Elektroautos an Ladestation auf Firmengelände im Gegenlicht – Electric Car at Charging Station
Wir macht's möglich: 150 € mit der Raiffeisen-Leasing E-Autoprämie

Sie fahren ein Elektroauto? Dann beantragen Sie noch heute die Raiffeisen-Leasing E-Autoprämie von GENOL für das gesamte Kalenderjahr 2024!

Jetzt beantragen: 150 € für Ihr Elektroauto

150 € mit der Raiffeisen-Leasing E-Autoprämie von Genol

Sie fahren ein Elektroauto? Dann beantragen Sie noch heute die Raiffeisen-Leasing E-Autoprämie in Höhe von 150 € für das gesamte Kalenderjahr 2024! Registrieren Sie sich auf der Webseite, laden Sie eine Kopie des Zulassungsscheins Ihres Elektroautos hoch und erhalten Sie nach Überprüfung Ihrer Daten durch das Umweltbundesamt Ihre Raiffeisen-Leasing E-Autoprämie ausbezahlt!

Die Raiffeisen-Leasing E-Autoprämie kann von jeder Person und jedem Unternehmen beantragt werden, auf die/das ein Elektroauto (BEV) in Österreich zugelassen ist, welches hauptsächlich an privaten / nicht-öffentlichen Ladestellen geladen wird.

Es muss keine Geschäftsbeziehung zu Raiffeisen bestehen. Sie können daher auch gerne Ihre Freunde und Familie über die Raiffeisen-Leasing E-Autoprämie informieren!

Einfache Anmeldung

Adress-, Konto- und Fahrzeugdaten sowie die Daten zur privaten Ladestation werden über die o.a. Registrierungsseite der GENOL GmbH (Vertragspartner) in eine Datenbank eingegeben. Die unabhängige Prüfung der Daten erfolgt durch das Umweltbundesamt.

Schnell sein lohnt sich! Die Raiffeisen-Leasing E-Autoprämie ist im Kalenderjahr 2024 auf 4.000 Registrierungen beschränkt. 

200€ für Ihren nächsten Leasingvertrag

Wenn Sie sich 2024 für die Raiffeisen-Leasing E-Autoprämie entscheiden, erhalten Sie nach Auszahlung der Prämie einen 200 € Gutschein für Ihre nächste Leasingfinanzierung von der Raiffeisen-Leasing Österreich GmbH. Den Gutschein können Sie z.B. für die Finanzierung Ihres neuen Traumautos oder Ihrer neuen PV-Anlage einlösen.

Der Gutschein ist an eine positive Prüfung der eingereichten Daten durch das Umweltbundesamt geknüpft und kann bis 31.12.2025 auf einen Leasingvertrag (Kfz- oder Mobilienfinanzierung) von der Raiffeisen-Leasing Österreich GmbH eingelöst werden. Ausgenommen sind Verträge für Raiffeisen-Leasing Fuhrparkmanagement. Eine Barablöse und/oder Übertragung an Dritte sind ausgeschlossen. Dieser Gutschein ist nicht mit anderen Aktionen, Gutscheinen etc. kombinierbar.

Sollten Sie technische Unterstützung bei der Registrierung Ihres E-Autos benötigen, wenden Sie sich bitte an: info@ladestellenbonus.at  

 

FAQs

Was ist die Raiffeisen-Leasing E-Autoprämie?

Bei der Raiffeisen-Leasing E-Autoprämie von der GENOL GmbH handelt es sich um eine sogenannte Treibhausgasminderungs-Prämie (kurz: THG-Prämie) für Zulassungsbesitzer:innen eines Elektrofahrzeuges (BEV).

Die Prämie basiert auf der EU-Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen, die vorschreibt, dass die Mitgliedsstaaten einen Mindestanteil an erneuerbarer Energie im Verkehrssektor erreichen müssen. Die EU-Richtlinie wurde in Österreich in der Kraftstoffverordnung 2012 (KVO) umgesetzt. Die Idee dahinter ist die finanzielle Belohnung für die Nutzung eines Elektroautos und der Ausbau von privaten (nicht-öffentlichen) Ladestellen.

Die Raiffeisen-Leasing E-Autoprämie kann nur für batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) beantragt werden. 

Nein, die Raiffeisen-Leasing E-Autoprämie kann nur für batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) beantragt werden. 

Jede:r, auf die oder den ein Elektrofahrzeug (BEV) in Österreich zugelassen ist (z. B. natürliche oder juristische Person). Das Elektrofahrzeug muss überwiegend an einer nicht-öffentlichen (privaten) Ladestelle geladen werden. Es muss keine Bank- oder Geschäftsbeziehung zu Raiffeisen bestehen.  

Nein, eine Bank- oder Geschäftsbeziehung mit Raiffeisen ist keine Bedingung, um die Raiffeisen-Leasing E-Autoprämie zu beantragen. Das unterscheidet die Raiffeisen-Leasing E-Autoprämie auch von den Angeboten anderer Anbieter, die mitunter nur von Bestandskund:innen in Anspruch genommen werden dürfen. 

Nein. Es spielt für die Raiffeisen-Leasing E-Autoprämie keine Rolle, ob ein Fahrzeug über eine Fremdfinanzierung oder Eigenkapital angeschafft wurde. Es zählt nur der Zulassungsbesitz. 

Die Höhe der Raiffeisen-Leasing E-Autoprämie hängt vom Marktpreis für die Zertifikate und den Konditionen des Anbieters ab. Für das Kalenderjahr 2024 beträgt die Höhe der Raiffeisen-Leasing E-Autoprämie pro Elektrofahrzeug 150 €, wenn das Fahrzeug das gesamte Kalenderjahr (zwölf Monate) angemeldet war und überwiegend an einer nicht-öffentlichen / privaten Ladestelle geladen wurde und eine pauschale Strommenge von 1.500 kWh beantragt wurde. Bei einer geringeren Anmeldedauer bzw. Änderung der Ladestelle reduziert sich der Betrag aliquot. Wird keine pauschale Strommenge vereinbart, sondern erfolgt die Abrechnung der geladenen Strommenge über einen MID-Stromzähler kann auch das die Höhe der Prämie aliquot verändern. Die unabhängige Prüfung der eingereichten Daten und die Berechnung der Prämie erfolgt durch das Umweltbundesamt und die GENOL GmbH.  

Die unabhängige Prüfung der eingereichten Daten durch das Umweltbundesamt erfolgt voraussichtlich bis Ende August 2025. Danach erfolgt die Ausbezahlung der Raiffeisen-Leasing E-Autoprämie durch die GENOL GmbH. 

Die Auszahlung der Raiffeisen-Leasing E-Autoprämie erfolgt durch die GENOL GmbH, die Vertragspartner der Antragssteller:innen ist. Für Fragen zum Vertrag steht die GENOL GmbH zur Verfügung.

Das Unternehmen, auf das der Firmenwagen zugelassen ist. Befinden sich mehrere Elektroautos (BEV) im Fuhrpark eines Unternehmens, wird eine zentrale Registrierung über den Fuhrparkleiter empfohlen. Werden Dienstfahrzeuge überwiegend an den privaten Ladestellen der Dienstwagenutzer:innen geladen, so müssen die Adressen dieser Ladestellen der jeweiligen FIN–Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) zugeordnet werden.

Der Antrag für die Raiffeisen-Leasing E-Autoprämie von GENOL kann schnell und einfach über die Registrierungsseite https://app.ladestellenbonus.at/raiffeisen_genol gestellt werden.

Adress-, Konto- und Fahrzeugdaten sowie Informationen zur nicht-öffentlichen / privaten Ladestelle müssen dafür in eine Datenbank eingegeben und Fotos der Vorder- und Rückseite des Zulassungsscheins müssen hochgeladen werden. Die Identifizierung erfolgt über die FIN–Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer), wodurch Mehrfachanträge sichtbar werden.

Gemäß der KVO kann die geladene Strommenge nur einmalig abgetreten werden, sodass die mehrfache Registrierung eines Elektroautos zu einer Ablehnung des Antrages durch das Umweltbundesamt führen kann. 

Eine private bzw. nicht-öffentliche Ladestelle ist nicht im Ladestellenverzeichnis der E-Control registriert und muss dem registrierten Elektrofahrzeug zugeordnet sein. Öffentliche zugängliche Ladestellen sind uneingeschränkt öffentlich zugänglich und im Ladestellenverzeichnis der E-Control registriert. 

Elektroautos (BEV), für die ein Antrag für die Raiffeisen-Leasing E-Autoprämie gestellt wird, können eine Pauschale beantragen. Die Strommenge bleibt in diesem Fall irrelevant und wird auch nicht geprüft. Die Pauschale betrug 1.500 kWh für das Kalenderjahr 2024 und reduzierte sich im Fall einer unterjährigen Zulassung oder Abmeldung des Fahrzeugs bzw. eines Wechsels auf eine öffentliche Ladestelle aliquot.

Verfügt eine private/nicht-öffentliche Ladestelle über eine MID-zertifizierte Messanlage, d.h. wenn die geladene Strommenge nachweislich gemessen und überprüfbar aufgezeichnet werden kann, darf keine Pauschale beantragt werden, sondern die tatsächlich aufgewendete Strommenge muss am Jahresende gemeldet werden. In diesen Fällen berechnet sich die Raiffeisen-Leasing E-Autoprämie von GENOL aliquot nach der tatsächlich geladenen Strommenge. Für Fragen steht die GENOL GmbH zur Verfügung.

Kontakt für Rückfragen

Sollten Sie technische Unterstützung bei der Registrierung Ihres E-Autos benötigen, wenden Sie sich bitte an: info@ladestellenbonus.at