Häufige Fragen zum Thema Auto-Leasing

Können Sie auch ein gebrauchtes Auto leasen? Welche Vertragsarten gibt es? Welche Informationen werden für ein Leasing-Angebot benötigt? Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Leasing.

FAQ Auto-Leasing

Beim Leasing wird zwischen Teilamortisation (mit Restwert) und Vollamortisation (ohne Restwert) unterschieden. Der Restwert stellt einen Schätzwert des Kfz nach einer gewissen Laufzeit dar (dieser Wert ist nach Ende der Laufzeit noch zu bezahlen).

Ja, wenn das Kfz noch leasingfähig ist. D.h. wenn beim Ankauf des Kfz noch ein Vorsteuerabzug möglich ist – dies ist dann der Fall, wenn der:die Vorbesitzer:in ein:e Autohändler:in, ein Mietwagen- oder Taxiunternehmen oder eine Leasinggesellschaft ist. In der Regel wird die Leasingfähigkeit durch den:die Verkäufer:in deklariert.

  • Rechtsgeschäftsgebühr: ist eine gesetzliche Gebühr, die Raiffeisen-Leasing an das Finanzamt zahlt – sie beträgt 1 %.
  • Bearbeitungsgebühr: fällt für die Erstellung des Vertrages an – sie ist je nach Leasinggesellschaft unterschiedlich hoch und laufzeitunabhängig.
  • Benützungsentgelt: ist die Nutzungsgebühr, welche für den Zeitraum ab Fahrzeugübernahme bis zum Vertragsbeginn (meistens der nächste Monatserste) anfällt.

Ja, Sie können den Vertrag jederzeit vorzeitig beenden.

  • Ihre Daten (Name, Vorname, Adresse, Firmenname bei Unternehmen)
  • Marke, Modell und genaue Type des Fahrzeuges
  • Kaufpreis des Fahrzeuges
  • bei Vorführwagen bzw. gebrauchten Kfz: Kilometerstand und Erstzulassung
  • gewünschte Laufzeit des Leasingvertrages
  • Höhe der Eigenmittel und gegebenenfalls Art der Eigenmitteleinbringung
  • Ihre Wünsche wie absolute Höhe der Rate, Kaufwunsch am Ende der Laufzeit, geringe Gesamtbelastung oder niedrige Rate

Sie haben folgende Möglichkeiten bei Vertragsende:

  • Ankauf des Kfz
  • Verkauf des Kfz (z.B. an eine:n Autohändler:in oder sonstiges Unternehmen)
  • Leasingvertrag läuft weiter (Achtung: abhängig von der bisherigen Laufzeit und der noch möglichen Restlaufzeit).
  • Rückstellung des Kfz an den:die Leasinggeber:in – wir verwerten dann das Kfz für Sie zum optimalen Marktwert.
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