Investitionsprämie neu – mit 7 % Zuschussförderung

Investieren wird belohnt! Heimische Unternehmen können sich vom Bund einen Zuschuss von 7 % ihrer Investition holen. Wenn sie in Ökologisierung, Digitalisierung oder Gesundheit investieren, gibt es eine Prämie von 14 %. 

Um das Wachstum der heimischen Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen, hat die österreichische Bundesregierung nun die Investitionsprämie mit 7 % Zuschussförderung auf den Weg gebracht. Für drei zusätzliche Schwerpunkte Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit beträgt die Prämie 14 %. Ab dem 1. September 2020 bis 28. Februar 2021 können Unternehmer die Förderung für ihre Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen bei der aws (austria wirtschaftsservice) beantragen. Mit der Investition darf bereits ab 1. August 2020 begonnen worden sein (u. a. Bestellung, Lieferung, Zahlung, Abschluss eines Kaufvertrages usw.).

 

Diese Aktion richtet sich an Unternehmen aller Branchen und Größen mit Sitz und / oder Betriebsstätte in Österreich. Selbst Unternehmer mit freiberuflichen Tätigkeiten (Ärzte, Apotheker, Architekten, Physiotherapeuten, etc.) und Landwirte sind antragsberechtigt. Auch Tourismusbetriebe stellen diesmal den Antrag bei der aws (anstatt wie zu anderen Förderaktionen bei der ÖHT).

Als förderfähige Investitionen gelten materielle oder immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen – gebrauchte Anlagen sind nicht ausgeschlossen – in das abnutzbare Anlagevermögen mit einer Behaltepflicht von 3 Jahren.

Ab 1. September 2020 können bis 28. Februar 2021 Förderanträge für Investitionen eingereicht werden, die zwischen 1. August 2020 und 28. Februar 2022 getätigt werden. Bis spätestens 1. März 2021 muss mit der Investition begonnen werden. Die Anträge werden aufgrund der erwarteten Menge in einem Schnellverfahren bewilligt. Den Antrag stellt der Unternehmer selbst über den aws Fördermanager.

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 7 % der förderfähigen Kosten (mind. 5.000, - max. 50 Mio. Euro) ausbezahlt. Für Investitionen in den Bereichen Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit gibt es einen erhöhten Zuschuss von 14 % der förderbaren Kosten.

Dieser Zuschuss wird nach Vorlage der Endabrechnung der Investitionsmaßnahme, die binnen 3 Monaten ab Inbetriebnahme und Bezahlung erfolgen muss, und Prüfung der Abrechnung durch die aws als Einmalzahlung unmittelbar ausbezahlt.

Von der Fördermaßnahme ausgenommen sind u. a. klimaschädliche Investitionen, aktivierte Eigenleistungen, unbebaute Grundstücke, Bau von Wohnungen, die an Private verkauft oder vermietet werden, Unternehmensübernahmen, Fahrzeuge mit konventionellem Antrieb, etc.

Da diese Prämie keinen Förderbarwert aufweist, ist sie mit anderen Förderungen des Bundes und des Landes kombinierbar. Details unter https://www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie/

 

 

Umweltförderungen – Neuerungen seit Juli 2020

Die Mittel für Umweltförderungen wurden im Juli erhöht. Zusätzliche 20 Mio. Euro stehen für heimische Betriebe zur Verfügung.

Zum einen wurden die Rahmenbedingungen adaptiert und ermöglichen nun höhere Förderobergrenzen von bis zu 4,5 Mio. Euro pro Projekt, weiters wurde der CO2- Deckel von 45 auf 60 Euro pro jährlich eingesparter Tonne CO2 angehoben. Gemeinden sind seit 1. Juli 2020 ebenfalls antragsberechtigt.

Zum anderen wurde eine Reihe von bereits bestehenden Fördermaßnahmen ab 1. Juli 2020 mit höheren Fördersätzen versehen. Für E-PKW gibt es den doppelten Betrag, bei der thermischen Gebäudesanierung haben sich die Pauschalsätze erhöht, bei Neubauten wurden Zuschläge zum Standard-Pauschalsatz aufgenommen, bei der Wärmerückgewinnung durch Kälte- und Lüftungsanlagen hat sich der Förderbereich auf Umluftsysteme ausgeweitet. Auch zwei neue Themen wurden ins Förderportfolio aufgenommen: Energiezentralen zur innerbetrieblichen Wärme- und Kältebereitstellung und innovative Nahwärmenetze.

 

Die Antragstellung erfolgt direkt bei der KPC (Kommunalkredit Public Consulting). Weitere Infos unter www.umweltfoerderung.at

 

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