Handelsinformationen
-
Australien
Handel nur mit Steuerdomizil Österreich möglich
-
Europa
Schweizer Aktien (gemäß EU-Maßnahmen)
-
Bosnien und Herzegowina
Sämtliche Wertpapiere
-
Bulgarien
Sämtliche Wertpapiere
-
Hongkong
Handel nur mit Entbindung vom Bankgeheimnis möglich
-
Indien
Sämtliche Wertpapiere
-
Indonesien
Anleihen
-
Island
Sämtliche Wertpapiere
-
Kasachstan
Aktien
-
Kroatien
Sämtliche Wertpapiere
-
Neuseeland
Sämtliche Wertpapiere
-
Polen
Sämtliche Wertpapiere
-
Rumänien
Sämtliche Wertpapiere
-
Russland
Börsenhandel ausgesetzt
-
Serbien
Sämtliche Wertpapiere
-
Slowenien
Sämtliche Wertpapiere
-
Südkorea
Sämtliche Wertpapiere
-
Thailand
Aktien
-
Türkei
Sämtliche Wertpapiere
-
Ungarn
Aktien
-
USA
Aktien mit Kurs unter USD 1,000 (Penny Stocks)
-
USA - NASDAQ OTC u. NASDAQ OTCBB
Aktien
-
Bosnien-Herzegowina
Sämtliche Wertpapiere
-
Finnland
Aktien (Kundinnen und Kunden mit Devisendomizil Finnland)
-
Griechenland
Anleihen (Kundinnen und Kunden mit Steuerdomizil Griechenland)
-
Indien
Sämtliche Wertpapiere
-
Indonesien
Sämtliche Wertpapiere
-
Island
Sämtliche Wertpapiere
-
Israel
Sämtliche Wertpapiere
-
Kroatien
Aktien
-
Malaysien
Sämtliche Wertpapiere
-
Portugal
Anleihen
-
Rumänien
Sämtliche Wertpapiere
-
Russland
Gemäß EU-Sanktionen
-
Serbien
Sämtliche Wertpapiere
-
Spanien
Anleihen (Kundinnen und Kunden mit Steuerdomizil Spanien)
-
Thailand
Sämtliche Wertpapiere
-
Türkei
Sämtliche Wertpapiere
-
Ukraine
Sämtliche Wertpapiere
-
USA
Sämtliche Publicly Traded Partnerships (wegen US-Besteuerung)
-
Venezuela
Sämtliche Wertpapiere
-
Weißrussland
Gemäß EU-Sanktionen
-
Diverse Länder
Sämtliche Wertpapiere mit US-Basiswert (wegen US-Besteuerung)
ANLEIHENKÄUFE
Käufe von folgenden Anleihen sind nicht möglich:
- Senior Non-Preferred Anleihen (beratungsfreie Geschäfte)
Fondskäufe
Käufe von folgenden Fonds sind nicht möglich:
- Vollthesaurierende Fonds (Anlegerinnen und Anleger, die der österreichischen Steuergesetzgebung unterliegen)
- Goldman Sachs Asset Management Fonds (ausgenommen Anlegerinnen und Anleger mit Devisenstatus Österreich, Deutschland, Schweiz oder Liechtenstein)
- Nicht-Meldefonds (Fonds ohne steuerliche Vertretung in Österreich)
- Concorde Cuvee Fund of Fund
- Sharpe Funds
- Offene deutsche Immobilienfonds
- Hedge Fonds
- Franklin Templeton Fonds
Policies
- Download Best Execution Policy (pdf, 49 kB)
- Download Best Execution Policy (Beilage der Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien) (pdf, 242 kB)
- Download Interessenskonflikte und Vorteile (pdf, 72 kB)
- Download Leitlinien zur Kundinnen- und Kundeneinstufung (pdf, 32 kB)
- Download Elektronische Kommunikations-Policy (pdf, 52 kB)
INFORMATION ÜBER DIE ERREICHTE AUSFÜHRUNGSQUALITÄT VON KUNDENORDERS
Die Bank informiert gemäß § 64 Abs 2 WAG 2018 nachfolgend über die Ausführungsqualität der im Kalenderjahr 2022 ausgeführten Kundenorders:
Erläuterung der Bedeutung der Ausführungskriterien
In der Durchführungspolitik der Bank für Kundenorders findet sich die Gewichtung der relevanten Ausführungskriterien, insbesondere
- der Preis des Finanzinstrumentes,
- die mit der Ausführung des Auftrages verbundenen Kosten,
- die Schnelligkeit, die Wahrscheinlichkeit der Ausführung und der Abwicklung sowie die Art und der Umfang des Auftrages.
Für die Erreichung des bestmöglichen Ergebnisses, sowohl bei Privatkunden als auch bei professionellen Kunden, wird vorrangig das Gesamtentgelt herangezogen.
Dieses Gesamtentgelt setzt sich aus dem Preis des Finanzinstrumentes sowie allen mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten zusammen.
Dem Kriterium des Gesamtentgelts untergeordnet berücksichtigt die Bank gleichrangig die folgenden Ausführungsaspekte: Ausführungswahrscheinlichkeit, Abwicklungswahrscheinlichkeit und Ausführungsgeschwindigkeit.
Diese Gewichtung der Ausführungskriterien wird auf alle Kategorien von Finanzinstrumenten angewendet.
Weiterführende Informationen über die Durchführungspolitik der Bank sowie die relevanten Kriterien für die Gewichtung von Ausführungskriterien sind in der Broschüre „Allgemeine Informationen zum Anlagegeschäft“ enthalten.
Informationen über potenzielle Interessenkonflikte
- Die Bank hat Leitlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten festgelegt. Diese Leitlinien sollen verhindern, dass ein potenzieller oder tatsächlicher Interessenkonflikt den Interessen des Kunden schadet. Weiterführende Informationen sind in der Broschüre „Allgemeine Informationen zum Anlagegeschäft“ enthalten.
- Es bestehen keine wesentlichen Nahebeziehungen zu Handelsplätzen.
- Die Bank hat keine Vereinbarungen mit Handelsplätzen über Abschläge, Rabatte oder sonstige nicht-monetäre Leistungen für die Weiterleitung von Kundenaufträgen abgeschlossen bzw. hat die Bank keine derartigen Zahlungen erhalten oder geleistet.
Überwachung der Ausführungsqualität
Damit bei der Ausführung von Kundenaufträgen immer die bestmöglichen Ergebnisse erzielt werden können, überwacht die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien laufend die Ausführungsqualität und prüft regelmäßig, zumindest einmal jährlich, sowie anlassbezogen, die Angemessenheit der Ausführungspolitik sowie die ausgewählten Handelsplätze und Intermediäre unter Verwendung historischer Marktdaten. Hierbei wird der tatsächlich erzielte Ausführungspreis gegen die zum Ausführungszeitpunkt vorherrschenden Marktpreise an alternativen Handelsplätzen geprüft.
Im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung werden sowohl qualitative als auch quantitative Kriterien miteinbezogen. Hierbei werden unter anderem für jeden Handelsplatz und Intermediär die Ergebnisse der laufenden Überwachung von
- Ausführungs- und Abwicklungssicherheit,
- lokalen Marktkenntnissen der Intermediäre,
- eingegangenen Kundenbeschwerden und
- festgestellten Schadensfällen
analysiert und bewertet.
Sofern relevant wird eine gesonderte Bewertung für bestimmte Kategorien an Finanzinstrumenten durchgeführt. Anhand dieser Kriterien ergibt sich ein Gesamtbild, auf dessen Grundlage eine Entscheidung über die Angemessenheit des Ausführungswegs und des jeweiligen Handelsplatzes und der Intermediäre getroffen wird.
Erreichte Ausführungsqualität
Aufgrund der vorgenommenen Überprüfungen 2022 wurden keine wesentlichen Änderungen bei Ausführungswegen, Handelsplätzen oder Intermediären vorgenommen.
Mit der erreichten Ausführungsqualität wurden für jede Kategorie von Finanzinstrumenten hinreichende Maßnahmen bei der Ausführung von Aufträgen ergriffen, um das bestmögliche Ergebnis für die Kunden zu erreichen.
Auswertung der 5 Handelsplätze je Kategorie von Finanzinstrumenten, auf denen Kundenaufträge ausgeführt wurden und die ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten sind: