Auslandszahlungsverkehr - besondere Bestimmungen
Der Auslandszahlungsverkehr (AZV) gewinnt im Zuge der Globalisierung immer mehr an Bedeutung. Für Überweisungen in bestimmte Länder gibt es spezielle Anforderungen. Informieren Sie sich dazu im folgenden Überblick.
AZV-Überweisungen: Erforderliche Daten
Länderbestimmungen im Überblick
China
Bei Zahlungen nach China ist darauf zu achten, dass die Empfänger:innendaten vollständig und korrekt erfasst werden.
Schon die kleinste Unstimmigkeit (z.B. beim Namen fehlt der Zusatz "Co oder Ltd" oder es werden Buchstaben vertauscht) führt dazu, dass der Betrag nicht auf das Empfänger:innenkonto weitergeleitet wird.
Grundsätzlich funktioniert der Zahlungsverkehr in China nach sehr speziellen Regeln:
- Zahlungen von chinesischen Unternehmen an Empfänger:innen außerhalb Chinas sind ohne Ausnahme möglich.
- Zahlungen an chinesische Empfänger:innen sind nur dann möglich, wenn alle zahlungsrelevanten Dokumente wie z.B. Rechnungsbeleg, Versandpapiere, Verträge, etc. bei der Bank der Empfänger:innen aufliegen. Die Bereitstellung der Dokumente bei der chinesischen Bank obliegt den Begünstigten.
- Für die automatisierte und standardisierte Abwicklung Ihrer Transaktionen im chinesischen Zahlungsverkehr werden "Purpose Codes" verwendet.
Sowohl in ELBA-business als auch in Mein ELBA muss dieser Code gleich am Anfang im Feld Verwendungszweck eingegeben werden - anschließend wird der gewohnte Verwendungszweck angegeben.
Diese Codes wurden von der chinesischen Zentralbank eingeführt und sollen der eindeutigen Identifizierung von Zahlungen dienen.
Zahlungen nach China aus dem Ausland sind ausschließlich auf Konten von Firmenkunden möglich. Überweisungen an Privatpersonen sind nicht gestattet.
Indien
Bei Zahlungen nach Indien muss ein aussagekräftiger Verwendungszweck in englischer Sprache angeführt sein.
Für Spendenzahlungen gibt es spezielle Vorschriften. Da die Empfänger:innen von Spendenzahlungen in Indien beim Ministry of Home Affairs registriert sein müssen, ersuchen wir Sie bei Spendenzahlungen immer die Registrierungsnummer im Zahlungsauftrag anzugeben.
Erfolgt diese Angabe nicht, dann werden die Zahlungsaufträge möglicherweise wieder von den indischen Banken retourniert. Nachstehend eine Liste der registrierten Organisationen mit den Registrierungsnummern. Diese sind immer 9stellig + R.
Korea
Wird eine Überweisung in der Landeswährung KRW an ein Unternehmen erfasst, müssen folgende Informationen vorliegen:
- Reisepass-ID / Ausweis-ID des Begünstigten/Geschäftsführers (13-stellig)
- 10-stellige Handelsregisternummer des Unternehmens
- Geschäftsdokumente
Überweisungen über dem Gegenwert von USD 20.000,00 können nur ausgeführt werden, wenn es sich um die Bezahlung von Rechnungen oder Rückversicherungsansprüche handelt.
Relevante Belege sollten vorgelegt werden, um ihren wahren Zweck zu überprüfen. Die Dokumentation wird in den meisten Fällen vom Begünstigten zur Verfügung gestellt.
Akzeptable Dokumente für jeden Zahlungszweck sind:
- Trade Related Payment: Invoices(PI/CI), Contract, etc.
- Salary: Salary Statment, etc.
- Student Payment: University/School Fee Details, Tuition Statement, etc.
- Tax: Tax Bill
- Others: To be determined
Transaktionen für persönliche Zwecke, die den Gegenwert von USD 20.000,00 übersteigen, können nicht ausgeführt werden.
Philippinen
Bei Überweisungen in der Währung Philippinische Pesos (PHP) gibt es folgende Besonderheiten:
- Der:die Begünstigte muss eine Präsenz im Land haben, d.h. die Zahlung kann nur an Onshore-Einwohner:innen geleistet werden
- Die Rückgabe von Geldern kann kompliziert und zeitaufwendig sein (in der Regel dauert es Wochen, bis die Gelder zurückgegeben werden).
- Devisenkontrollbeschränkungen verhindern den freien Fluss von Geldern aus dem Land. Renditen können der Genehmigung durch die Zentralbank unterliegen und sind nicht garantiert, da die Währung nicht frei konvertierbar ist.
- Details zu den Gebühren "OUR" (Spesen zu Lasten der Auftraggeber:innen) gelten nicht im lokalen Geldtransfersystem auf den Philippinen. Alle Gebühren Dritter werden vom:von der Begünstigten getragen, wenn das lokale Geldtransfersystem verwendet wird.
- Alle Zahlungen müssen die folgenden Informationen sowohl für den:die Auftraggeber:in als auch für den:die Begünstigten, die Kontonummer, den Namen und die Adresse enthalten. Wenn die Informationen nicht zur Verfügung gestellt werden, werden alle Zahlungen automatisch abgelehnt. Es empfiehlt sich, den vollständigen Namen und die Adresse des:der Begünstigten für alle Beträge anzugeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass dies für Zahlungen unter PHP 500.000,- nicht erforderlich ist.
- Für Investitionszahlungen wenden Sie sich bitte an Ihren:Ihre Kundenberater:in, der:die sich wiederum an das regionale FX4Cash Specialist Team wendet. Die Dokumentation muss bestätigt werden, bevor die Zahlung ausgeführt wird. Die Bescheinigung über die eingehende Überweisung wird nach Zahlungsausführung für die Investitionsregistrierung bei der Aufsichtsbehörde (BSP) ausgestellt. Der:die Anleger:in muss sich registrieren lassen, wenn er:sie Fremdwährungen kaufen soll, um Dividenden oder deren Kapital in Zukunft zu repatriieren.
- Der:die Begünstigte kann aufgefordert werden, die von der Korrespondenzbank (oder Bank des Begünstigten) angeforderten Unterlagen vorzulegen, um die Devisenkontrollvorschriften des Landes einzuhalten.
- Der "Purpose Code" muss im Rahmen der Zahlungsanweisungen angegeben werden. Der:die Auftraggeber:in muss diesen Code für den entsprechenden Zweck in das Überweisungsinformationsfeld (F70 - Verwendungszweck) im folgenden Format eingeben: /PURP/CODE/Zweck Beschreibung Text/
Sri Lanka
Aufgrund von behördlichen Vorgaben muss bei Zahlungen nach Sri Lanka immer ein Verwendungszweck angegeben werden.
Wird kein Verwendungszweck angeführt, kann es zu kostenpflichtigen Datenanforderungen und Verzögerungen kommen.
Tansania
Bei Überweisungen in der Währung Tansania Schilling (TZS) werden folgende Daten zusätzlich benötigt:
- TIN-Steuernummer (Tax Identification Number)
- 2-stellige Kontrollnummer (betrifft nur Zahlungen an die Regierung in Tansania), welche vom:von der Überweisungsempfänger:in mitzuteilen ist
- Der:die Begünstigte kann aufgefordert werden, die von der Korrespondenzbank oder der Bank des:der Begünstigten angeforderten Unterlagen vorzulegen, um die Devisenkontrollvorschriften des Landes und die geltenden lokalen Bankenvorschriften einzuhalten.
Türkei
Befindet sich Ihr Hauptwohnsitz in der Türkei und Sie wollen von Ihrem österreichischen Raiffeisenkonto eine Überweisung in die Türkei erfassen, so muss im Verwendungszweck /BNF/ + ein aussagekräftiger Verwendungszweck angeführt werden.
Ukraine
Um den ukrainischen Zahlungsmarkt auf der Grundlage internationaler Standards und der Weiterentwicklung des elektronischen Zahlungssystems zu entwickeln, wurde die Internationale Bankkontonummer in der Ukraine gemäß den IBAN-Standards eingeführt.
Alle Geldtransfers in die / aus der Ukraine werden nur dann ausgeführt, wenn das Konto des:der Absender:in / Begünstigten gemäß den IBAN-Standards gefüllt ist.
USA
Zahlungen in die Vereinigten Staaten sind im Normalfall nur in USD möglich. Euro-Überweisungen können jedoch in Ausnahmefällen durchgeführt werden.
Vor der Erfassung von Euro-Aufträgen sollte dennoch abgeklärt werden, ob der:die Begünstigte tatsächlich ein Euro-Konto besitzt.
Vereinigte Arabische Emirate
Die Angabe des Purpose Codes (Verwendungszweck) ist - unabhängig von der Währung - für alle Zahlungen mit Empfängerland AE verpflichtend.
Sollte der Purpose Code bei Zahlungen fehlen, kann es zu gebührenpflichtigen Datenanforderungen oder auch zu Rückleitungen von Zahlungen kommen.
Länder mit verpflichtender Angabe einer IBAN
- Jordanien (30 Stellen)
- Türkei (26 Stellen)
- Vereinigte Arabische Emirate (23 Stellen)
- Weißrussland (28 Stellen)
- Israel (23 Stellen)
- Bahrain (22 Stellen)
- Pakistan (24 Stellen)
- Saudi-Arabien (24 Stellen)
- Tunesien (24 Stellen)
- Katar (29 Stellen)
- Kuwait (30 Stellen)
- Libanon (28 Stellen)
- Moldawien (24 Stellen)
- Palästina (29 Stellen)
Purpose Codes
Hierbei handelt es sich um Codes, die bei Überweisungen in bestimmte Länder im Verwendungszweck angeführt werden müssen. Eine Liste der betroffenen Länder und die Auflistung der verschiedenen Codes finden Sie hier: