„Mit den Zahlungsverkehrslösungen von Raiffeisen kann ich mich auf das Wichtigste konzentrieren – mein Geschäft.“
Zahlungsverkehr managen mit Raiffeisen
Unsere Experten unterstützen Sie bei der Steuerung Ihrer Zahlungsströme und der Optimierung Ihrer Unternehmensliquidität. Erfahren Sie mehr über unsere Angebote.
Brexit - Auswirkungen auf den Zahlungsverkehr
Der Austritt von Großbritannien aus der EU am 31.12.2020 hat auch Auswirkungen auf den Zahlungsverkehr.
Wir haben die wesentlichen Informationen hier für Sie zusammengestellt.
Das Raiffeisen Geschäftskonto richtet sich ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen und bildet die Drehscheibe für Ihr Finanzmanagement. Sämtliche Transaktionen Ihres geschäftlichen Zahlungsverkehrs können über das Konto abgewickelt werden.
Die VISA Business Card ist ideal für Selbständige, freiberuflich Tätige und Mitarbeiter von klein- und mittelständischen Betrieben.
Raiffeisen bietet Ihnen für Ihre Bankgeschäfte mit Electronic Banking ein besonders schnelles und sicheres Tool. Damit können Sie den In- und Auslandszahlungsverkehr mit optimaler Performance sowie dem höchsten Maß an Sicherheit erledigen.
Flexibilität und Mobilität bei Bankgeschäften sind im Zeitalter von Internet und mobiler Kommunikation wichtiger denn je: Die Raiffeisen Bankengruppe Österreich unterstützt Sie auch im E-Commerce mit modernsten Zahlungsprodukten für Ihren Internet-Shop.
Raiffeisen bietet Ihrem Unternehmen einen umfassenden und individuellen Service für Ihre Bankgeschäfte. Mit Hilfe der Electronic Banking Anwendungen ermöglichen wir Ihnen die schnelle, sichere und kostengünstige Abwicklung Ihrer täglichen Zahlungsvorgänge.
IBANs bei Überweisungen an den Bund
Für alle Vorschreibungen und Rechnungen des Bundes gelten seit Anfang Juli 2019 neue IBANs. Betroffen sind alle Konten des Bundes, z.B. Finanzämter, Ministerien, Schulen oder Polizeidirektionen.
Verwenden Sie für Ihre Zahlungen an Finanzämter, etc. nur mehr die neuen IBANs. Bei einer falschen Überweisung könnten im Zuge der Rückleitung Säumniszuschläge durch die Finanzämter berechnet werden.
Geldtransferverordnung
Die EU-Verordnung 2015/847 ersetzt die VO 1781/2006 und regelt die Pflichten zu Angaben von Auftraggeber- und Empfängerdaten hinsichtlich Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und tritt mit 26. Juni 2017 in Kraft.
Geltungsbereich
- gilt für Geldtransfers gleich welcher Währung von oder an Zahlungsdienstleister(n) oder zwischengeschaltete(n) Zahlungsdienstleister(n) mit Sitz in der Europäischen Union
Hinweis: Im Geltungsbereich liegt auch die Schweiz.
Bei Zahlungen innerhalb EU/EWR ist weiterhin die Empfänger-IBAN als Kundenidentifikator ausreichend.