INFORMATION ÜBER DIE ERREICHTE AUSFÜHRUNGSQUALITÄT VON KUNDENORDERS GEMÄß § 64 ABS 2 WAG 2018
Die Bank informiert gemäß § 64 Abs 2 WAG 2018 nachfolgend über die Ausführungsqualität der im Kalenderjahr 2019 ausgeführten Kundenorders:
Erläuterung der Bedeutung der Ausführungskriterien
In der Ausführungspolitik der Bank für Kundenorders findet sich die Gewichtung der relevanten Ausführungskriterien, insbesondere
- der Preis des Finanzinstrumentes,
- die mit der Ausführung des Auftrages verbundenen Kosten,
- die Schnelligkeit, die Wahrscheinlichkeit der Ausführung und der Abwicklung sowie die Art und der Umfang des Auftrages.
Für die Erreichung des bestmöglichen Ergebnisses, sowohl bei Privatkunden als auch bei professionellen Kunden, wird vorrangig das Gesamtentgelt herangezogen.
Dieses Gesamtentgelt setzt sich aus dem Preis des Finanzinstrumentes sowie allen mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten zusammen.
Dem Kriterium des Gesamtentgelts untergeordnet berücksichtigt die Bank gleichrangig die folgenden Ausführungsaspekte: Ausführungswahrscheinlichkeit, Abwicklungswahrscheinlichkeit und Ausführungsgeschwindigkeit.
Diese Gewichtung der Ausführungskriterien wird auf alle Kategorien von Finanzinstrumenten angewendet.
Weiterführende Informationen über die Ausführungspolitik der Bank sowie die relevanten Kriterien für die Gewichtung von Ausführungskriterien sind in der Broschüre „Allgemeine Informationen zum Anlagegeschäft“ enthalten, die auf der Website der Bank abrufbar ist.
Informationen über potentielle Interessenkonflikte
- Die Bank hat Leitlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten festgelegt. Diese Leitlinien sollen verhindern, dass ein potentieller oder tatsächlicher Interessenkonflikt den Interessen des Kunden schadet. Weiterführende Informationen sind in der Broschüre „Allgemeine Informationen zum Anlagegeschäft“ enthalten, die auf der Website der Bank abrufbar ist.
- Es bestehen keine wesentlichen Nahebeziehungen zu Handelsplätzen.
- Die Bank hat keine Vereinbarungen mit Handelsplätzen Abschläge, Rabatte oder sonstige nicht-monetären Leistungen für die Weiterleitung von Kundenaufträgen abgeschlossen oder derartige Zahlungen erhalten oder geleistet.
Überwachung der Ausführungsqualität
Damit bei der Ausführung von Kundenaufträgen immer die bestmöglichen Ergebnisse bei der Ausführung erzielen zu können, überwacht die RLB OÖ laufend die Ausführungsqualität und prüft regelmäßig, zumindest einmal jährlich, sowie anlassbezogen, die Angemessenheit der Ausführungspolitik sowie die ausgewählten Handelsplätze und Intermediäre unter Verwendung historischer Marktdaten. Hierbei wird der tatsächlich erzielte Ausführungspreis gegen die zum Ausführungszeitpunkt vorherrschenden Marktpreise an alternativen Handelsplätzen geprüft.
Im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung werden sowohl qualitative als auch quantitative Kriterien miteinbezogen. Hierbei werden unter anderem für jeden Handelsplatz und Intermediär die Ergebnisse der laufenden Überwachung von
- Ausführungs- und Abwicklungssicherheit,
- lokale Marktkenntnisse der Intermediäre,
- eingegangen Kundenbeschwerden und
- festgestellte Schadensfälle
analysiert und bewertet.
Sofern relevant wird eine gesonderte Bewertung für bestimmte Kategorien an Finanzinstrumenten durchgeführt. Anhand dieser Kriterien ergibt sich ein Gesamtbild, auf dessen Grundlage eine Entscheidung über die Angemessenheit des Ausführungswegs und der jeweiligen Handelsplatz und Intermediäre getroffen wird.
Erreichte Ausführungsqualität
Aufgrund der vorgenommenen Überprüfungen 2019 wurden keine wesentliche Änderung bei Ausführungswegen, Handelsplätzen oder Intermediären vorgenommen.
Mit der erreichten Ausführungsqualität wurden für jede Kategorie von Finanzinstrumenten hinreichende Maßnahmen bei der Ausführung von Aufträgen ergriffen, um das bestmögliche Ergebnis für die Kunden zu erreichen.
Die Auswertung wurde je Kategorie von Finanzinstrumenten, soweit Daten zur Identifizierung der Unterklassen in den Kategorien gemäß Delegierter Verordnung (EU) 2017/576 verfügbar waren, durchgeführt. Alle jene Eigenkapitalinstrumente, die aufgrund fehlender Daten nicht zuordenbar sind, finden sich in der Kategorie „Ohne spezifische Zuteilung“.