren Filialen

Auswertung wichtigsten 5 Handelsplätze über Intermediär
gültig für selbständige Raiffeisenbanken und deren Filialen

Umfassende Informationen dazu finden Sie hier:

Mitwirkungspolitik gemäß §185 BörseG - inklusive der Grundsätze zur Ausübung von Aktien-Stimmrechten bei der Vermögensverwaltung

Betreffend unsere Raiffeisen Vermögensverwaltung, die wir in Kooperation mit dem Raiffeisen Capital Management anbieten, möchten wir über unsere Mitwirkungspolitik hinsichtlich der Ausübung von Stimmrechten wie folgt informieren:

Diese Vermögensverwaltungsverträge sehen keine ausdrückliche Ermächtigung für die Raiffeisenbank vor, die mit dem Aktienbestand des Portfolios verbundenen Stimmrechte auszuüben. Daher kann weder die Raiffeisenbank noch das Raiffeisen Capital Management, an die die Vermögensverwaltung ausgelagert wurde, Stimmrechte der sich im Portfolio des Kunden befindlichen Aktien ausüben.

Werden für das Portfolio des Kunden Fondsanteilscheine erworben, ist üblicherweise die Verwaltungsgesellschaft des jeweiligen Fonds berechtigt, die im Fondsvermögen befindlichen Stimmrechte aus dem Aktienbestand auszuüben. Bei der Entscheidung, welche Fondsanteilscheine für das Portfolio des Kunden erworben werden, berücksichtigt das Raiffeisen Capital Management auch eine von der Fondsverwaltungsgesellschaft veröffentlichte Mitwirkungspolitik hinsichtlich der Stimmrechtsausübung.

Für Aktien des Portfolios verweisen wir betreffend der Themen: Überwachung der Gesellschaft, Dialoge mit der Gesellschaft, Zusammenarbeit mit anderen Aktionären, Kommunikation mit anderen Interessenträgern der Aktiengesellschaft, Umgang mit Interessenkonflikten im Zusammenhang mit der Mitwirkung auf die Mitwirkungspolitik der Raiffeisen Capital Management (https://www.rcm.at/corporategovernance).


Bei der digitalen Vermögensverwaltung WILL, die wir in Kooperation mit der Raiffeisen Kapitalanlage GmbH anbieten, werden Fondsanteilscheine für das Kundenportfolio erworben. Allfällige Mitwirkungsmöglichkeiten aus dem Halten von Aktien stehen somit den Verwaltungsgesellschaften der jeweiligen Fonds und nicht der Raiffeisenbank zu. Kommen Fonds der Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH zum Einsatz, so gilt die auf der Homepage der Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH veröffentlichte Mitwirkungspolitik. https://www.rcm.at/corporategovernance


Die Raiffeisenbank sieht von der jährlichen Veröffentlichung der Umsetzung der Mitwirkungspolitik  gemäß § 185 Abs. 1 Z 2 Börsegesetz aus den oben dargelegten Gründen ab.

Offenlegung gemäß VO 575/2013 (EU):
Detaillierte Informationen zur Offenlegung gemäß VO (EU) 575/2013 können Sie hier downloaden.

Archiv Offenlegungsbericht: