Die neuen Regeln bei Immobilienkrediten
Die Finanzmarktaufsicht hat neue Vorschriften für die Vergabe von Immobilienkrediten erlassen. Welches sind die wesentlichsten Änderungen und welche Kredite sind davon betroffen? Wir haben Wissenswertes zum Thema zusammengestellt.
Die wichtigsten Eckpunkte
Die neuen Regeln gelten seit dem 1. August 2022 für Kreditvereinbarungen, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen werden.
- Laufzeit: Die maximale Kreditlaufzeit wurde mit 35 Jahren festgelegt.
- Kreditrückzahlung: Die Verordnung setzt einen deutlichen Fokus auf die Leistbarkeit der Finanzierung. Demnach soll die Rückzahlung für den Immobilienkredit nicht mehr als 40 Prozent des Netto-Haushaltseinkommens betragen.
- Eigenmittelanteil: Definiert wurde auch eine maximale Beleihungsquote (Sicherstellung der Finanzierung durch Eintragung ins Grundbuch), die zu einem nunmehr erforderlichen Eigenmittelanteil von 20 Prozent führt. Dieser Eigenmittelanteil galt freilich schon bisher in den meisten Fällen als gängige Richtschnur.
So kommen Sie zum Immobilienkredit
Die Ausnahmen
- Bestehende Immobilienkredite sind von den Vorgaben ausgenommen. Werden laufende Kredite geändert, so gelten die neuen Bestimmungen nur hinsichtlich des allfälligen Differenzbetrages zwischen "altem" und "neuem" Finanzierungsvolumen.
- Ausnahmen für Sanierungen und Renovierungen: Immobilienfinanzierungen unter EUR 50.000,- sind von den neuen Vorgaben ebenfalls ausgenommen. Mit dieser "Geringfügigkeitsgrenze" sollen die Durchführung von Renovierungen, Sanierungen oder etwa der Umstieg auf erneuerbare Energieträger erleichtert werden.
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