Generalversammlung 2024

18.07.2023, 19:30 Uhr

Gasthaus Jägerwirt

Dorfstraße 4
6262 Schlitters

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Kundmachung

Am 18. Juli 2024 um 19.30 Uhr findet die Generalversammlung der Raiffeisenkasse Schlitters, Bruck und Straß (registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung) für das Geschäftsjahr 2023 statt.

Tagesordnung

  1. Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Ernennung eines Protokollführers, Wahl eines Mitfertigers und zweier Stimmenzähler
     
  2. Bericht des Vorstandes
     
  3. Vorlage des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31.12.2023
     
  4. Vorlage des Berichtes über die gesetzliche Revision und über die Jahresabschlussprüfung 2023
     
  5. Bericht des Aufsichtsrates
     
  6. Beschlussfassung über:
    a)    Kenntnisnahme des Revisionsberichtes
    b)    Genehmigung des Jahresabschlusses 2023
    c)    Verwendung des Jahresergebnisses
    d)    Entlastung der Funktionäre

  7.  Beschlussfassung über Satungsänderungen (ua. Haftungsherabsetzung auf Geschäftsanteilhaftung gemäß § 27 BWG iVm. § 86a GenG, etc.)
    Eine Version der Satzung, in der die beabsichtigten Änderungen nachvollziehbar dargestellt wurden, liegt für die Miglieder in der Hauptanstalt dder Raiffeisenkasse Schlitters, Bruck und Strass registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, in A-6262 Schlitters, während der Banköffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.

  8. Wahlen
    a) in der Vorstand - turnusmäßig scheiden aus: Josef Liner (Obmann), Thomas Martin Nißl (Obm. Stv.), Stefan Kröll
    b) in den Aufsichtsrat - turnusmäßig scheiden aus: Hermine Neuhold, Franz Riedmann

  9. Allfälliges

Der Jahresabschluss und der Lagebericht sowie die Kurzfassung des Revisionsberichtes liegen zur Einsichtnahme für die Mitglieder im Geschäftslokal auf.
 

Es wird darauf aufmertksam gemacht, dass gem. § 23 der Satzung in den Vorstand und Aufsichtsrat nur Personen wählbar sind, für die schriftliche Wahlvorschläge eingebracht wurden. Der Zeitraum zwischen Einbringung eines solchen schriftlichen Wahlvorschlages und dem Generalversammlungstermin muss mindestens fünf Tage betragen.

Im Falle der Beschlussunfähigkeit der Generalversammlung kann über die in der Tagesordnung angekündigten Gegenstände nach Abwarten einer halben Stunde ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden oder vertretenden Mitglieder beschlossen werden.