Frau am Schreibtisch
Bauen, Wohnen und Steuern

Hier können Sie sich über die wichtigsten Steuerfragen beim Kauf, beim Verkauf oder bei der Vermietung Ihrer Immobilie informieren.

Steuerfragen bei Immobilien – Raiffeisen berät Sie

Ob Sie eine Wohnung vermieten, kaufen bzw. verkaufen oder bestimmte Sanierungsmaßnahmen durchführen – das Thema Steuern begleitet Sie auch in diesem Lebensbereich. Manchmal gibt es steuerliche Vorteile, die Sie lukrieren können. Das Stichwort dabei lautet: Vorsorgewohnung. 

Paar unterzeichnet Kaufvertrag

Steuern beim Kauf

Neben den diversen Gebühren (Eintragungsgebühr ins Grundbuch, Gebühr für die Eintragung von Pfandrechten) und Honoraren (für Makler:innen und Vertragserrichter:innen) ist die Grunderwerbsteuer zu bezahlen. Diese beträgt 3,5 % des Kaufpreises. Bei unentgeltlichen Übertragungen von Immobilien (etwa bei einer Erbschaft) wird der Grundstückswert als Bemessungsgrundlage herangezogen.

Dabei kommt ein Stufentarif zur Anwendung: Dieser beträgt

  • 0,5 % für die ersten EUR 250.000,-
  • 2,0 % für die nächsten EUR 150.000,-
  • 3,5 % für die darüber hinaus gehenden Beträge
Immobilienmakler mit Paar in Wohnung und Kaufvertrag

Steuern beim Verkauf

Für den beim Verkauf erzielten Gewinn muss die Immobilienertragsteuer bezahlt werden. Diese ist eine Endbesteuerung und wird von den mit der Verkaufsabwicklung beauftragten Rechtsanwält:innen oder Notar:innen berechnet, eingehoben und an das Finanzamt abgeführt.

Verkäufe von Immobilien, die nach dem 1. April 2002 erworben wurden, unterliegen einem Steuersatz in Höhe von 30,0 %. Der zu versteuernde Veräußerungsgewinn wird durch die Differenz zwischen Veräußerungserlös und Anschaffungskosten bestimmt. Bei Immobilienaltbeständen, die vor dem 1. April 2002 erworben wurden, werden fiktive Anschaffungskosten von 86,0 % Prozent abgezogen. Die verbliebenen 14,0 % werden mit 30,0 % besteuert, was im Endeffekt eine Belastung von 4,2 % ergibt.

Ausnahmen von der Besteuerung

Keine Immobilienertragsteuer ist zu bezahlen, wenn Sie die Immobilie bis zum Verkauf durchgehend mindestens zwei Jahre lang als Hauptwohnsitz genützt haben. Eine so genannte Hauptwohnsitzbefreiung kommt auch dann zum Tragen, wenn Sie innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Veräußerung das Haus oder die Wohnung für mindestens fünf Jahre als Hauptwohnsitz genutzt haben. Steuerbefreit sind auch selbst hergestellte Immobilien.

Steuerliche Vorteile bei Vorsorgewohnungen

Da Sie die Vorsorgewohnung durch die Vermietung gleichsam unternehmerisch nutzen, bekommen Sie beim Kauf der Wohnung die 20-prozentige Mehrwertsteuer rückvergütet. Um in den Genuss dieses Steuervorteils zu kommen, muss die Wohnung 20 Jahre lang vermietet werden. Andernfalls muss die Umsatzsteuer unter Umständen anteilig zurückgezahlt werden. 

Schlüsselübergabe vor Haus

Steuern bei der Vermietung

Umsatzsteuer

Wenn Ihre Mieteinnahmen jährlich EUR 35.000,- netto nicht übersteigen, sind Sie von der Umsatzsteuer befreit. Andernfalls muss bei der Rechnung eine Umsatzsteuer (bei Vermietung zu Wohnzwecken 10 %, bei gewerblichen Immobilien 20 %) ausgewiesen werden. Übrigens können Sie bei Mieteinnahmen von jährlich unter EUR 35.000,- auf die Steuerbefreiung verzichten. Das bringt den Vorteil, dass Sie damit als Vermieter:in vorsteuerabzugsberechtigt sind. Da die Umsatzsteuer eine Verbrauchersteuer ist, ist diese vom:von der Mieter:in zu bezahlen.

 

Einkommensteuer

Grundsätzlich müssen Sie Einkommensteuer bezahlen. Allerdings ist der Gewinn aus der Vermietung dann steuerfrei, wenn er jährlich EUR 730,- nicht übersteigt. Darüber hinaus vermindern diverse Ausgaben wie etwa Kosten für Instandhaltungsarbeiten, Fremdkapitalzinsen oder auch die Abschreibung des Gebäudes den steuerpflichtigen Gewinn.

Fröhliche junge Frau
Kaufen und verkaufen – die wichtigsten Schritte

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