Libor-Reform

Die Veröffentlichung bestimmter LIBORs wird eingestellt

Seit Jahrzehnten werden London Interbank Offered Rates (LIBORs) als grundlegende Referenzzinssätze in den globalen Finanzmärkten verwendet. Aktuell dienen diese als Referenzwerte insbesondere für die Berechnung von Zinssätzen für Kredite, Derivate, Wertpapiere und Bankeinlage.

Die für die LIBORs zuständige britische Regulierungsbehörde Financial Conduct Authority (FCA) hat am 05.03.2021 bekanntgegeben, dass die Veröffentlichung des LIBORs für

 

  • Schweizer Franken (CHF) mit 31.12.2021
  • Japanischer Yen (JPY) mit 31.12.2021
  • Britisches Pfund (GBP) mit 31.12.2021 und
  • US Dollar (USD) mit 31.12.2021 (1 Woche und 2 Monate) und mit 30.06.2023 (übrige Fristigkeiten)

eingestellt wird. 

 

Auswirkungen der LIBOR-Reform 

Sie als Kunde haben für uns den höchsten Stellenwert. Derzeit arbeiten wir daran, unsere Systeme (hinsichtlich Wertpapiere, Verzinsung von Einlagen und Kredite, Derivate) an die neuen Referenzzinssätze anzupassen, um in weiterer Folge die gegebenenfalls erforderlichen Vereinbarungen mit Ihnen treffen zu können.

Bis auf den Referenzzinssatz selbst bleiben alle anderen Vertragsinhalte unberührt. Um jedoch strukturelle Unterschiede zwischen LIBORs und den Nachfolgereferenzzinssätzen (Risk Free Rates bzw. RFRs) auszugleichen und damit das ursprüngliche Zinsniveau nicht zum Nachteil einer Partei zu ändern, sieht der Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission für die Nachfolge des CHF-Libor fixe „Korrekturwerte“ (Auf-/Abschläge) vor, die abhängig von der Dauer der Zinsperiode, die Nachfolgereferenzzinssätze (Risk Free Rates) geringfügig erhöhen oder vermindern. Somit ist sichergestellt, dass aus dem Übergang zu alternativen Referenzzinssätzen keine wesentlichen Auswirkungen für Sie als Kunde entstehen. Derartige Korrekturwerte erscheinen auch für die anderen Währungen zweckmäßig.

Falls Sie als Kunde von der LIBOR-Reform betroffen sind, werden wir zu gegebener Zeit mit konkreten Informationen bzw. gegebenenfalls erforderlichen Aktivitäten auf Sie zukommen.

Es ist uns ein Anliegen, Sie zum Thema LIBOR-Nachfolge bestmöglich zu unterstützen. Sollten Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihren Kundenbetreuer.

Diese Informationen zur LIBOR-Reform entsprechen unserem gegenwärtigen Wissensstand und können sich jederzeit verändern. Über weitere Entwicklungen werden wir Sie zeitgerecht informieren. 

CHF-Libor

Die Europäische Kommission hat eine "Delegierte Verordnung" (delVO) verabschiedet, welche vorsieht, dass der in bestehenden Verträgen aller Art als Referenzzinssatz verwendete CHF-Libor ab 1. Jänner 2022 durch die Saron-Compound Rate abgelöst werden soll. Dabei handelt es sich um standardisierte Zinssätze für längere Laufzeiten, die mathematisch am Ende einer Zinsperiode aus den in dieser Zinsperiode beobachteten Werten des Saron (der sich selbst nur auf Ausleihungen mit der Laufzeit von einem Tag bezieht) abgeleitet werden. Während CHF-Libor Sätze mit den Laufzeiten 1 Monat und 3 Monate nach der Umstellung auf den Saron weiterhin ihre ursprüngliche Referenzzeiträume behalten, werden Sätze über 6 Monate und 12 Monate durch die delVO auf den Saron 3 Monate Compound umgestellt. Die am Ende einer Zinsperiode festgestellte Saron Compound Rate soll als Referenzwert für die folgende Zinsperiode dienen (sogenannte "Last Reset-Methode"). Um strukturelle Unterschiede zwischen Libor und Saron Compound Rate auszugleichen und damit das ursprüngliche Zinsniveau nicht zum Nachteil einer Partei zu ändern, sieht die delegierte Verordnung der EU-Kommission fixe Korrekturwerte vor, die – abhängig von der Dauer der Zinsperiode – die Saron Compound Rate geringfügig vermindern oder erhöhen.

Von der Verordnung abweichende vertragliche Vereinbarungen sind natürlich möglich.

 

EONIA

Die EU-Kommission hat eine weitere "Delegierte Verordnung" (delVO) verabschiedet, welche vorsieht, dass der in bestehenden Verträgen aller Art als Referenzzinssatz verwendete Eonia (Euro Overnight Index Average) ab 03. Jänner 2022 durch die von der Europäischen Zentralbank veröffentlichte Euro Short-Term Rate (EURSTR) abgelöst werden soll. Die Verordnung legt einen Korrekturwert von 8,5 Basispunkten fest.

 

USD, GBP und JPY-LIBOR

Wie bei der für den CHF-Libor verabschiedeten  Verordnung der Europäischen Kommission, wird in Fällen, in denen der Libor für USD, GBP und JPY als Referenzwert vereinbart wurde, wie folgt vorgegangen: Wie beim CHF-Libor ist zwecks Vermeidung von Vertragslücken der wegfallende Referenzwert durch jenen Referenzwert zu ersetzen, der ihm wirtschaftlich am nächsten kommt. 

Für die Währungen USD, GBP und JPY werden seit einiger Zeit aus den Referenzwerten abgeleitete Zinssätze für Laufzeiten über einen Tagessatz hinaus veröffentlicht, konkret die

CME Term Rate SOFR für USD,
ICE Term SONIA Reference Rate für GBP und 
TORF Tokyo Term Risk Free Rate für JPY.

Diese sogenannten Forward Rates (ein Zinssatz der für ein Geschäft in der Zukunft ermittelt wird) sollen als Ersatzreferenzwert für den Libor für die folgende Zinsperiode dienen, wobei auch hier zur Wahrung des ursprünglichen Zinsniveaus Korrekturwerte zu berücksichtigen sein werden. Weltweit wird davon ausgegangen, dass diese Nachfolgeindikatoren geeignete Nachfolger für die entfallenden Libors sind. Die geringfügigen Korrekturwerte ergeben sich aus einer Empfehlung der ISDA (International Swaps and Derivatives Association), einer Organisation, die die Interessen sowohl von Instituten, die durch einen tendenziell höheren Referenzwert bessergestellt wären, als auch von Instituten, die durch einen niedrigeren Referenzwert  profitieren würden, vertritt und daher Bedacht auf eine möglichst faire Nachfolgeregel legt, die beide Seiten zufrieden stellt. An dieser Empfehlung hat sich auch die EU-Kommission in Ihrer Verordnung zum CHF-Libor orientiert.

London Interbank Offered Rates (LIBORs) sind Zinssätze, zu denen Banken am Interbankenmarkt Kredite aufnehmen können. Die Laufzeiten reichen von Übernacht bis zu 12 Monaten und sind in verschiedensten Währungen verfügbar. Neben dem EURIBOR gehören der USD LIBOR, der GBP LIBOR, der JPY LIBOR, der CHF LIBOR, der EUR LIBOR sowie der EONIA zu den wichtigsten LIBORs weltweit.

Die Feststellung der LIBORs erfolgte bisher auf Basis von Expertenschätzungen einer Anzahl von ausgewählten Banken (Panel-Banken). Im Jahr 2013 haben die G20- Staaten beschlossen, das global angewendete System der Referenzzinssätze grundlegend zu reformieren.

Im Jahr 2014 veröffentlichte das Financial Stability Board (FSB) seine Empfehlungen zur Reformation dieser Zinssätze. Dabei werden anstelle der Expertenschätzungen die Zinssätze zukünftig soweit als möglich aus tatsächlich getätigten Transaktionen abgeleitet.

Rechtsgrundlage ist die Benchmark-Verordnung (Benchmark Regulation: BMR), die am 01.01.2018 in der EU in Kraft getreten ist. Bisherige LIBORs werden entweder reformiert oder nach und nach durch sogenannte risikofreie Zinssätze - Risk Free Rates (RFR) oder auch Alternative Reference Rates (ARR) - abgelöst.

Die für den LIBOR zuständige britische Regulierungsbehörde (FCA) hat am 05.03.2021 bekanntgegeben, dass die Veröffentlichung des LIBOR für CHF, JPY und GBP und USD-Laufzeiten (1 Woche und 2 Monate) mit 31.12.2021 und die Veröffentlichung der restlichen USD-Laufzeiten mit 30.06.2023 eingestellt werden.

 

Weitere Informationen zur offiziellen Ankündigung der FCA über die LIBOR-Einstellung finden Sie auf der FCA-Homepage unter: https://www.fca.org.uk/news/press-releases/announcements-end-libor

 

Für folgende Währungen wurden bisher RFRs festgelegt:

 

  • EUR: ESTR (Euro short-term rate)
  • USD: SOFR (Secured Overnight Financing Rate)
  • CHF: SARON (Swiss Average Rate Overnight)
  • GBP: SONIA (Sterling Overnight Interbank Average Rate)
  • JPY: TONA (Tokyo Overnight Average Rate)

 

Aktuell laufen Bestrebungen auf EU- bzw. nationaler Ebene gesetzliche Nachfolgeregelungen auf Basis dieser RFRs zu definieren.