Mitgliedschaft
Was bedeutet es, Mitglied Ihrer Raiffeisenbank zu sein?
Als Mitglied sind Sie Eigentümer:in Ihrer Raiffeisenbank und bestimmen mit, wenn es um wichtige Unternehmensentscheidungen geht. Unabhängig von der Anzahl oder Höhe der gezeichneten Geschäftsanteile. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
Mehr.Gestalten
Dank ausgewählter Veranstaltungen, die weit über das Bankwesen hinausgehen, sind unsere Mitglieder einen Schritt voraus.
Sie werden zudem zur jährlichen Generalversammlung eingeladen und erhalten einen exklusiven Einblick in die Geschäftsentwicklung Ihrer Raiffeisenbank.
Mehr.Erfahren
Mit der Mitgliederkarte genießen unsere Mitglieder tirolweit Ermäßigungen und Einkaufsvorteile bei lokalen und regionalen Partner:innen. Darüber hinaus gibt es noch weitere Extras wie z. B. Treue-Punkte beim Bonus-Konto.
Mehr.Bekommen
Ihr Geschäftsanteil bei der Raiffeisenbank Wipptal-Stubaital Mitte
Mit dem Erwerb eines Geschäftsanteils werden Sie Mitglied der Raiffeisenbank Wipptal-Stubaital Mitte. Einzige Voraussetzung der Mitgliedschaft ist eine aktive Geschäftsverbindung, um unserem Gesetzesauftrag der Mitgliederförderung nachkommen zu können - eine reine Verzinsung des Kapitals stellt keine Mitgliederförderung dar.
Alles Wissenswerte über Ihren Raiffeisen-Geschäftsanteil haben wir hier übersichtlich zusammengefasst:
- Mitglieder sind Miteigentümer der Raiffeisenbank Wipptal-Stubaital Mitte
- Jede physische oder juristische Person mit einer aktiven Geschäftsverbindung kann Geschäftsanteile zeichnen. Derzeit gibt es über 1.500 Mitglieder.
- Einen Geschäftsanteil können Sie für EUR 100,-- erwerben (Höchstzeichnung EUR 10.000,--).
- Es gibt keinen jährlichen Mitgliedsbeitrag.
- Die Verzinsung der Geschäftsanteile richtet sich nach dem Kapitalmarkt. Ziel ist eine Verzinsung von 2% über dem aktuellen Kapitalmarkt. Voraussetzung dafür sind die Erwirtschaftung eines Gewinns und die Einhaltung der Eigenmittelbestimmungen des Bankwesengesetzes. Sollte die Raiffeisenbank Wipptal-Stubaital Mitte in einem Geschäftsjahr keinen Gewinn erzielen, werden keine Zinsen ausgeschüttet.
- Es werden jene Geschäftsanteile verzinst, die am 1. Jänner des Geschäftsjahres eingezahlt waren und am 31. Dezember des Geschäftsjahres noch zu Buche stehen. Die Zinsen gelangen nach der Beschlussfassung in der Generalversammlung zur Auszahlung.
- Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Kündigung. (1 Jahr Kündigungsfrist)
- Jedes Mitglied haftet nur mit den gezeichneten Geschäftsanteilen. Darüber hinaus besteht keine Haftung!