Hausbau: Aufgepasst beim Grundwasser
Eines der wichtigsten Themen beim Hausbau ist das „Grundwasser“. Gebäude können „absaufen“, „aufschwimmen“ oder ihre Fundamente unterspült werden. Das kommt viel öfter vor, als man sich das vorstellen kann.
Wovon ist der Grundwasserspiegel abhängig?
Grundwasser wird häufig als „unterirdisches Wasser“ definiert, was zu Fehleinschätzungen führen kann. Man könnte meinen, was unter der Erde ist, kann nicht nach oben kommen.
Das stimmt aber nicht ganz. Der Begriff „Grundwasser“ umfasst Regen- oder Schmelzwasser, das als Oberflächenwasser im Boden versickert, und Wasser, das durch die Sohle oder das Ufer von Oberflächengewässern in den Untergrund eindringt. Je nach geographischer Lage und Bodenbeschaffenheit kann der Wasserstand unterschiedlich hoch sein. In Gebieten mit vielen Seen und Flüssen ist er in der Regel höher, in trockenen Gebieten mit wenig Niederschlag dagegen niedriger. Vorsicht ist auch geboten, wenn sich Wasser aus Hanglagen ansammelt. Vor allem auf Böden mit geringer Wasserdurchlässigkeit. Hier reicht meist schon ein Starkregenereignis aus, um das Wasser massiv an den Kellerwänden anzustauen.
Ebenso problematisch ist Schichtenwasser. Darunter versteht man Wasser, das durch einen nicht leitfähigen Boden (oft oberflächennah und unabhängig vom Grundwasserspiegel) am Versickern gehindert wird. Schichtenwasser wird im Volksmund auch als „Quellwasser“ bezeichnet.
Grundwasser oder Schichtwasser, beides kann zu Problemen bei Gebäuden mit Kellern werden. Die Bauteile, die sich unter der Oberfläche befinden, müssen auf jeden Fall wasserundurchlässig gemacht werden. Es ist zu prüfen, ob das Fundament bzw. der Keller innerhalb der nächsten 100 Jahre einmal überflutet werden kann (HQ100). Dies ist wichtig für die Qualität der Abdichtung, die Lage und Ausführung von Kellerfenstern, die Statik des Baukörpers und für die Frage einer möglichen Unterspülung des Fundaments
Der Bemessungswasserstand
Für eine optimale Konstruktion ist der so genannte Bemessungswasserstand entscheidend. In der WU-Beton-Richtlinie (WU = Wasserundurchlässige Bauwerke) des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) wird dieser auszugsweise wie folgt definiert: Auszugehen ist vom „höchsten während der vorgesehenen Nutzungsdauer zu erwartenden Grund-, Schichten- oder Hochwasserstand unter Berücksichtigung langjähriger Beobachtungen und künftig zu erwartender Ereignisse: höchster Bemessungswasserstand“ plus in der Regel 30 cm Sicherheitszuschlag.
Dazu die baurechtlich relevante OIB-Richtlinie 3:
6.3 Vorsorge vor Überflutungen
Falls das Fußbodenniveau von Aufenthaltsräumen nicht über dem Niveau des hundertjährlichen Hochwasserereignisses liegt, muss Vorsorge für einen gleichwertigen Schutz gegen Überflutung getroffen werden.
Wunderbar ergänzt hat das NÖ LGBl. Nr. 4/2015 – ausgegeben am 15. Jänner 2015:
6.1 Schutz vor Feuchtigkeit aus dem Boden
Bauwerke mit Aufenthaltsräumen sowie sonstige Bauwerke, deren Verwendungszweck dies erfordert, müssen in all ihren Teilen dauerhaft gegen das Eindringen und Aufsteigen von Wasser und Feuchtigkeit aus dem Boden geschützt werden. Das Fußbodenniveau von Aufenthaltsräumen zum Wohnen muss mindestens 50 cm über dem höchsten örtlichen Grundwasserspiegel liegen.
Ergänzung zu 6.3:
Das Fußbodenniveau von Aufenthaltsräumen zum Wohnen muss in Hochwasserüberflutungsgebieten jedenfalls mindestens 30 cm* über dem hundertjährlichen Hochwasser** liegen.
*Ein gleichwertiger Schutz wird beispielsweise erreicht, wenn die vom Hochwasser gefährdeten Räume in einer wasserdichten Wanne liegen und allfällige Öffnungen ins Freie über dem Hochwasserniveau liegen.
**Das Niveau des hundertjährlichen Hochwassers (HQ100) ist beim zuständigen hydrographischen Dienst des jeweiligen Bundeslandes oder einem Geotechniker zu erfragen.
Gefahren bei Grundwasser
Das Grundwasser kann Chemikalien enthalten, die den Beton und die Stahlbewehrung angreifen können. Daher sollte bei Betonteilen, die mit dem Grundwasser in Berührung kommen, eine Probe des Grundwassers entnommen und im Umweltlabor chemisch untersucht werden.
Es können auch Sulfatbeständige oder kalkarme Zemente verwendet werden, die die Widerstandskraft gegen chemische Angriffe verbessern. Dies ist besonders wichtig an Stellen, an denen eine schützende Außenabdichtung fehlt.
Grundwasserabsenkung
Wenn die Baugrube für Ihr zukünftiges Haus bis in den Grundwasserleiter hinabreicht, ist es möglich, dass das Grundwasser abgesenkt werden muss:
Kleinere Baugruben: dies kann durch eine Pumpe erreicht werden.
Das Abwasser kann dann in einer entfernten Oberflächenmulde oder einem Sickerschacht versickern. Dieses Verfahren wird als 'offene Wasserhaltung' bezeichnet. Es ist jedoch nicht gestattet, das abgepumpte Grundwasser in den Kanal zu leiten, es sei denn, es handelt sich um seltene genehmigungspflichtige Ausnahmefälle.
Größer Baugruben: hier muss ein Brunnen um die Baugrube errichtet werden.
Das nennt man "geschlossene Wasserhaltung". Sie ist erforderlich, wenn der Grundwasserspiegel mehr als 20 Zentimeter über dem tiefsten Punkt, der "Baugrubensohle", liegt.
Achtung
Beenden Sie die Grundwasserhaltung nicht zu früh! Auch wenn die Kellerwände fertiggestellt sind, könnte das Bauwerk noch nicht ausreichend stabil und schwer genug sein. Es besteht die Gefahr eines "aufschwimmenden Kellers" und eingedrückter Kellerwände.
Während der langjährigen Nutzung von Gebäuden kann sich die Grundwassersituation auch verändern. Wenn in der Nähe beispielsweise ein großes Tiefbauprojekt entsteht, kann es vorkommen, dass die wasserundurchlässige Bodenschicht durchbrochen wird und dadurch ein Stau im Grundwasser entsteht.
Auch nach einem Hochwasserereignis kann Grundhochwasser noch zu Schäden an Gebäuden und überfluteten Kellern führen. Sie können direkt bei Ihrer Stadt erfragen, ob Ihr Grundstück durch Grundhochwasser gefährdet ist.
Daher der wichtigste Tipp: Gehen Sie immer von anstauendem Wasser aus, ausgenommen beim Häuschen auf einem einsamen Hügel.
Quelle: https://www.bausparen.at/de/wohnwelt/bauen/aufgepasst-grundwasser.html