Förderungen für Lehrlinge

Du bist Lehrling oder warst im vergangenen Jahr Lehrling? Dann nutze die Fördermöglichkeiten vom Finanzamt oder vom Land Niederösterreich. Vereinbare einen Termin bei deinem Raiffeisen Club-Berater und informiere dich über deine Möglichkeiten.

FÖRDERUNGEN
  • Lehrlingsbeihilfe
  • Mobilitätsförderung
  • Begabtenförderung
  • Negativsteuer
  • Fahrtenbeihilfen
VORAUSSETZUNGEN
  • Hauptwohnsitz in NÖ
  • Aufrechtes Lehr- oder
    Ausbildungsverhältnis
BEANTRAGUNG
  • Formulare findest du auf den Webseiten der jeweiligen Förderstellen.
  • Dein Raiffeisen Club-Betreuer unterstützt dich gerne.
Rechner
©dankos - stock.adobe.com

LEHRLINGSBEIHILFE

Die monatliche Lehrlingsbeihilfe wird ab Antragstellung bis zum Beginn des folgenden Lehrjahres bewilligt. Danach ist ein neuerlicher Antrag erforderlich. Die Auszahlung erfolgt monatlich im Nachhinein. Das anrechenbare Gesamtfamilieneinkommen darf eine bestimmte Höhe nicht überschreiten. Alle Bruttoeinkommen (inkl. Lehrlingsentschädigung) der im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder sind zusammenzurechnen.

Jugendliche
© Robert Kneschke

BEGABTENFÖRDERUNG DURCH DAS LAND NÖ

Lehrlingen kann aufgrund besonderer Leistungen im Zusammenhang mit der Lehrausbildung eine einmalige Begabtenförderung gewährt werden. Das Ansuchen ist bis spätestens 3 Monate nach Beendigung des Lehr- oder Berufsschuljahres einzubringen.
Voraussetzungen: Berufsschulzeugnis ausschließlich mit der Benotung "sehr gut", Lehrabschlussprüfung mit "Auszeichnung" bestanden

Geld
©v.poth - stock.adobe.com

NEGATIVSTEUER

Lehrlinge mit geringem Einkommen können sich für das abgelaufene Jahr durch eine Arbeitnehmerveranlagung die sogenannte "Negativsteuer" zurückholen. Eine Arbeitnehmerveranlagung kann für fünf Jahre rückwirkend bequem via "FinanzOnline" oder mit dem Formular "Arbeitnehmerveranlagung" durchgeführt werden.

Mopedfahrt

FAHRTENBEIHILFE FÜR LEHRLINGE

Antragsteller = Person, die Familienbeihilfe bezieht. Die Beantragung und Auszahlung erfolgt für ein Schuljahr im Nachhinein. Der Anspruch der Fahrtenbeihilfe besteht, wenn der Weg zwischen Wohnung und betrieblicher Arbeitsstätte mindestens 3 x pro Woche in jeder Richtung zurückgelegt wird und eine Wegstrecke mindestens 2 Kilometer lang ist. Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln muss unzumutbar sein.

Ticket
©rh2010 - stock.adobe.com

JUGENDTICKET

Mit dem Jugendticket können öffentliche Verkehrsmittel in NÖ, Wien und Burgenland für den Weg vom Hauptwohnsitz zur Lehrstelle bzw. zur Berufsschule genutzt werden. Das Ticket gilt an allen Wochentagen und ein gültiger Lehrlingsausweis ist stets mitzuführen. Der Verkauf erfolgt über die Wiener Linien. Ein TOP-Jugendticket gilt sogar für ein ganzes Schul- bzw. Lehrjahr auch in den Ferien, an Wochenenden und Feiertagen.