Häufige Fragen zum Thema Auto-Leasing
Können Sie auch ein gebrauchtes Auto leasen? Welche Vertragsarten gibt es? Welche Informationen werden für ein Leasing-Angebot benötigt? Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Leasing.
Welche Vertragsarten gibt es?
Beim Leasing wird zwischen Teilamortisation (mit Restwert) und Vollamortisation (ohne Restwert) unterschieden. Der Restwert stellt einen Schätzwert des Kfz nach einer gewissen Laufzeit dar (dieser Wert ist nach Ende der Laufzeit noch zu bezahlen).
Kann ich auch ein gebrauchtes Auto leasen?
Ja, wenn das Kfz noch leasingfähig ist. D.h. wenn beim Ankauf des Kfz noch ein Vorsteuerabzug möglich ist – dies ist dann der Fall, wenn der Vorbesitzer ein Autohändler, Mietwagen- oder Taxiunternehmen oder eine Leasinggesellschaft ist. In der Regel wird die Leasingfähigkeit durch den Verkäufer deklariert.
Welche Gebühren fallen an?
- Rechtsgeschäftsgebühr: ist eine gesetzliche Gebühr, die Raiffeisen-Leasing an das Finanzamt zahlt – sie beträgt 1 %.
- Bearbeitungsgebühr: fällt für die Erstellung des Vertrages an – sie ist je nach Leasinggesellschaft unterschiedlich hoch und laufzeitunabhängig.
- Benützungsentgelt: ist die Nutzungsgebühr, welche für den Zeitraum ab Fahrzeugübernahme bis zum Vertragsbeginn (meistens der nächste Monatserste) anfällt.
Ist eine vorzeitige Tilgung des Leasingvertrages möglich?
Ja, Sie können den Vertrag jederzeit vorzeitig beenden.
Welche Informationen werden für ein Leasing-Angebot benötigt?
- Ihre Daten (Name, Vorname, Adresse, Firmenname bei Unternehmen)
- Marke, Modell und genaue Type des Fahrzeuges
- Kaufpreis des Fahrzeuges
- bei Vorführwagen bzw. gebrauchten Kfz: Kilometerstand und Erstzulassung
- gewünschte Laufzeit des Leasingvertrages
- Höhe der Eigenmittel und gegebenenfalls Art der Eigenmitteleinbringung
- Ihre Wünsche wie absolute Höhe der Rate, Kaufwunsch am Ende der Laufzeit, geringe Gesamtbelastung oder niedrige Rate
Welche Möglichkeiten habe ich bei Vertragsende?
Sie haben folgende Möglichkeiten bei Vertragsende:
- Ankauf des Kfz
- Verkauf des Kfz (z.B. an einen Autohändler oder sonstiges Unternehmen)
- Leasingvertrag läuft weiter (Achtung: abhängig von der bisherigen Laufzeit und der noch möglichen Restlaufzeit).
- Rückstellung des Kfz an den Leasinggeber – wir verwerten dann das Kfz für Sie zum optimalen Marktwert.