Die Raiffeisenbank Flachgau Nord ist nach wie vor eine Regionalbank, die ihren Mitgliedern gehört und die ihre Gewinne im Sinne der Genossenschaftsidee zurück in die Region und die Menschen investiert.
Miteinander mehr Werte schaffen. Aus der Region. Für die Region.
Raiffeisenbank Flachgau Nord
WIR BÜNDELN UNSERE BERATUNG IN LAMPRECHTSHAUSEN
Eine erstklassige Finanzberatung für Sie ist uns wichtig: Wir bündeln deshalb unsere Beratung in Lamprechtshausen und bieten ab sofort alles unter einem Dach.
Vereinbaren Sie Ihren Wunschtermin in Lamprechtshausen
Montag bis Freitag 07:00 – 19:00 Uhr
ÖFFNUNGSZEITEN SCHALTER
Lamprechtshausen:
Montag bis Freitag 09:00 – 12:00 Uhr 15:00 – 16:30 Uhr
Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr
Michaelbeuern, Nussdorf, St. Georgen & Bürmoos:
An jeweils zwei Vormittagen pro Woche ist der Bargeldschalter für Sie geöffnet.
Servicezonen
täglich 00:00 – 24:00 Uhr
Das Genossenschaftsprinzip - MITEINANDER MEHR WERTE SCHAFFEN
Eine Genossenschaft ist auf die Förderung ihrer Mitglieder ausgerichtet. Raiffeisen ist somit kein zentral gesteuerter Konzern in Österreich, sondern eine Gruppe von selbständig vor Ort tätigen Genossenschaften, die sich im Eigentum ihrer Mitglieder befinden. Dadurch kennen wir die Menschen und Unternehmen vor Ort und verwirklicht Zukunftspläne. Unsere Werte spiegeln unseren Bezug zur Region aber auch unseren Blick nach vorne wider.
Unsere Bankstellen
Sie wollen zu den Öffnungszeiten Ihrer Bankstelle oder möchten einen Termin mit einem unserer Kundenbetreuer vereinbaren? Alles rund um unseren Service, unsere Teams, die Schalteröffnungszeiten und die Ausstattung unserer Selbstbedienungszonen finden Sie auf den Seiten unserer Bankstellen. Wir freuen uns auf Sie!
Bankstelle Lamprechtshausen
Hauptstrasse 3
5112 Lamprechtshausen
Bankstelle Bürmoos
Ignaz-Glaser-Straße 49
5111 Bürmoos
Bankstelle Michaelbeuern
Michaelbeuern 76
5152 Michaelbeuern
Bankstelle Nussdorf
Hauptstraße 1
5151 Nußdorf
Bankstelle St. Georgen
Dorfplatz 2
5113 St. Georgen bei Salzburg
ALS RAIFFEISEN MITGLIED #MEHRBEWEGEN
Als Genossenschaftsbank sind unsere Mitglieder der Kern unseres Engagements - sie bringen ihre Vorstellungen ein und engagieren sich in ihrer Region. Sie unterstützen sich gegenseitig und achten darauf, dass sich ihre Heimat entwickelt und wächst. Somit stärken sie die Wirtschaft vor Ort. Denn mit der Kraft der Gemeinschaft kann jeder #mehrbewegen.
Einlagensicherung bei Raiffeisen Salzburg
Wie sicher ist mein Geld bei Raiffeisen Salzburg?
Alle Institute der Raiffeisen Bankengruppe Österreich (RBG) unterliegen uneingeschränkt den gesetzlichen Vorgaben des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG). Das Einlagensicherungssystem des Raiffeisenverbandes Salzburg ist die Österreichische Raiffeisen Sicherungseinrichtung eGen (www.raiffeisen-einlagensicherung.at). Diese Einrichtung dient der Absicherung von Kundeneinlagen im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung. Einlagen von Privatpersonen (natürlichen Personen) und nicht natürlichen Personen sind mit einem Höchstbetrag von EUR 100.000,-- gesichert.
Information zum HIKRG
Informationen zum HIKrG
Am 21. März 2016 ist das neue Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz in Kraft getreten.
Dieses Gesetz gilt für Verbraucher und bezieht sich auf Kredite, die hypothekarisch besichert sind oder die dem Erwerb oder Erhalt einer Liegenschaft dienen. Zu den wesentlichen Regelungen zählen unter anderem vorvertragliche Informationspflichten des Kreditgebers zu Hypothekar- und Immobilienkreditverträgen, zur Kreditwürdigkeit sowie zu Beratungsdienstleistungen. Diese Informationen finden Sie in dem unten stehenden Link.
Genießen Sie eine professionelle Beratung rund ums Finanzieren bei Ihrem Raiffeisenberater und holen Sie sich umfassende Informationen.
Erstinformation zur Versicherungsvermittlung
Erstinformation zur Versicherungsvermittlung.
Hier finden Sie die Details als Erstinformation zur Versicherungsvermittlung. Es werden nur bestimmte Versicherungsunternehmen vermittelt.
Ombudsstelle
Beim Raiffeisenverband Salzburg ist eine Ombudsstelle eingerichtet. Diese soll bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Mitgliedern bzw. Kunden und "ihrer" Genossenschaften klärend und vermittelnd tätig werden, sofern eine Einigung mit der jeweiligen Primärgenossenschaft nicht erzielt werden konnte.