Immobilienkauf soll billiger werden
Mit dem (befristeten) Aus für die Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsbühr soll der Kauf einer Immobilie günstiger werden. Wie sehen die Regelungen im Detail aus und wie hoch sind die sonstigen Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie? Hier bekommen Sie den Überblick.
Immobilienkauf - Ihre Finanzierungsmöglichkeiten
Gebührenbefreiung für Grundbuch- und Pfandrechtseintragung
Mit dem Wegfall der Gebühren für Grundbuch- und Pfandrechtseintragung soll der Wohnungs- oder Hauskauf erschwinglicher werden. Konkret geht es um die gerichtliche Eintragungsgebühr beim Wohnungserwerb (1,1 Prozent) und die Eintragungsgebühr für das Pfandrecht der finanzierenden Bank (1,2 Prozent). Der Wegfall der Gebühren ist befristet und es gibt eine Obergrenze für die Gebührenbefreiung.
- Befristung: Die Regelung gilt für entgeltliche Rechtsgeschäfte (also nicht für Erbschaften oder Schenkungen) ab dem 1. April dieses Jahres und läuft am 30. Juni 2026 aus.
- Obergrenze: Die Gebührenbefreiung gilt bis zu einer Obergrenze von EUR 500.000,- . Für höherpreisige Immobilien wird die Gebühr nur von dem Betrag bemessen, der die EUR 500.000,- übersteigt. Ab EUR 2 Millionen entfällt die Gebührenbefreiung komplett.
Nebenkosten, die bleiben
Beim Immobilienkauf fallen in der Regel folgende – weitere - Nebenkosten an, die bei der Finanzierung mit einkalkuliert werden müssen.
- Grunderwerbsteuer: 3,5 Prozent des Kaufpreises
- Maklerhonorar: Bei einem Kaufpreis ab EUR 48.448,52 beträgt das Maklerhonorar 3 Prozent des Kaufpreises plus 20 Prozent USt.
- Kosten für Rechtsanwalt / Notar – Vertragserrichtung bzw. treuhändische Abwicklung: Die Höhe der Rechtsanwalts- bzw. Notariatskosten ist durch die jeweiligen Kammertarife bestimmt. Im Allgemeinen kann ein Pauschalhonorar vereinbart werden.
- Unterschriften: Weitere Kosten fallen für die Beglaubigung der Unterschriften an.
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