Zahlungsverkehr
Raiffeisen ist mein zuverlässiger Partner für den Zahlungsverkehr

„Mit den Zahlungsverkehrslösungen von Raiffeisen kann ich mich auf das Wichtigste konzentrieren – mein Geschäft.“

Zahlungsverkehr managen mit Raiffeisen

Unsere Experten unterstützen Sie bei der Steuerung Ihrer Zahlungsströme und der Optimierung Ihrer Unternehmensliquidität. Erfahren Sie mehr über unsere Angebote.

Brexit  - Großbritannien und EU Puzzleteile

Brexit - Auswirkungen auf den Zahlungsverkehr

Der Austritt von Großbritannien aus der EU am 31.12.2020 hat auch Auswirkungen auf den Zahlungsverkehr.

Wir haben die wesentlichen Informationen hier für Sie zusammengestellt.

Raiffeisen Business Banking App

Die Business Banking App bringt Ihr Firmenkonto aufs Handy: Erledigen Sie Ihre Bankgeschäfte einfach und bequem mit Ihrem Smartphone oder Tablet. Informieren Sie sich über den aktuellen Saldo Ihrer Konten – egal ob es sich um Raiffeisen Konten oder um Konten handelt, die Sie bei anderen Instituten führen.

Mitarbeiter im Büro vor seinem Computer

IBANs bei Überweisungen an den Bund

Für alle Vorschreibungen und Rechnungen des Bundes gelten seit Anfang Juli 2019 neue IBANs. Betroffen sind alle Konten des Bundes, z.B. Finanzämter, Ministerien, Schulen oder Polizeidirektionen.

Verwenden Sie für Ihre Zahlungen an Finanzämter, etc. nur mehr die neuen IBANs. Bei einer falschen Überweisung könnten im Zuge der Rückleitung Säumniszuschläge durch die Finanzämter berechnet werden. 

Geldtransferverordnung

Finger an Laptoptastatur
©oatawa - stock.adobe.com

Die EU-Verordnung 2015/847 ersetzt die VO 1781/2006 und regelt die Pflichten zu Angaben von Auftraggeber- und Empfängerdaten hinsichtlich Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und tritt mit 26. Juni 2017 in Kraft.

 

Geltungsbereich

  • gilt für Geldtransfers gleich welcher Währung von oder an Zahlungsdienstleister(n) oder zwischengeschaltete(n) Zahlungsdienstleister(n) mit Sitz in der Europäischen Union

Hinweis: Im Geltungsbereich liegt auch die Schweiz.

Bei Zahlungen innerhalb EU/EWR ist weiterhin die Empfänger-IBAN als Kundenidentifikator ausreichend.