Sichern Sie sich mit Garantien und Haftungen bei Ihren Geschäften ab und verschaffen Sie sich höhere Liquidität. Denn geteiltes Risiko ist halbes Risiko.
Garantie & Haftung mit Raiffeisen
Mit einer Bankgarantie minimieren Sie Ihr Geschäftsrisiko im Außenhandel. Ein Haftungsrahmen gibt zusätzlichen Spielraum.
Bietgarantie (Bid Bond)
Diese Garantieart wird oft bei internationalen Ausschreibungen verlangt. Damit soll verhindert werden, dass der:die Anbieter:in die mit dem Angebot verbundenen Verpflichtungen nicht einhalten will oder kann. Die Bietgarantie kann vom:von der Begünstigten in Anspruch genommen werden, wenn die Erstellung der Liefer- oder Leistungsgarantie nicht bzw. nicht fristgerecht erfolgt.
Erfüllungsgarantie (Performance Bond)
Hier haftet die Bank für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung ihres:ihrer Kund:in. Meist genügt zur Inanspruchnahme die schriftliche Behauptung des:der Begünstigten, dass der:die Lieferant:in die vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt habe.
Gewährleistungsgarantie (Warranty Guarantee)
Diese Garantie bietet dem:der Käufer:in Sicherstellung, wenn der:die Verkäufer:in den Gewährleistungsverpflichtungen nicht nachkommt. Da die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen im Ausland häufig auf Schwierigkeiten stößt, kann der:die Käufer:in mit einer Bankgarantie die Ansprüche sicherstellen.
Anzahlungs- und Vorauszahlungsgarantie
Die Anzahlungsgarantie dient dem:der Käufer:in als Sicherstellung, dass er:sie bei Nichterfüllung der Lieferverpflichtung die Anzahlung zurückerhält. Wird der Gesamtkaufpreis vor der Lieferung geleistet, handelt es sich um eine Vorauszahlungsgarantie.
Haftrücklassgarantie
Um später auftretende Mängel aufrechnen zu können, wird bei Anlagegeschäften häufig vereinbart, dass der:die Käufer:in einen Teil des Kaufpreises zurückbehalten kann. Bei der Haftrücklassgarantie erklärt sich der:die Käufer:in bereit, gegen Beibringung dieser Bankgarantie sofort den vollen Kaufpreis auszubezahlen.
Zahlungsgarantie
Mit der Zahlungsgarantie können Sie sich als Verkäufer:in gegen den Fall absichern, dass der:die Käufer:in die vertraglich erbrachte Leistung oder Lieferung nicht termingerecht bezahlen kann oder will.
Kreditbesicherungsgarantie
Diese Garantie dient der bankmäßigen Absicherung von Rückzahlungsverpflichtungen aus Krediten. Am häufigsten werden Kreditbesicherungsgarantien verlangt, wenn die ausländische Tochterfirma eines österreichischen Unternehmens einen Kredit bei einer ausländischen Bank aufnehmen will. Die ausländische Bank ist nicht zu einer Direktbesicherung bereit und verlangt eine Sicherheit in Form einer Garantie der österreichischen Bank der Mutterfirma.
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