Die Raiffeisenbank Lungau eGen ist nach wie vor eine Regionalbank, die ihren Mitgliedern gehört und die ihre Gewinne im Sinne der Genossenschaftsidee zurück in die Region und die Menschen investiert.
Miteinander mehr Werte schaffen. Aus der Region. Für die Region.
Raiffeisenbank Lungau eGen
Das Genossenschaftsprinzip - Miteinander mehr Werte schaffen
Eine Genossenschaft ist auf die Förderung ihrer Mitglieder ausgerichtet. Raiffeisen ist somit kein zentral gesteuerter Konzern in Österreich, sondern eine Gruppe von selbständig vor Ort tätigen Genossenschaften, die sich im Eigentum ihrer Mitglieder befinden. Dadurch kennen wir die Menschen und Unternehmen vor Ort und verwirklicht Zukunftspläne. Unsere Werte spiegeln unseren Bezug zur Region aber auch unseren Blick nach vorne wider.
Unsere Bankstellen
Sie wollen zu den Öffnungszeiten Ihrer Bankstelle oder möchten einen Termin mit einem unserer Kundenbetreuer vereinbaren? Alles rund um unseren Service, unsere Teams, die Schalteröffnungszeiten und die Ausstattung unserer Selbstbedienungszonen finden Sie auf den Seiten unserer Bankstellen. Wir freuen uns auf Sie!
Raiffeisenbank Lungau
Bankstelle Tamsweg
Kirchengasse 9
5580 Tamsweg
Raiffeisenbank Lungau
Bankstelle Mariapfarr
Pfarrstraße 29
5571 Mariapfarr
Raiffeisenbank Lungau
Bankstelle Mauterndorf
Markt 87
5570 Mauterndorf
Raiffeisenbank Lungau
Bankstelle Obertauern
Römerstraße 61
5562 Obertauern
Raiffeisenbank Lungau
Bankstelle St. Michael im Lungau
Raikaplatz 242
5582 St. Michael im Lungau
Raiffeisenbank Lungau
SB-Bankstelle Unternberg
Am Dorfplatz 10
5585 Unternberg
Raiffeisenbank Lungau
SB-Bankstelle St. Margarethen im Lungau
Dorfstraße 69
5581 St. Margarethen im Lungau
Raiffeisenbank Lungau
SB-Bankstelle Ramingstein
Gemeindeplatz 223
5591 Ramingstein
Raiffeisenbank Lungau
SB-Bankstelle Zederhaus
Zederhaus 81
5584 Zederhaus
Raiffeisenbank Lungau
SB-Bankstelle Muhr
Vordermuhr 5
5583 Muhr
Raiffeisenbank Lungau - wertvoll für Mensch und Region
Als Raiffeisen Mitglied #mehrbewegen
Als Genossenschaftsbank sind unsere Mitglieder der Kern unseres Engagements - sie bringen ihre Vorstellungen ein und engagieren sich in ihrer Region. Sie unterstützen sich gegenseitig und achten darauf, dass sich ihre Heimat entwickelt und wächst. Somit stärken sie die Wirtschaft vor Ort. Denn mit der Kraft der Gemeinschaft kann jeder #mehrbewegen.
Einlagensicherung bei Raiffeisen Salzburg
Wie sicher ist mein Geld bei Raiffeisen Salzburg?
Alle Institute der Raiffeisen Bankengruppe Österreich (RBG) unterliegen uneingeschränkt den gesetzlichen Vorgaben des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG). Das Einlagensicherungssystem des Raiffeisenverbandes Salzburg ist die Österreichische Raiffeisen Sicherungseinrichtung eGen (www.raiffeisen-einlagensicherung.at). Diese Einrichtung dient der Absicherung von Kundeneinlagen im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung. Einlagen von Privatpersonen (natürlichen Personen) und nicht natürlichen Personen sind mit einem Höchstbetrag von EUR 100.000,-- gesichert.
Information zum HIKRG
Informationen zum HIKrG
Am 21. März 2016 ist das neue Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz in Kraft getreten.
Dieses Gesetz gilt für Verbraucher und bezieht sich auf Kredite, die hypothekarisch besichert sind oder die dem Erwerb oder Erhalt einer Liegenschaft dienen. Zu den wesentlichen Regelungen zählen unter anderem vorvertragliche Informationspflichten des Kreditgebers zu Hypothekar- und Immobilienkreditverträgen, zur Kreditwürdigkeit sowie zu Beratungsdienstleistungen. Diese Informationen finden Sie in dem unten stehenden Link.
Genießen Sie eine professionelle Beratung rund ums Finanzieren bei Ihrem Raiffeisenberater und holen Sie sich umfassende Informationen.
Erstinformation zur Versicherungsvermittlung
Erstinformation zur Versicherungsvermittlung.
Hier finden Sie die Details als Erstinformation zur Versicherungsvermittlung. Es werden nur bestimmte Versicherungsunternehmen vermittelt.
Ombudsstelle
Beim Raiffeisenverband Salzburg ist eine Ombudsstelle eingerichtet. Diese soll bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Mitgliedern bzw. Kunden und "ihrer" Genossenschaften klärend und vermittelnd tätig werden, sofern eine Einigung mit der jeweiligen Primärgenossenschaft nicht erzielt werden konnte.