Sie fahren ein Elektroauto? Dann beantragen Sie noch heute die Raiffeisen-Leasing E-Autoprämie für das gesamte Kalenderjahr 2023!
Jetzt Raiffeisen-Leasing E-Autoprämie beantragen
Die Raiffeisen-Leasing E-Autoprämie kann von jeder Person und jedem Unternehmen beantragt werden, auf die ein Elektroauto (BEV) in Österreich zugelassen ist, welches hauptsächlich an privaten / nicht-öffentlichen Ladestellen geladen wird.
Es muss keine Geschäftsbeziehung zu Raiffeisen bestehen. Sie können daher auch gerne Ihre Freunde und Familie über die Raiffeisen-Leasing E-Autoprämie informieren!
Einfache Anmeldung
Adress-, Konto- und Fahrzeugdaten sowie die Daten zur privaten Ladestation werden über die o.a. Registrierungsseite der GENOL GmbH (Vertragspartner) in eine Datenbank eingegeben. Die unabhängige Prüfung der Daten erfolgt durch das Umweltbundesamt.
Anleitung zur Beantragung der Raiffeisen-Leasing E-Autoprämie
Jetzt Video ansehen und Prämie schnell und einfach beantragen.
FAQs
Was ist die Raiffeisen-Leasing E-Autoprämie?
Bei der Raiffeisen-Leasing E-Autoprämie von der GENOL GmbH handelt es sich um eine sogenannte Treibhausgasminderungs-Prämie (kurz: THG-Prämie) für Kund:innen des Raiffeisensektors sowie deren Freunde und Bekannte, die Zulassungsbesitzer:innen eines Elektrofahrzeuges (BEV) sind.
Die Prämie basiert auf der EU-Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen, die vorschreibt, dass die Mitgliedsstaaten einen Mindestanteil an erneuerbarer Energie im Verkehrssektor erreichen müssen. Die EU-Richtlinie wurde in Österreich in der Kraftstoffverordnung 2012 (KVO) umgesetzt. Die Idee dahinter ist die finanzielle Belohnung für die Nutzung eines Elektroautos und der Ausbau von privaten (nicht-öffentlichen) Ladestellen.
Für welche Fahrzeuge kann die Raiffeisen-Leasing E-Autoprämie beantragt werden?
Die Raiffeisen-Leasing E-Autoprämie kann nur für batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) beantragt werden.
Kann die Raiffeisen-Leasing E-Autoprämie auch für Hybride beantragt werden?
Nein, die Raiffeisen-Leasing E-Autoprämie kann nur für batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) beantragt werden.
Wer kann die Raiffeisen-Leasing E-Autoprämie beantragen?
Jede:r, auf die oder den ein Elektrofahrzeug (BEV) in Österreich zugelassen ist (z. B. natürliche oder juristische Person). Das Elektrofahrzeug muss überwiegend an einer nicht-öffentlichen (privaten) Ladestelle geladen werden. Es muss keine Bank- oder Geschäftsbeziehung zu Raiffeisen bestehen.
Ist die Raiffeisen-Leasing E-Autoprämie nur für Kund:innen von Raiffeisen?
Nein, eine Bank- oder Geschäftsbeziehung mit Raiffeisen ist keine Bedingung, um die Raiffeisen-Leasing E-Autoprämie zu beantragen. Das unterscheidet die Raiffeisen-Leasing E-Autoprämie auch von den Angeboten anderer Anbieter, die mitunter nur von Bestandskund:innen in Anspruch genommen werden dürfen.
Muss das E-Auto geleast oder über einen Kredit finanziert sein?
Nein. Es spielt für die Raiffeisen-Leasing E-Autoprämie keine Rolle, ob ein Fahrzeug über eine Fremdfinanzierung oder Eigenkapital angeschafft wurde. Es zählt nur der Zulassungsbesitz.
Wie hoch ist die Raiffeisen-Leasing E-Autoprämie?
Die Höhe der Raiffeisen-Leasing E-Autoprämie hängt vom Marktpreis für die Zertifikate und den Konditionen des Anbieters ab. Für das Kalenderjahr 2023 beträgt die Raiffeisen-Leasing E-Autoprämie pro Elektrofahrzeug 420 € (brutto), wenn das Fahrzeug das gesamte Kalenderjahr (zwölf Monate) angemeldet war und überwiegend an einer nicht-öffentlichen / privaten Ladestelle geladen wurde und eine pauschale Strommenge von 1.500 kWh beantragt wurde. Bei einer geringeren Anmeldedauer bzw. Änderung der Ladestelle reduziert sich der Betrag aliquot. Wird keine pauschale Strommenge vereinbart, sondern erfolgt die Abrechnung der geladenen Strommenge über einen MID-Stromzähler kann auch das die Höhe der Prämie aliquot verändern. Die unabhängige Prüfung der eingereichten Daten und die Berechnung der Prämie erfolgt durch das Umweltbundesamt und die GENOL GmbH.
Wann wird die Raiffeisen-Leasing E-Autoprämie ausbezahlt?
Die unabhängige Prüfung der eingereichten Daten durch das Umweltbundesamt erfolgt voraussichtlich bis Ende August 2024. Danach erfolgt die Ausbezahlung der Raiffeisen-Leasing E-Autoprämie durch die GENOL GmbH.
Wer zahlt die Raiffeisen-Leasing E-Autoprämie aus?
Die Auszahlung der Raiffeisen-Leasing E-Autoprämie erfolgt durch die GENOL GmbH, die Vertragspartner der Antragssteller:innen ist. Für Fragen zum Vertrag steht die GENOL GmbH zur Verfügung.
Wer beantragt die Raiffeisen-Leasing E-Autoprämie bei einem Firmenwagen?
Das Unternehmen, auf das der Firmenwagen zugelassen ist. Befinden sich mehrere Elektroautos (BEV) im Fuhrpark eines Unternehmens, wird eine zentrale Registrierung über den Fuhrparkleiter empfohlen. Werden Dienstfahrzeuge überwiegend an den privaten Ladestellen der Dienstwagenutzer:innen geladen, so müssen die Adressen dieser Ladestellen der jeweiligen FIN–Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) zugeordnet werden.
Wie wird die Raiffeisen-Leasing E-Autoprämie beantragt?
Der Antrag für die Raiffeisen-Leasing E-Autoprämie von GENOL kann schnell und einfach über die Registrierungsseite https://app.ladestellenbonus.at/raiffeisen_genol gestellt werden.
Adress-, Konto- und Fahrzeugdaten sowie Informationen zur nicht-öffentlichen / privaten Ladestelle müssen dafür in eine Datenbank eingegeben und Fotos der Vorder- und Rückseite des Zulassungsscheins müssen hochgeladen werden. Die Identifizierung erfolgt über die FIN–Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer), wodurch Mehrfachanträge sichtbar werden.
Gibt es nur 2023 eine Raiffeisen-Leasing E-Autoprämie?
Die Raiffeisen-Leasing E-Autoprämie von GENOL ist auch für die Folgejahre geplant. Die Höhe der Prämie für die Folgejahre steht noch nicht fest. Der Antrag muss jedes Jahr neu gestellt werden. Bereits registrierte Zulassungsbesitzer:innen werden automatisch per E-Mail an die Einreichung des neuen Antrags erinnert.
Kann man ein Elektroauto auch bei mehreren Zwischenhändlern für eine Prämie registrieren?
Gemäß der KVO kann die geladene Strommenge nur einmalig abgetreten werden, sodass die mehrfache Registrierung eines Elektroautos zu einer Ablehnung des Antrages durch das Umweltbundesamt führen kann.
Was ist eine private, was eine öffentliche Ladestelle?
Eine private bzw. nicht-öffentliche Ladestelle ist nicht im Ladestellenverzeichnis der E-Control registriert und muss dem registrierten Elektrofahrzeug zugeordnet sein. Öffentliche zugängliche Ladestellen sind uneingeschränkt öffentlich zugänglich und im Ladestellenverzeichnis der E-Control registriert.
Wie wird die Strommenge gemessen?
Elektroautos (BEV), für die ein Antrag für die Raiffeisen-Leasing E-Autoprämie gestellt wird, können eine Pauschale beantragen. Die Strommenge bleibt in diesem Fall irrelevant und wird auch nicht geprüft. Die Pauschale beträgt 1.500 kWh für das Kalenderjahr 2023 und reduziert sich im Fall einer unterjährigen Zulassung oder Abmeldung des Fahrzeugs bzw. eines Wechsels auf eine öffentliche Ladestelle aliquot.
Verfügt eine private/nicht-öffentliche Ladestelle über eine MID-zertifizierte Messanlage, d.h. wenn die geladene Strommenge nachweislich gemessen und überprüfbar aufgezeichnet werden kann, darf keine Pauschale beantragt werden, sondern die tatsächlich aufgewendete Strommenge muss am Jahresende gemeldet werden. In diesen Fällen berechnet sich die Raiffeisen-Leasing E-Autoprämie von GENOL aliquot nach der tatsächlich geladenen Strommenge. Für Fragen steht die GENOL GmbH zur Verfügung.