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Einfach Steuern sparen: Tipps für Selbstständige

Die Selbstständigkeit hat viele Vorteile, aber auch einige Nachteile – vor allem, was die finanzielle Sicherheit betrifft. Die Geschäfte laufen mal besser, mal schlechter und das Einkommen fließt nicht immer gleichmäßig. Ein finanzielles Polster aufzubauen, ist daher wichtig. Aber wie?

Vom Freud und Leid der Selbstständigkeit

Und dann ist da noch die Sache mit der Steuer! Ab einem gewissen Einkommen sind die Steuersätze beachtlich. Da sollte man alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Steuern zu sparen. Für beide Herausforderungen gibt es eine gemeinsame Lösung: die Investition des Gewinnfreibetrags!

Gewinnfreibetrag sinnvoll investieren

Angehörigen freier Berufe und KMUs gewährt der Gesetzgeber einen steuerlichen Investitionsanreiz in Form des Gewinnfreibetrags: Übersteigt der Gewinn 30.000 Euro, kann – zusätzlich zum Grundfreibetrag – ein prozentual gestaffelter, investitionsbedingter Gewinnfreibetrag – geltend gemacht werden.
Maximal 13 % des Gewinns, der den Betrag von 30.000 Euro (Grundfreibetrag) übersteigt, können steuerfrei belassen werden. Der maximale Gewinnfreibetrag beträgt 45.950 Euro (inkl. Grundfreibetrag in Höhe von 4.500 Euro).

Bedingung dafür ist, dass im gleichen Kalenderjahr bestimmte Wirtschaftsgüter angeschafft werden. Zu diesen gehören auch Wertpapiere, die den Voraussetzungen für die Deckung von Pensionsrückstellungen entsprechen. Raiffeisen bietet Ihnen dazu passende Anlagelösungen, welche auch unter Einbeziehung von Nachhaltigkeitskriterien verwaltet werden.

Nutzen Sie die Chance, weniger Steuern zu zahlen und in die Vorsorge für Sie bzw. Ihren Betrieb zu investieren!

Tipp

Fondssparen bietet die Möglichkeit, regelmäßig unterjährig zu veranlagen:

  • Monatliches Ansparen schont die Liquidität, da nicht auf einmal zum Jahresende investiert werden muss.
  • Die regelmäßigen Einzahlungen können flexibel gehandhabt werden.
  • Zur Berechnung der Ansparhöhe kann ein durchschnittlicher Jahresgewinn herangezogen werden. Bei einem höheren Gewinn kann flexibel zum Jahresende der noch mögliche Betrag veranlagt werden.
  • Wird zum Jahresende der tatsächliche Gewinn ermittelt, können dementsprechend die unterjährig erworbenen Fondsanteile geltend gemacht werden.
  • Eine eventuell höhere Veranlagung bleibt als Vorsorge bestehen.

Diese Seite beinhaltet lediglich allgemeine Informationen zum Gewinnfreibetrag und kann eine umfassende Beratung durch eine:n Steuerberater:in nicht ersetzen. Dem:Der Anleger:in wird daher die Beratung durch eine:n Steuerberater:in empfohlen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Veranlagungen in Finanzinstrumente dem Risiko von Kursschwankungen bzw. Kursverlusten ausgesetzt sind.

Werbung. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Kunden ab und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Trotz sorgfältiger Recherche wird keinerlei Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angegebenen Daten übernommen. Die angeführten Informationen sind unverbindlich und ersetzen kein Beratungsgespräch. Sie dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen weder ein Angebot, eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung noch eine Finanz-/Anlageanalyse dar. Informieren Sie sich vor dem Erwerb von Wertpapieren über die damit verbundenen Chancen und Risiken bei Ihrem/Ihrer Wertpapierberater:in. Druckfehler vorbehalten. Stand: November 2024