EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums

EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums

Die Klimakrise und andere Umweltbelastungen stellen heute eine der bedeutendsten globalen Risiken dar. Viele Länder und private Akteure verpflichten sich zunehmend dazu, Anstrengungen zu unternehmen, die 2015 gesetzten Ziele des Gipfeltreffens der Vereinten Nationen zu „Sustainable Development Goals“ (SDGs) bis 2030 zu erreichen. Im März 2018 veröffentlichte die Europäische Kommission dazu den Aktionsplan „Nachhaltige Finanzierung“ („Sustainable Finance“). Damit soll ein rechtlicher Rahmen geschaffen werden, der die Aspekte Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung (Environment/Social/Governance, sprich „ESG“) in den Mittelpunkt des Finanzsystems stellt.

Dies soll den Übergang der EU-Wirtschaft zu einer umweltfreundlicheren und widerstandsfähigeren Kreislaufwirtschaft unterstützen. In Anbetracht von Treibhausgasemissionen, Ressourcenverknappung und Arbeitsbedingungen sollen Investitionen nachhaltiger gestaltet werden. Die Hauptziele des Aktionsplanes sind:

1. Kapitalflüsse auf nachhaltige Investitionen umlenken, um ein nachhaltiges und integratives Wachstum zu erreichen.

Dies wird mit einem EU-weiten, einheitlichen Klassifikationssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten geregelt – die sogenannte Taxonomie-Verordnung. Eine Investition gilt im Wesentlichen als nachhaltig, wenn sie wesentlich zur Verwirklichung eines oder mehrerer von sechs Umweltzielen beiträgt (Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Recycling, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie Schutz gesunder Ökosysteme). Die Wirtschaftstätigkeit darf auch keines der anderen Umweltziele erheblich beeinträchtigen und muss zudem unter Einhaltung internationaler sozialer und arbeitsrechtlicher Mindeststandards erfolgen. Außerdem müssen zukünftig Nachhaltigkeitsaspekte in der Finanzberatung berücksichtigt und aufgenommen werden.

2. Finanzielle Risiken, die sich aus dem Klimawandel, der Ressourcenknappheit, der Umweltzerstörung und sozialen Problemen ergeben, bewältigen.

Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeit im Risikomanagement der Finanzmarktakteure wird als entscheidend erachtet. Dabei sollen physische Risiken, welche sich aus den direkten Folgen eines sich rasch verändernden Klimas ergeben, wie zum Beispiel Extremwetterereignisse, berücksichtigt werden. Zudem müssen Transitionsrisiken, also Risiken, die sich aus dem Wandel zu einer CO2-neutralen Wirtschaft entwickeln (neue gesetzliche Bestimmungen, verändernde Kundenanforderungen und Weiteres), mit in das Risikomanagement einbezogen werden.

3. Transparenz und Langfristigkeit in der Finanz- und Wirtschaftstätigkeit fördern.

Eine Stärkung der Vorschriften zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen und Förderung einer nachhaltigen Unternehmensführung sowie Abbau von kurzfristigem Denken auf den Kapitalmärkten wird damit angestrebt. Es soll Klarheit geschaffen werden, wie institutionelle Anleger ESG-Faktoren in ihre Anlageentscheidungen einbeziehen sollen. Weiters müssen sie nachweisen, wie ihre Anlagen den ESG-Zielen entsprechen, und offenlegen, wie sie diese Pflichten erfüllen.

Mit dem EU-Aktionsplan sind die Themen „nachhaltige Geldanlagen“ und „verantwortungsvolles Investieren“ auf höchster EU-Ebene angekommen. Eine erfolgreiche Umsetzung der Vorhaben birgt große Chancen, Nachhaltigkeit dauerhaft in der Finanzwirtschaft und der EU- sowie der Länderpolitik zu verankern.