Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung
Erklärung zu nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
Das Kreditinstitut erbringt Portfolioverwaltungsleistungen im Sinne von Art. 2 Nr. 1 j der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.11.2019.
Vor diesem Hintergrund müssen Kreditinstitute als Finanzmarktteilnehmer (im Rahmen der Tätigkeiten der Vermögensverwaltung) der nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegung ab dem 10. März 2021 nachkommen. Das beiliegende Dokument fasst die Inhalte für Finanzmarktteilnehmer zusammen, die auf Unternehmensebene offenzulegen sind.
- Download Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen für die Raiffeisen Vermögensverwaltung (pdf, 347 kB)
- Download Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung für die digitale Vermögensverwaltung WILL (Artikel 10 Offenlegungsverordnung) (pdf, 165 kB)
- Download WILL Nachhaltigkeit SOLIDE (pdf, 360 kB)
- Download WILL Nachhaltigkeit ERTRAG (pdf, 360 kB)
- Download WILL Nachhaltigkeit WACHSTUM (pdf, 357 kB)
- Download WILL Nachhaltigkeit DYNAMISCH (pdf, 361 kB)
Das Kreditinstitut betreibt Anlage- und Versicherungsberatungsgeschäft im Sinne von Art. 2 Nr. 11 a und 11 c der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.11.2019.
Vor diesem Hintergrund müssen Kreditinstitute als Finanzberater (beispielsweise im Rahmen von Beratungstätigkeiten für Fondsanlagen und (fondsgebundenen) Lebensversicherungen) der nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegung ab dem 10. März 2021 nachkommen. Das beiliegende Dokument fasst die Inhalte für Finanzberater zusammen, die auf Unternehmensebene offenzulegen sind.
- Download Erklärung-ESG-Offenlegung-fuer-Finanzberatung - Stand: März 2021 (pdf, 65 kB)
- Download Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung (pdf, 263 kB)
- Download Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung - Stand Oktober 2023 (pdf, 100 kB)
Green und Social Bond Framework
Die Raiffeisenlandesbank Burgenland hat zur Emission von grünen und sozialen Anleihen ein Green und Social Bond Framework nach ICMA-Principles erstellt. Die Mag. Reinhard Friesenbichler Unternehmensberatung hat hierzu ein externes Nachhaltigkeits-Gutachten, eine sogenannte Second Party Opinion, verfasst. Diese beiden Dokumente stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung: