Immobilienmaklerin und Paar bei Wohnungsbesichtigung
Ihre Partner:innen beim Kaufen und Verkaufen

Bei der Wohnungssuche und beim Verkauf leisten die Raiffeisen Immobilienmakler:innen unschätzbare Dienste.

Die Immobilienmakler:innen von Raiffeisen

Raiffeisen Immobilienmakler:innen gibt es in allen Bundesländern und Regionen. Eine attraktive Auswahl an Immobilien ganz in Ihrer Nähe und geprüfte Berater:innen sorgen dafür, dass Sie die Wohnung, das Haus oder das Grundstück, das Ihren Wünschen entspricht, in kurzer Zeit auf direktem Weg finden.

Zeit sparen

Unsere Immobilienmakler:innen helfen Ihnen, rasch eine passende Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück zu finden.

Persönlich & fair

Wir haben ein breites Netz an Spezialist:innen in ganz Österreich und Sie zahlen die Provision nur im Erfolgsfall.

Erfahren & kompetent

Wir verfügen über langjährige Erfahrung und Know-how und wissen, worauf es bei der Immobiliensuche ankommt.

Ihr Ansprechpartner

Warum eine:n Makler:in beauftragen?

Welche Vorteile haben Sie, wenn Sie eine:n Makler:in mit der Wohnungssuche oder mit der Suche nach Interessent:innen für Ihre Immobilie beauftragen? Und wie hoch sind die Provisionen im Detail, die Sie bezahlen müssen? Müssen Sie in jedem Fall bezahlen oder nur, wenn der:die Makler:in erfolgreich war?

Informieren Sie sich über die wichtigsten Vorteile einer Makler:innen-Beauftragung und welche Services Ihnen die Raiffeisen Immobilienmakler:innen bieten.

  • Marktkenntnis, Marktüberblick
    Makler:innen punkten mit ihrer Marktkenntnis und ihrem Marktüberblick. Dadurch können sie relativ effizient Anbietende und Suchende zusammenführen. Das erspart beiden leere Kilometer und unnütze Besichtigungstermine.
 
  • Provision nur im Erfolgsfall
    Kann ein:e Makler:in Ihre Immobilie nicht vermitteln bzw. keine Immobilie für Sie finden, dann müssen Sie ihm:ihr auch nichts bezahlen.

 

  • Hilfestellung beim "technischen Ablauf" von Immobilienkauf oder -vermietung
    Ein:e Makler:in ersetzt zwar nicht den juristischen Profi, wenn es um den Kauf- oder Mietvertrag geht. Er:Sie kennt aber genau die Abläufe, die notwendig sind, damit eine Wohnung oder ein Haus den:die Besitzer:in wechselt bzw. ein:e neue:r Mieter:in einziehen kann.
  • Die Provisionen im Überblick
    Beim Verkauf können Makler:innen sowohl vom:von der Verkäufer:in als auch vom:von der Käufer:in eine Provision verlangen. Bei der Vermietung gilt allerdings das Besteller:innen-Prinzip. Das bedeutet, dass nur der:die Auftraggeber:in die Makler:innen-Provision bezahlen muss. In der Regel heißt das, dass für Mieter:innen keine Provision fällig ist. 
  • Verkauf/Kauf
    Die Provision beträgt bei einem Kaufpreis von bis zu EUR 36.336,42,- maximal vier Prozent. Bei einem höheren Kaufpreis kann sie maximal drei Prozent ausmachen.
  • Mieten/Vermieten
    Die Makler:innen-Provision beträgt für den:die Vermieter:in (Besteller:innen-Prinzip bzw. Erstauftraggeber:in-Prinzip) drei Monatsmieten. Wohnungssuchende zahlen nur dann eine Provision, wenn diese als Erstauftraggeber:in eine:n Makler:in mit der Wohnungssuche beauftragt haben.