Was sind Green Bonds?
Banken nehmen eine wichtige Rolle beim Klimaschutz, als Vermittler zwischen Anlegern und Kapitalsuchenden, ein. Mit ihrer Hilfe kann mehr Kapital in nachhaltige und „grüne“ Investitionen fließen. Dies kann zum Beispiel mit Anleihen, also sogenannten „Green Bonds“, geschehen. Sie gibt es bereits seit 2007. Seitdem hat sich ihr Volumen signifikant gesteigert: Allein 2020 wurden weltweit 224 Milliarden Euro an Green Bonds neu emittiert.
Auf den Finanzmärkten sollen Green Bonds einen wesentlichen Beitrag zu Klimaschutz und zur Ressourcenschonung liefern, indem sie die Möglichkeit anbieten, „grüne“ Projekte zu finanzieren oder zu refinanzieren. In anderen Worten: Green Bonds sind Anleihen, deren Emissionserlös in die Finanzierung klimafreundlicher Projekte mit ökologischem oder sozialem Nutzen fließt. Rein kapitalmarktrechtlich unterscheiden sich Green Bonds nicht von gewöhnlichen Anleihen, nur muss eine umweltfreundliche Verwendung der Mittel garantiert sein.
Anleger können also darauf vertrauen, dass sie mit der Investition in einen Green Bond ein verantwortungsbewusstes und ökologisch nachhaltiges Investment tätigen, bei dem auch die Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen eine Rolle spielen. Die laufende Offenlegung und Berichterstattung über die Verwendung des Emissionserlöses soll es Investoren ermöglichen, eine qualifizierte und transparente Investitionsentscheidung zu treffen.
Wer als Emittent eines Green Bonds auftritt, muss nachweisen, dass das Geld umweltfreundlich eingesetzt wird und der Bond im Kampf gegen den Klimawandel hilft. Das Spektrum ist hier sehr breit gefächert: Ob erneuerbare Energien oder Elektromobilität, Energieeffizienz oder den verminderten Verbrauch von Ressourcen – all dies gilt als „grün“ und nachhaltig. Auch wer Transportkosten senkt, Müll vermeidet, energiesparende Häuser baut oder entsprechend saniert, kann grüne Anleihen anbieten. Diese und etliche andere Maßnahmen können Emittenten als Assets nutzen, um Anleiheemissionen als Green Bonds aufzuwerten.
VERANLAGUNGSMÖGLICHKEITEN bei Raiffeisen
"Grünes Geld", "nachhaltige Veranlagung" bzw. "ethisch-ökologisches Investment" sind nur einige von zahlreichen Begriffen für Geldanlageformen, die ökologische, soziale bzw. ethische Aspekte berücksichtigen. Das oft zitierte magische Dreieck der Geldanlage, das die Teilbereiche Rentabilität, Sicherheit und Liquidität umfasst, wird um eine vierte Dimension ergänzt: eine ethisch-ökologische Dimension.
Was für Unternehmen gilt, gilt noch mehr für Staaten und Banken, die Green Bonds zur Refinanzierung nutzen. Verbindliche Standards für Green Bonds existieren noch nicht, wohl aber eine freiwillige Richtlinie, die sogenannten „Green-Bond-Principles“ der International Capital Market Association (ICMA). Sie legt fest, wofür die Erlöse verwendet werden dürfen und wie es mit dem Reporting aussieht.
Der Green-Bond-Markt ist im Aufwind und wächst weiterhin sehr stark: Bis Mitte April wurde global ein Volumen von 130 Milliarden Euro und damit 2,5-mal so viel wie im Vorjahreszeitraum begeben. Im März 2021 wurde mit dem 7-fachen Volumen gegenüber dem Vorjahr sogar ein neuer Wachstumsrekord verzeichnet. Ein bedeutender Treiber für das starke Marktwachstum ist, dass die Emission von Green Bonds in vielen Fällen zu einer Win-Win-Situation für Emittenten und Investoren führen kann. Auch das Umfeld für Green Bonds spricht dafür, dass dieses Segment weiterhin stark wachsen wird. Zudem gehen Experten davon aus, dass sich die Outperformance grüner Anleihen fortsetzen dürfte und somit das Wachstum dieses Segments weiter ansteigen wird.
Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen keine Prognose für die Zukunft.
Anleger von Obligationen (Anleihen, Bonds) tragen das Emittentenrisiko. Zudem kann die zuständige Abwicklungsbehörde bei einem Ausfall oder wahrscheinlichen Ausfall der Emittentin das Abwicklungsinstrument der Gläubigerbeteiligung anwenden und die Obligation teilweise oder vollständig herabschreiben (d. h. Reduzierung des Nennwerts) oder in Eigenkapitalinstrumente umwandeln („bail-in“). Ein Ausfall oder eine Gläubigerbeteiligung kann einen Totalverlust des eingesetzten Kapitals und der Zinsen zur Folge haben.
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