Vorsorgen & Absichern mit der Raiffeisenbank Gampern
Rundum bestens abgesichert mit Raiffeisen! Egal welcher Schadensfall Kosten verursacht, mit unseren Personenversicherungen und Sachversicherungen, sowie der passenden Kfz-Versicherung sind Sie rundum geschützt.
Absicherungen & Vorsorge von Raiffeisen
Service
Der Bedarf an Absicherung ändert sich im Lauf der Zeit.
Idealerweise wird der Versicherungsschutz jeweils an die persönliche Lebenssituation angepasst.
Unsere Banken bieten einen kostenlosen Absicherungs-Check bei dem bestehende Versicherungsverträge analysiert und eventuelle Versicherungslücken aufgezeigt werden.
Der kostenlose Absicherungs-Check
- Versicherungsberatung mit Sicherheits-Check
- KFZ-Anmelde-Service
Häufige Fragen zu Absicherung, Vorsorge & Co.
Wer zahlt bei einem Rechtsstreit?
Sein Recht durchzusetzen ist oft nicht einfach, meistens aber jedenfalls nicht billig. Auch wenn man als Unschuldiger zum Handkuss kommt und sich in einem Strafverfahren vor Gericht verantworten muss, kann das sogar bei einem kompletten Freispruch teuer werden. Denn der staatliche Kostenersatz in Strafverfahren deckt bei Freisprüchen nicht die tatsächlich entstehenden Kosten ab.
Bei Zivilprozessen wiederum gilt grundsätzlich: Wer verliert, der trägt die gesamten Kosten. Und das kann, wenn sich Auseinandersetzungen über mehrere Instanzen ziehen, sehr sehr teuer werden.
VORBEUGUNG
Zivilprozesse gehen ins Geld und sind immer mit dem so genannten Prozessrisiko verbunden. Denn auch wenn man sich noch so sehr im Recht glaubt – dass das Gericht das auch so sieht und zu den eigenen Gunsten entscheidet, ist noch lange nicht ausgemacht. Wenn sich die Auseinandersetzung dann über mehrere Instanzen hinzieht, dann übersteigen die Prozesskosten manchmal sogar den Streitwert.
Wägen Sie also – unter Beiziehung Ihres Rechtsbeistandes – sorgfältig ab, ob Sie dieses Prozessrisiko eingehen wollen. Sehr oft lassen sich Konflikte im Vorfeld durch einen außergerichtlichen Vergleich gütlich regeln, so dass beide Seiten zu Ihrem Recht kommen.
DIE RICHTIGE VERSICHERUNG
Wenn es um die Durchsetzung eigener Rechtsansprüche oder um die Verteidigung in einem Strafverfahren geht, leistet eine Rechtsschutzversicherung gute Dienste.
Sie sorgt für die Wahrung der rechtlichen Interessen und trägt in allen Instanzen des ordentlichen Rechtsweges die Kosten bis zur Höhe der Versicherungssumme. Diese Kosten sind beispielsweise Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, Sachverständigenkosten und Zeugengebühren. Der Deckungsumfang kann an die persönliche Lebenssituation angepasst werden.
Ihre Beraterin bzw. Ihr Berater informiert Sie gerne über die Details einer Rechtsschutzversicherung.
Wie kann ich für meine Familie vorsorgen?
Fällt der Versorger wegen eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung während der Rückzahlungsphase einer langfristigen Finanzierung aus, stehen die Angehörigen im wahrsten Sinn des Wortes alleine da. Die Familie muss dann für alle Kosten aufkommen. Bei Zahlungsunfähigkeit kann es gar dazu kommen, dass das Eigenheim verloren geht.
Genau hier setzen die Versicherungslösungen von Raiffeisen an. Durch Zahlung einer überschaubaren Prämie ist im Ablebensfall die Rückzahlung des ausstehenden Kredites gedeckt und der Besitz bleibt auch für die Hinterbliebenen erhalten. Um Ihre Familie gegen existenzbedrohende Risiken abzusichern, empfiehlt sich eine Kombination aus
Wann verjähren Versicherungsansprüche?
Wer einen Schaden zu beklagen hat, der wird natürlich bestrebt sein, so rasch wie möglich seine Leistungsansprüche zu klären. Wie lange hat man eigentlich Zeit, um seine Versicherungsansprüche anzumelden? Was ist, wenn einem eine Versicherungsleistung zusteht, über die man gar nichts weiß? Welche Fristen gelten dann?
WANN BEGINNT EINE VERSICHERUNG?
Grundsätzlich beginnt die Laufzeit einer Versicherung mit der schriftlichen Annahme des Versicherungsantrages durch das Versicherungsunternehmen. Ab diesem Zeitpunkt gilt auch üblicherweise der Versicherungsschutz. Voraussetzung ist jedoch in jedem Fall die fristgerechte Zahlung der Prämie.
GIBT ES WARTEFRISTEN?
Versicherungsschutz besteht für Ereignisse, die während der Laufzeit der Versicherung eintreten. Bei manchen Leistungen kann es aber so genannte Wartefristen geben, d.h. Versicherungsschutz gibt es erst, wenn eine bestimmte Zeitspanne verstrichen ist. Im Allgemeinen Vertragsrechtsschutz, der für Streitigkeiten aus Verträgen über bewegliche Sachen (zB. Kauf einer neuen Wohnzimmereinrichtung) Versicherungschutz bietet, gibt es beispielsweise eine dreimonatige Wartezeit. Ihre Berater:innen informieren Sie im Detail über allfällige Wartefristen bei bestimmten Versicherungen.
KÖNNEN VERSICHERUNGSANSPRÜCHE VERJÄHREN?
Ein Anspruch auf eine Versicherungsleistung kann drei Jahre lang geltend gemacht werden. Danach tritt Verjährung ein. Eine Ausnahme gibt es, wenn der Versicherungsanspruch einem Dritten zusteht: Dann beginnt die Verjährung zu laufen, sobald er von seinem Versicherungsanspruch erfahren hat.
Können Versicherungsansprüche verjähren?
Ein Anspruch auf eine Versicherungsleistung kann drei Jahre lang geltend gemacht werden. Danach tritt Verjährung ein. Eine Ausnahme gibt es, wenn der Versicherungsanspruch einem Dritten zusteht: Dann beginnt die Verjährung zu laufen, sobald er von seinem Versicherungsanspruch erfahren hat.
Was bedeutet Unterversicherung und Überversicherung?
UNTERVERSICHERUNG
Von Unterversicherung spricht man dann, wenn man für den Versicherungsschutz weniger zahlt als man eigentlich müsste. Das kann zu äußerst unangenehmen Überraschungen führen. Denn im Schadenfall zahlt die Versicherung nur den anteiligen Schaden, das heißt nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zum tatsächlichen Versicherungswert.
Ein Beispiel: Ihr Wohnungsinhalt hat einen Gesamtwert von 60.000 Euro. Die Versicherungssumme beträgt aber nur 30.000 Euro, also die Hälfte. Bei einem entstandenen Schaden von etwa 10.000 Euro zahlt die Versicherung in diesem Fall dann ebenfalls nur die Hälfte, also 5.000 Euro.
Bei korrekter Flächenberechnung besteht keine Gefahr der Unterversicherung. Schäden werden zudem zum Neuwert und nicht zum geringeren Zeitwert ersetzt. Durch die Vereinbarung eines Selbstbehaltes können Sie Ihre Prämie reduzieren.
Um den für Sie passenden Versicherungsschutz zu ermitteln, empfehlen wir eine persönliche Beratung in Ihrer Bank. Ihr Berater bzw. Ihre Beratin erklärt Ihnen gerne den Versicherungsvertrag und beantwortet Ihre Fragen.
ÜBERVERSICHERUNG
Über- und Doppelversicherungen sind nicht nur teuer, sie können unter Umständen auch juristische Auswirkungen haben. Wer ein und dasselbe Objekt doppelt absichert oder höher versichert, zahlt mehr Prämien, bekommt aber im Schadenfall dennoch "nur" den tatsächlichen Schadenwert ersetzt.
Wer haftet bei einem Unfall - durch Kinder verursachte Schäden?
Kommt es zu einem durch ein Kind verursachten Schaden und es liegt keine schuldhafte Verletzung der Aufsichtspflicht vor, haften Eltern nicht für von ihren Kindern angerichtete Schäden. Da unter 14-Jährige nicht deliktsfähig sind, trifft sie in der Regel auch keine Haftung betreffend Schadenersatzansprüche. Laut ABGB kann jedoch auch Kinder unter 14 Jahren eine Haftung treffen, sofern sie über "die nötige Einsichtsfähigkeit" verfügen. Dies entscheidet dann der Richter im Einzelfall. Über 14-Jährige sind hingegen bereits deliktsfähig und können somit haftungsrechtlich in die Pflicht genommen werden.
Minderjährige Kinder ohne eigenes Einkommen sind in der Privathaftpflicht (Bestandteil einer Haushaltsversicherung) der Eltern mitversichert. Diese Mitversicherung gilt normalerweise auch während eines Studiums bis zu einem gewissen Alter. Die genaue Dauer der Mitversicherung ist in den jeweiligen Versicherungsbedingungen geregelt.
Wer haftet bei einem Unfall - durch Hunde verursachte Schäden?
Auch die Vierbeiner verursachen oft Schäden. Ein Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund stets so zu halten bzw. aufzubewahren, dass er keine Gefahr für Dritte darstellt. Kann der Hund beispielsweise leicht über den Zaun des Grundstücks springen, gilt er nicht als ordnungsgemäß verwahrt – der Besitzer haftet für Schäden. Ein anderes Beispiel: Kreuzt ein Hund, egal, ob er an der Leine oder frei läuft, den Weg eines Radfahrers, wodurch dieser stürzt und sich verletzt, kann der Hundehalter ebenfalls zur Haftung gezogen werden.
Hier hilft eine Hundehaftpflichtversicherung.
Wer haftet bei einem Unfall - durch Bäume verursachte Schäden?
Bei einem Sturm bricht ein Ast eines Baumes in Ihrem Garten ab und zerstört ein Glasdach am Nachbargrundstück. Handelte es sich dabei um einen erkennbar morschen Baum, haften Sie als Baumeigentümer für den Schaden. Anders liegt der Fall, wenn es sich um einen – in der Regel nicht ortsüblichen - starken Sturm handelt. Dann handelt es sich um Einwirkung aufgrund höherer Gewalt. Weist der Geschädigte allerdings nach, dass der Baum bereits krank oder morsch war, haftet der Baumbesitzer auch trotz starken Sturms für den Schaden. Hat der Baumeigentümer eine Gebäudehaftpflichtversicherung abgeschlossen, übernimmt diese in der Regel den Schaden.