Frau fährt auf einem E-Bike in der österreichischen Natur Rad
E-Bike-Versicherung

Kaskoversicherung mit Haftpflichtschutz

E-Bike-Versicherung | Raiffeisenbank Innkreis-Mitte

E-Bikes sind voll im Trend. Mit Ihrem E-Bike sind Sie jederzeit mobil und kombinieren sportliche Aspekte mit umweltbewusstem Denken. Viele vergessen jedoch auf die vielen Gefahren und deren Folgen, die dieser Trend mit sich bringt: Sie verursachen mit dem E-Bike einen Unfall. Der Unfallgegner stellt Schadenersatzansprüche. Oder Sie stellen Ihr E-Bike vor einem Geschäft ab und es wird gestohlen. Leider sind das keine Einzelfälle. Ein optimaler Schutz von Bike und Lenker ist daher besonders wichtig. Haben Sie schon an eine Absicherung gedacht?

 

Mit einer E-Bike-Versicherung sind Sie als Kunde der Oberösterreichischen Versicherung optimal geschützt – egal ob Haftpflicht- oder Kasko-Schaden. Das Kombinationsprodukt aus Kasko- und Haftpflichtversicherung bietet optimalen Schutz für Sie und Ihr E-Bike.

Was gilt als E-Bike und kann versichert werden?

Als E-Bike gilt ein elektrisch angetriebenes Fahrrad

  • mit einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 25 km/h und
  • einer Nenndauerleistung von maximal 250 Watt.

Wird einer dieser Werte überschritten, gilt das E-Bike bereits als KFZ und muss entsprechend versichert und behördlich zugelassen werden.

Die Vorteile einer E-Bike-Versicherung auf einen Blick

✓ Idealer Schutz auch bei selbst selbstverschuldeten Unfällen

✓ Neuwertersatz bei Totalschaden oder bei Diebstahl innerhalb des ersten Jahres ab Kauf eines fabrikneuen E-Bikes

✓ Umfassende Kaskoversicherung für Ihr E-Bike mit geringem Selbstbehalt von nur EUR 100,-

✓ Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von EUR 9.000.000,-

Details zur E-Bike-Versicherung

Die E-Bike-Versicherung enthält eine Kasko- und eine Haftpflichtversicherung.

Hier die Details, welche Gefahren und Risiken Absicherung finden:

Kaskoversicherung

Ein gutes E-Bike ist teuer. Jeden Tag werden durchschnittlich 50 Fahrräder gestohlen. Rund neun Prozent der Diebstähle werden aufgeklärt*. Eine Absicherung lohnt sich daher. Aber auch ein selbst verschuldeter Unfallschaden am eigenen E-Bike kann kostspielig werden. Die Kaskoversicherung in der E-Bike-Versicherung bietet finanziellen Schutz bei:

  • Unfallschäden an Ihrem E-Bike
  • Diebstahl Ihres E-Bikes (ausgenommen Diebstahl von Teilen), Raub oder unbefugtem Gebrauch
  • Brand oder Explosion
  • Schäden durch Naturgewalten (Sturm, Blitzschlag, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen)
  • Berührung mit Haarwild

*) Verkehrsclub Österreich (VCÖ), 2023

Mann fährt mit E-Bike Berg hinauf

Haftpflichtversicherung

Die E-Bike-Versicherung beinhaltet auch eine Haftpflichtversicherung mit einer Pauschalversicherungssumme von EUR 9.000.000,–. Diese übernimmt gerechtfertigte Schadenersatzverpflichtungen und schützt Sie gleichzeitig bei ungerechtfertigten Ansprüchen eines Unfallgegners.

Viele haben bereits eine private Haftpflichtversicherung in ihrer Haushaltsversicherung. Doch die dort vereinbarte Versicherungssumme ist meist deutlich geringer und kann in vielen Fällen, z. B. bei einem E-Bike-Unfall mit mehreren Verletzten, nicht ausreichen.

Bitte beachten Sie: Die E-Bike-Haftpflichtversicherung leistet dann, wenn kein Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag besteht.

Häufige Fragen zur E-Bike-Versicherung

In der Kaskoversicherung:

  • Unfallschäden an Ihrem E-Bike
  • Diebstahl Ihres E-Bikes (ausgenommen Diebstahl von Teilen), Raub oder unbefugter Gebrauch
  • Brand oder Explosion
  • Schäden durch Naturgewalten (Sturm, Blitzschlag, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen)
  • Berührung mit Haarwild

Der Selbstbehalt je Schadenfall beträgt nur EUR 100,–.


In der Haftpflichtversicherung:

  • Versichert sind Personen-, Sach- oder reine Vermögensschäden, die bei der Verwendung des versicherten E-Bikes entstanden sind und die vom Versicherungsnehmer oder den mitversicherten Personen verursacht wurden

Die Versicherung gilt in Europa im geographischen Sinn. Kein Versicherungsschutz besteht somit zum Beispiel im asiatischen Teil der Türkei.

Versichert ist das jeweils in der Polizze genannte elektrisch angetriebene Fahrrad, welches eine höchst zulässige Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt und eine Bauartgeschwindigkeit von max. 25 km/h aufweist.

Zudem befriedigt die E-Bike-Versicherung bei einem Unfall gerechtfertigte Ansprüche Ihres Unfallgegners bzw. wehrt ungerechtfertigte Schadenersatzforderungen gegen Sie jeweils bis zur vereinbarten Versicherungssumme (derzeit EUR 9.000.000,–) ab.

Während der Vertragslaufzeit und nach Schadenfällen gibt es einige Dinge zu beachten, damit bei der Schadenabwicklung keine bösen Überraschungen drohen. Hier ein paar wichtige vertragliche Verpflichtungen (Obliegenheiten) zusammengefasst:

 

Verpflichtungen während der Laufzeit des Vertrages:

  • Der Versicherungsnehmer sowie die Personen, denen der Versicherungsnehmer das versicherte E-Bike vorübergehend überlässt, sind verpflichtet, geeignete Sicherungsmaßnahmen gegen Diebstahl zu treffen
  • Der Lenker darf sich nicht in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand befinden

Verpflichtungen im Schadenfall:

  • Schadenminderungs- und Hilfeleistungspflicht
  • Jeder Schaden ist uns unverzüglich zu melden
  • Umfassende Unterstützung bei der Schadenermittlung
  • Einholung der Zustimmung des Versicherers vor Verwertung oder Reparatur des E-Bikes


Zur unverzüglichen Anzeigepflicht bei der nächsten Polizeidienststelle sind Sie verpflichtet bei Schäden durch:

  • Diebstahl, Raub
  • Brand, Explosion
  • mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die zum Gebrauch Ihres E-Bikes nicht berechtigt sind sowie
  • stets bei fehlender Identitätsfeststellung des Unfallgegners

Versicherer: Oberösterreichische Versicherung AG, Gruberstraße 32, 4020 Linz

Diese Marketingmitteilung wurde ausschließlich zu Informationszwecken erstellt und enthält kurze, überblicksartige Informationen zum Produkt. Sie stellt weder ein Angebot, noch eine Aufforderung oder eine Empfehlung dar und berücksichtigt nicht Ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse. Die darin enthaltenen Informationen können eine umfassende Beratung nicht ersetzen. Vollständige und verbindliche Informationen erhalten Sie von Ihrer Beraterin / Ihrem Berater in Form von Antragsunterlagen und Versicherungsbedingungen. Vorbehaltlich Druck- und Satzfehler.

Stand 03/2025