Umsatzreklamationen bei Kreditkarten

Das Bezahlen mit einer Kreditkarte ist einfach, sicher und weltweit möglich – direkt im Geschäft und natürlich auch online. Da kann es schon passieren, dass der Überblick über die einzelnen Zahlungen verlorengeht. Was also ist zu tun, wenn eine Abbuchung aufscheint, deren Richtigkeit man sich nicht erklären kann? Was ist bei einer Reklamation zu beachten und welche Fristen gibt es?

Ihre Kartenumsätze auf einen Blick

  • Manche unklaren Abbuchungen klären sich in vielen Fällen bei näherer Betrachtung auf. Der eingetragene Firmennamen mancher Unternehmen ist oftmals ein anderer als der, mit dem diese in der Öffentlichkeit bekannt sind.
  • Mit dem Kartenmodul in Mein ELBA haben Sie jedenfalls einen tagesaktuellen Überblick über die Belastungen auf Ihrer Kreditkarte.
Frau zahlt mit Kreditkarte in einem Restaurant

So reklamieren Sie

  • Verständigen Sie Raiffeisen CardService, wenn Sie eine Ihrer Meinung nach unrechtmäßige Belastung auf Ihrer Raiffeisen Kreditkarte entdeckt haben. 
  • Senden Sie eine kurze Beschreibung Ihrer Reklamation unter Angabe Ihrer Card ID und der betroffenen Transaktion per E-Mail an risk@r-card-service.at 
  • Raiffeisen CardService unterstützt Sie bei der Reklamation unberechtigter Umsätze gegenüber den Händler:innen und Automatenbetreiber;innen. Dies gilt allerdings nicht für Einsprüche, die das "Grundgeschäft" betreffen, z.B. wegen defekter Ware. 
Frau vor Laptop am Schreibtisch

Fristen und mögliche Ablehnungen

Die Erstattung der Buchung können Sie bis zu 13 Monate nach Belastung verlangen. Allerdings sind Sie verpflichtet, Ihre Kreditkartenabrechnungen und Kontoauszüge regelmäßig jeden Monat zu kontrollieren.

Die Erstattung der reklamierten Umsätze erfolgt in der Regel auf die Kreditkarte. Wurden die Kreditkartenumsätze bereits vom Konto abgebucht, so erfolgt die Erstattung auf das Konto.

Eine Rückerstattung kann freilich auch abgelehnt werden, wenn

  • der:die Händler:in einen Nachweis über die Rechtmäßigkeit der Transaktion vorlegen kann bzw.
  • ein Erstattungsanspruch nicht besteht, weil die Sorgfaltspflichten grob fahrlässig verletzt wurden.

Ihr:e Partner:in bei finanziellen Fragen

Ihr:e Raiffeisenberater:in ist für alle Themen rund um Konto und Karten der:die erste Ansprechpartner:in und steht Ihnen für Fragen und Auskünfte gerne zur Verfügung – natürlich auch online. Wenn Sie wollen, dann können Sie über die sichere Mailbox in Mein ELBA eine Frage stellen oder einen Beratungstermin vereinbaren.