Wichtige Versicherungsbegriffe

Informieren Sie sich über ausgewählte Begriffe aus der Welt der Versicherungen – von A wie Altersvorsorge bis V wie Verjährung.

Versicherungsbegriffe
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Altersvorsorge: Diese umfasst alle Maßnahmen, die Sie treffen können, um im Ruhestand die sogenannte Pensionslücke, den Abstand zwischen Aktiveinkommen und staatlicher Pension, zu verringern. Wesentlichstes Produkt für die Altersvorsorge sind Lebensversicherungen.

 

Deckung: Unter Deckung wird der Versicherungsschutz für Schadenfälle verstanden.

 

Deckungsstock: Dieser Begriff kommt bei Lebensversicherungen ins Spiel. Die Sicherheit der veranlagten Gelder ist bei Lebensversicherungen durch strenge gesetzliche Veranlagungsbestimmungen gewährleistet. Der so genannte Deckungsstock ist ein Sondervermögen und steht unter besonderem gesetzlichen Schutz. Er ist vom Vermögen des Versicherungsunternehmens und daher von dessen wirtschaftlicher Entwicklung unabhängig.

 

Gewinnbeteiligung: Darunter versteht man bei Lebensversicherungen die Beteiligung des Versicherungsnehmers an den Überschüssen, die durch die Veranlagung der Prämien erzielt werden. Die Höhe dieser Gewinnbeteiligung steht im Vorhinein naturgemäß nicht fest. Sie wird jedes Jahr neu festgelegt und gutgeschrieben.  Eine einmal zugeteilte Gewinnbeteiligung ist Ihnen übrigens sicher, sie kann Ihnen nicht mehr "weggenommen" werden. Zugeteilte Gewinnbeteiligungen wandern in den Deckungsstock.

 

Personenversicherungen: Diese beziehen sich auf die eigene Person bzw. persönliche Risiken. Zu den Personenversicherungen gehören Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung und alle Arten von Lebensversicherungen.

 

Rententafeln: Rententafeln sind die wichtigste Kalkulationsgrundlage bei verschiedenen Vorsorgeprodukten wie Lebens- bzw. Pensionsversicherungen oder Krankenversicherungen. Im Wesentlichen sind diese Rententafeln statistische Auswertungen der Ablebenswahrscheinlichkeiten, die sich aufgrund der jeweils aktuellsten Volkszählung ergeben. Sie werden alle zehn Jahre überarbeitet, da sich die Rahmenbedingungen der Berechnung wegen des medizinischen Fortschritts und der verbesserten Lebensumstände ändern.

 

Sachversicherung: Zu den Sachversicherungen zählen Wohnungs- und Eigenheimversicherung (samt inkludierter Haftpflichtversicherung), Kfz-Versicherung und Rechtsschutzversicherung.

 

Überversicherung: Über- bzw. Doppelversicherungen sind nicht nur teuer, sie bringen auch nichts. Wer ein und dasselbe Objekt doppelt absichert oder höher versichert, zahlt mehr Prämien, bekommt aber im Schadenfall "nur" den tatsächlichen Schadenwert ersetzt.

 

Unterversicherung: Wenn Sie für den Versicherungsschutz weniger zahlen als Sie eigentlich müssten (Versicherungssumme geringer als Versicherungswert), spricht man von Unterversicherung. Diese kann teuer werden. Denn im Schadenfall zahlt die Versicherung nur den anteiligen Schaden, das heißt nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zum tatsächlichen Versicherungswert.

 

Verjährung: Ein Anspruch auf eine Versicherungsleistung kann drei Jahre lang geltend gemacht werden. Danach tritt Verjährung ein. Eine Ausnahme gibt es, wenn der Versicherungsanspruch einem Dritten zusteht: Dann beginnt die Verjährung zu laufen, sobald er von seinem Versicherungsanspruch erfahren hat. Ist ihm der Anspruch nicht bekannt gegeben worden, so beträgt die Verjährungsfrist in diesem Fall zehn Jahre.

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