Tipps für die erste Wohnung

Der Entschluss ist gefasst: Raus aus dem Hotel Mama und rein in die erste Wohnung. In den allermeisten Fällen wird die erste Wohnung ein Mietobjekt oder eine Genossenschaftswohnung sein. Worauf kommt es bei einer "Starterwohnung" an und was ist bei der Auswahl zu beachten? 

Wie planen Sie Ihr Wohnleben?

  • Welche Wohnung für Sie als erste Wohnung in Frage kommt, hängt in erster Linie von Ihrer weiteren Lebensplanung ab. Wenn Sie noch unsicher sind, wohin Sie Ihr Weg beruflich und privat führen wird, dann wird eine Mietwohnung mit befristeter Mietdauer für Sie die erste Wahl sein. 
  • Wenn sich Ihr weiterer Weg schon etwas deutlicher abzeichnet, dann können Sie eine Genossenschaftswohnung bei Ihrer Wohnungssuche ins Kalkül ziehen. Haben Sie von Ihren Eltern schon Kapital erhalten oder selbst eine entsprechende Summe angespart, dann können Sie auch den Kauf einer kleinen Eigentumswohnung überlegen – als erste Etappe auf Ihrem Wohnungsweg, der sie später zu einer größeren Wohnung führen kann. 
Junges Paar beim Einzug in Wohnung

Wohnformen im Vergleich

Als Starterwohnung kommen in erster Linie Mietwohnungen bzw. eventuell Genossenschaftswohnungen in Frage. 

  • Mietwohnung: Mietwohnungen sind angesichts der gestiegenen Immobilienpreise nicht nur bei jungen Menschen verstärkt gefragt. Der Vorteil ist, dass die Anfangsinvestition (Kaution) vergleichsweise gering ist und Sie bezüglich Ihres weiteren Wohnlebens flexibel sind.
  • Genossenschaftswohnungen: Auch eine Genossenschaftswohnung kann als Starterwohnung in Frage kommen. Sie erfordert eine höhere Anfangsinvestition (Finanzierungsbeitrag). Viele Genossenschaftswohnungen werden mit einer Kaufoption angeboten, so dass sich daraus eine langfristige Perspektive fürs Wohnen ergibt.

Die Checkliste für die erste Wohnung

Selbstverständlich können Sie bei der Suche nach einer Starterwohnung die bekannten Immobilienportale durchforsten. Vertrauen Sie aber auch auf die Marktkenntnis und Angebotsübersicht der Raiffeisen Immobilienmakler:innen. Die Raiffeisen Expert:innen kennen die eigene Region wie ihre Westentasche und können Sie bei der Suche nach einem geeigneten Objekt bestens beraten. 

Finden Sie heraus, wie teuer die Wohnung sein darf, das heißt, wie viel von Ihrem monatlichen Einkommen Sie maximal für die eigenen vier Wände aufwenden können. Die Miete ohne Betriebskosten sollte nicht mehr als ein Drittel Ihres Einkommens betragen. Gegenüber den Vermieter:innen müssen Sie in der Regel Ihr Einkommen nachweisen. Wer dabei ein gewisses Limit unterschreitet, kommt nicht zum Zug. Abhilfe kann hier bieten, wenn Sie eine:n Bürg:in – z.B. einen Elternteil - namhaft machen können, der:die für Ihre Mietzahlungen gerade steht. 

Natürlich wird in den Anfangsjahren eine größere Wohnung nicht leistbar sein. Allerdings wird der Quadratmeterpreis mit der Wohnungsgröße meistens geringer. Worauf es gerade bei kleineren Wohnungsgrößen ankommt, ist die praktische Aufteilung der Wohnung: Solche "gut geschnittenen" Wohnungen können oftmals besseren Wohnkomfort bieten als Wohnungen, die von der reinen Quadratmeterzahl her größer sind. 

Wie viel Geld Sie für die Einrichtung Ihrer ersten eigenen Wohnung benötigen, hängt wesentlich davon an, welche Ausstattung in Ihrer Miet- oder Genossenschaftswohnung vorhanden ist. Berücksichtigen Sie bei der Wohnungssuche vor allem, ob Küche und Nassräume bereits eingerichtet sind. Denn eine Küchenausstattung kann das vorhandene Budget gehörig belasten.

Unter Umständen können Sie gerade in jungen Jahren Wohn- bzw. Mietbeihilfen in Anspruch nehmen. Höhe und Voraussetzungen sowie die Art und Benennung der Beihilfen sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Rechnen Sie aber nicht damit, dass der Bezug von derartigen Beihilfen dauerhaft ist. Schließlich kann eine (positive) Änderung der Einkommenssituation dazu führen, dass Sie die Anspruchsvoraussetzungen eines Tages nicht mehr erfüllen. 

Die Raiffeisen Immobilienmakler:innen an Ihrer Seite

Wenn es um die anfängliche Finanzierung geht – etwa die Kautionszahlung für eine Mietwohnung, die Finanzierung der Einrichtung oder die Zahlung des Finanzierungsbeitrages für eine Genossenschaftswohnung –, dann ist Ihr:e Raiffeisenberater:in in Ihrer Raiffeisenbank der:die richtige Ansprechpartner:in. Bei der Suche nach einer Starterwohnung stehen Ihnen die Raiffeisen Immobilienmakler:innen mit Rat und Tat zur Seite.