„Mit den Zahlungsverkehrslösungen von Raiffeisen kann ich mich auf das Wichtigste konzentrieren – mein Geschäft.“
Zahlungsverkehr managen mit Raiffeisen
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Brexit - Auswirkungen auf den Zahlungsverkehr
Der Austritt von Großbritannien aus der EU am 31.12.2020 hat auch Auswirkungen auf den Zahlungsverkehr.
Wir haben die wesentlichen Informationen hier für Sie zusammengestellt.
IBANs bei Überweisungen an den Bund
Für alle Vorschreibungen und Rechnungen des Bundes gelten seit Anfang Juli 2019 neue IBANs. Betroffen sind alle Konten des Bundes, z.B. Finanzämter, Ministerien, Schulen oder Polizeidirektionen.
Verwenden Sie für Ihre Zahlungen an Finanzämter, etc. nur mehr die neuen IBANs. Bei einer falschen Überweisung könnten im Zuge der Rückleitung Säumniszuschläge durch die Finanzämter berechnet werden.
Geldtransferverordnung
Die EU-Verordnung 2015/847 ersetzt die VO 1781/2006 und regelt die Pflichten zu Angaben von Auftraggeber- und Empfängerdaten hinsichtlich Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und tritt mit 26. Juni 2017 in Kraft.
Geltungsbereich
- gilt für Geldtransfers gleich welcher Währung von oder an Zahlungsdienstleister(n) oder zwischengeschaltete(n) Zahlungsdienstleister(n) mit Sitz in der Europäischen Union
Hinweis: Im Geltungsbereich liegt auch die Schweiz.
Bei Zahlungen innerhalb EU/EWR ist weiterhin die Empfänger-IBAN als Kundenidentifikator ausreichend.