Damit der Auszug reibungslos verläuft

Wann können Sie eigentlich aus Ihrer Mietwohnung ausziehen? Wie läuft die Rückgabe der Kaution und wann kann der Vermieter einen Teil davon einbehalten?  Worauf sollten Sie als Mieter (bzw. als Vermieter) bei der Rückgabe der Mietwohnung besonders achten? Informieren Sie sich über die wichtigsten Fragestellungen zum Thema Ausziehen.

Infos zu den Kündigungsfristen

  • Bei einem unbefristeten Mietvertrag gibt es eine gesetzliche Kündigungsfrist von einem Monat. Bei einem befristeten Mietvertrag (Mindestbefristung drei Jahre) können Sie als Mieter nach einem Jahr unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist den Mietvertrag kündigen.
  • Für Vermieter heißt es achtgeben: Denn auch wenn Sie als Vermieter Ihre Wohnung befristet vermietet haben, so müssen Sie den Mietvertrag trotzdem eigens kündigen. Tun Sie dies nicht, so verlängert sich nämlich der Mietvertrag um weitere drei Jahre.
Neue Wohnung - Paar mit Schlüssel - Umzugskartons

Rückerstattung der Kaution

Wenn Sie ausziehen, dann müssen Sie die Kaution laut Mietrechtsgesetz unverzüglich zurückerhalten, "soweit sie nicht zur Tilgung von berechtigten Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis herangezogen wird." Übrigens: Sie müssen als Mieter beim Auszug die Kaution samt Zinsen zurückerstattet bekommen.

Achtung: Sie können Ihre Mietzahlungen im Hinblick auf die zu erwartende Kaution nicht vor Ablauf des Mietvertrages stoppen und die Kaution gleichsam mit der Miete gegenverrechnen. 

Paar mit Wohnungsschlüssel vor Umzugskarton

Die Rückgabe der Mietwohnung

Die Rückgabe der Wohnung muss spätestens am letzten Tag der Laufzeit des Mietvertrages erfolgen. Wichtig: Sie müssen die Wohnungsschlüssel persönlich an den Vermieter (oder einen Bevollmächtigten) übergeben.

Tipp: Grundsätzlich sollte die Wohnung besenrein sein. Übergabeprotokolle sind zwar nicht vorgeschrieben, werden aber empfohlen. Machen Sie auch Fotos zur allfälligen Dokumentation.

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