Kranksein im Urlaub – Ihr Versicherungsschutz

Es ist die schönste Zeit im Jahr – Ihr wohlverdienter Urlaub. Kaum jemand will da an Unfall und Krankheit denken. Aber was ist, wenn doch etwas passiert? Wie können Sie privat Vorsorge treffen? Und was ist hinsichtlich der Leistungen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zu beachten? Informieren Sie sich in unserem Überblick. 

Reisen und Versicherungsschutz

  • Versicherungsschutz durch Kreditkarte: Als Nutzer:in einer Raiffeisen Kreditkarte haben Sie nicht nur ein flexibles und weltweit einsetzbares Zahlungsmittel zur Verfügung. Sie verfügen bei der Gold und der Platinum Kreditkarte über einen gerade auf Reisen wertvollen Versicherungsschutz. 
  • Unfallversicherung: Zur unbedingt notwendigen Versicherungsausstattung  – ob im Urlaub oder generell in der Freizeit – gehört eine Raiffeisen Unfallversicherung, da die staatlichen Leistungen bei Freizeitunfällen gering sind. 
  • Wohnungsversicherung: Mit der "Außerhausversicherung" Ihrer Raiffeisen Wohnungsversicherung sind innerhalb Europas alle Gegenstände und Wertsachen, die von der Wohnungsversicherung erfasst werden, unter bestimmten Bedingungen auch in Hotelzimmern versichert. 
Mann mit Gipsbein und Krücke am Strand

Ihr privater Versicherungsschutz

Mit der privaten Unfallversicherung von Raiffeisen sind Sie während und nach Ihrer Urlaubsreise umfassend geschützt. Die Leistungen reichen von der Übernahme der Kosten etwa für den Rücktransport bis zu finanzieller Unterstützung bei Invalidität.

Der Versicherungsschutz gilt weltweit für jeden Urlaubsort. Auch Sportrisiken wie etwa Paragleiten, Fallschirmspringen oder Schnorcheln sind versichert, wenn diese erst- und einmalig ausgeübt werden. Damit sind Sie im Urlaub geschützt, wenn Sie bei riskanteren Aktivitäten einfach einmal nur "schnuppern" möchten. 

Mit dem Zusatzbaustein Notfallpaket werden die Kosten für die Rückholung aus dem Ausland per Ambulanzjet in unbegrenzter Höhe übernommen. 

Ärztin auf Straße

Wie Sie medizinische Leistungen erhalten

EU-, EWR- und "Vertragsstaaten": Durch die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK - siehe Rückseite der e-card) haben Sie Anspruch auf medizinische Leistungen in EU- und EWR-Ländern sowie in Staaten mit einem bilateralen Sozialversicherungsübereinkommen. Achtung: Die EKVK ist kein Ersatz für eine Reiseversicherung und garantiert nicht unbedingt eine kostenlose Behandlung. Allfällige Kosten für einen Krankenrücktransport sind ebenfalls nicht gedeckt. 

Türkei: Bei Reisen in die Türkei benötigen Sie einen Urlaubskrankenschein, der von Ihrem Dienstgeber oder von der ÖGK ausgestellt wird.

Weitere europäische Staaten: In europäischen Ländern, in denen die Europäische Krankenversicherungskarte (e-card) nicht akzeptiert wird, müssen Sie medizinische Leistungen zunächst selbst bezahlen und können diese Zahlungen im Nachhinein zur Kostenerstattung einreichen. Dies gilt auch für medizinische Leistungen in außereuropäischen Ländern. 

Für detaillierte Bestimmungen informieren Sie sich auf der Homepage der Österreichischen Gesundheitskasse.

Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz

Sie haben zu Ihrem Versicherungsschutz eine spezielle Frage? Oder möchten Sie wissen, ob Sie sich speziell bei einer Reise ins Ausland noch besser absichern können? Ihr:e Raiffeisenberater:in steht Ihnen für diese und weitere Fragen zur Verfügung – gerne auch zu einem persönlichen Beratungsgespräch in Ihrer Raiffeisenbank.