Wissenswertes zum Grundbuch
Beim Kauf oder Verkauf einer Wohnung, eines Hauses oder eines Grundstücks spielt das Grundbuch eine entscheidende Rolle. Hier wird Ihr Eigentum gültig vermerkt. Was aber ist das Grundbuch und wie werden Änderungen bei Immobilientransaktionen vorgenommen?
Was ist das Grundbuch?
Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, das von den Bezirksgerichten geführt wird. Darin eingetragen sind alle österreichischen Grundstücke. Zweck des Grundbuchs ist es, dass die Grundstücksverhältnisse offengelegt sind und die Grundstücksgrenzen nachgewiesen werden können.
Im Grundbuch ersichtlich sind Eigentum, Wohnungseigentum, Pfandrechte (wenn der:die Käufer:in einer Immobilie ein Darlehen zur Finanzierung des Kaufs aufgenommen hat), Baurechte und Dienstbarkeiten bzw. Reallasten. Dienstbarkeiten können etwa das Recht sein, ein fremdes Grundstück zu überqueren, Vieh darüber zu treiben oder eine Wasserleitung über das Grundstück zu führen.
Wie kommen Sie ins Grundbuch?
Eine zentrale Rolle spielt das Grundbuch beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie. Da es dabei um viel Geld geht, sollten die diesbezüglichen Änderungen (Eintragung ins Grundbuch bzw. Löschung) immer von einem juristischen Profi (Notar:in oder Rechtsanwalt:Rechtsanwältin) vorgenommen werden.
Seit geraumer Zeit ist es möglich, "einfache" Grundbucheintragungen (etwa wenn es um eine bloße Namensänderung geht) vor dem Bezirksgericht mündlich einzubringen. Voraussetzung ist aber, dass Sie über alle notwendigen Urkunden "in der gesetzlich vorgeschriebenen Form" verfügen und dass die Änderungen für das Gericht nur "mit einem vertretbaren Arbeitsaufwand" verbunden sind.
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