Noch heuer Steuern sparen
Der Freibetrag des KMU-Förderungsgesetzes macht’s möglich.
Geld anlegen und Steuern sparen mit dem Gewinnfreibetrag
Als Unternehmer:in können Sie mit der Veranlagung in bestimmte Wertpapiere Steuern sparen. Das Schlüsselwort dazu heißt Gewinnfreibetrag. Mit diesem wird ein Teil Ihres Gewinns steuerfrei gestellt. Das bringt nicht nur Vorteile für "klassische Unternehmer:innen" (natürliche Personen und Personengesellschaften), sondern auch für alle Freiberufler:innen und freie Dienstnehmer:innen. Der Gewinnfreibetrag steht Einnahmen-Ausgaben-Rechner:innen und Bilanzierer:innen gleichermaßen zu.
Beispiele für eine mögliche Veranlagung
2,75 % Tirol KMU-Anleihe 2024 – 2029 (AT0000A3EPH9) |
Die 2,75 % Raiffeisen-Tirol KMU-Anleihe bietet eine konstante Zinszahlung in Höhe von 2,75 % p. a. über die gesamte Laufzeit. |
KEPLER Euro Plus Rentenfonds (AT0000722558) | Veranlagt überwiegend in Anleihen internationaler Emittenten (in EUR bzw. in EUR abgesichert). Rating überwiegend Investment Grade bzw. vergleichbares Rating. |
KEPLER Ethik Mix Solide (AT0000A19296) | Veranlagt nachhaltig und dynamisch in verschiedene Anlageklassen. 40–100% Anleihen/Geldmarktprodukte, 0–40% Aktien, Ethische Ausschlusskriterien. |
KEPLER Vorsorge Mixfonds (AT0000722640) | Veranlagt mind. 60% in Anleihen und Geldmarktinstrumente sowie mind. 30% in Aktien internationaler Unternehmen. |
KMU Starmix Ausgewogen (AT0000A056H9) | Veranlagt strategisch ca. 60% in Anleiheninvestments und ca. 40% in Aktieninvestments. |
Bitte beachten Sie: Dieses Dokument wurde von der Raiffeisenbank Oberland-Reutte eGen ausschließlich zu Informationszwecken erstellt. Die enthaltenen Angaben, Analysen und Prognosen basieren auf dem Wissensstand und der Markteinschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung - vorbehaltlich von Änderungen und Ergänzungen. Die Raiffeisenbank Oberland-Reutte eGen übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte und für das Eintreten von Prognosen. Die Inhalte sind unverbindlich und stellen weder ein öffentliches Angebot noch eine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf dar. Da jede Anlageentscheidung der individuellen Abstimmung auf die persönlichen Verhältnisse (z.B. Risikobereitschaft) des Anlegers bedarf, ersetzt diese Information nicht die persönliche Beratung und Risikoaufklärung durch den Kundenbetreuer im Rahmen eines Beratungsgespräches. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Finanzinstrumente und Veranlagungen mitunter erhebliche Risiken bergen. Aus der Veranlagung können sich steuerliche Verpflichtungen ergeben, die von den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Kunden abhängen und künftigen Änderungen unterworfen sein können. Diese Informationen dienen nur der Erstinformation und enthalten keinerlei Rechts- oder Steuerberatung und können diese auch nicht ersetzen. Die beschränkte Steuerpflicht in Österreich betreffend Steuerausländer impliziert keine Steuerfreiheit im Wohnsitzstaat.