Sollten Sie Unterstützung bei der Wahl des richtigen Depots benötigen, steht Ihnen Ihr persönlicher Berater in der Raiffeisenbank am Hofsteig gerne zur Seite. Er berät Sie individuell und erläutert Ihnen die Vorteile der einzelnen Wertpapierdepotmodelle im Detail. Vereinbaren Sie gleich online einen Termin.
Das Wertpapierdepot für meine Geldanlage
Ihre Wertpapiere wie zum Beispiel Aktien, Anleihen, Fonds oder Zertifikate, werden auf einem Wertpapierdepot Ihrer Raiffeisenbank verwahrt. Sie haben jederzeit Zugriff und können Ihre Wertpapiergeschäfte darüber abwickeln.
Zu beachten: Veranlagungen in Wertpapiere können mit erheblichen Verlusten verbunden sein!
WÄHLEN SIE DAS DEPOT, DAS ZU IHNEN PASST
Kompakt
Wenn Sie die Veranlagungswelt von Raiffeisen schätzen und persönliche Beratung wollen, dann ist das Depotmodell KOMPAKT genau richtig für Sie.
Komfort
Die ganze Welt im Blick und die persönliche Beratung um die Ecke – das bietet Ihnen das Depotmodell KOMFORT von Raiffeisen.
Premium
Geld bei Raiffeisen zu veranlagen, ist mehr als nur Wertpapiere im Depot zu haben. Depotmodell PREMIUM ist das Richtige für besonders hohe Ansprüche.
Online
Rund um die Uhr mit der ganzen Welt verbunden. Das Depotmodell ONLINE von Raiffeisen handeln Sie ganz einfach selbst.
In drei Schritten zum Wertpapierdepot
Depotmodelle im Vergleich
Verwahrung von Raiffeisen Wertpapieren | ||||
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Verwahrung von Wertpapieren Dritter | ||||
kostenfreies Wertpapier-Verrechnungskonto | ||||
Ordereinteilung über Mein ELBA | ||||
Durchführung von ETF-Sparplänen mit ausgewählten ETFs | ||||
Beratung durch qualifizierte Wertpapierberater:innen |
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auf Wunsch ein Strategiegespräch pro Jahr | ||||
auf Wunsch ein Strategiegespräch pro Quartal | ||||
Bericht über Wertentwicklung des Depots beim Strategiegespräch |
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Raiffeisen Research Analysen I Paket Silber | ||||
Raiffeisen Research Analysen I Paket Gold | ||||
Raiffeisen Research Analysen I Paket Platin | ||||
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Veranlagungen in Finanzinstrumente dem Risiko von Kursschwankungen bzw. Kursverlusten bis hin zum Totalverlust ausgesetzt sind. Informieren Sie sich vor dem Erwerb von Finanzinstrumenten über die damit verbundenen Chancen und Risiken bei Ihrem:Ihrer Wertpapierberater:in. Druckfehler vorbehalten. Stand: Jänner 2023
Verzicht auf Zuwendungen: Die Raiffeisenbank verzichtet auf Zuwendungen oder Provisionen oder andere monetäre und nicht monetäre Vorteile von Dritten oder für Dritte, insbesondere von Emittenten oder Produktanbietern, wenn diese im Zusammenhang mit einer Wertpapierdienstleistung oder Nebendienstleistung von Wertpapierfirmen erhalten oder gezahlt werden (davon ausgenommen sind die Depotmodelle ONLINE und KOMPAKT). Sollte die Raiffeisenbank von dritter Stelle dennoch Zuwendungen aufgrund des Wertpapiergeschäftes der Depothinhaberin oder des Depotinhabers erhalten, so wird sie diese erhaltenen Zuwendungen an die Depotinhaberin oder den Depotinhaber weitergeben. Die Auszahlung der Zuwendungen erfolgt vierteljährlich zu Beginn des neuen Quartals.
Änderungen der Entgelte und Leistungen: Bei Kund:innen, die Verbraucher:innen sind, gilt für Änderungen von Entgelten Ziffer 45 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen; gilt für Änderungen von Leistungen Ziffer 47 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Geschäft mit Unternehmer:innen gilt für Änderungen von Entgelten und Leistungen die Ziffer 43 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Verweise auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich in jedem Fall auf deren derzeit geltende Fassung.
Berechnung und Verrechnung des Depotentgeltes: Das Depotentgelt besteht aus dem Grundentgelt sowie dem variablen Entgelt. Das Grundentgelt wird unabhängig von der Behaltedauer der im Depot verwahrten Wertpapiere für das volle Quartal, das variable Entgelt wird abhängig von der tatsächlichen Behaltedauer der Wertpapiere verrechnet. Die Berechnung und Verrechnung des variablen Entgelts erfolgen vom Kurswert der im Depot verwahrten Wertpapiere mit Stichtag Quartalsultimo 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember rückwirkend für das vorangegangene Quartal. Dabei gelangen die in diesem „Leistungs- und Preisblatt” vorgesehenen Depotentgelte zur Anwendung.
Berechnung und Verrechnung des Depotentgeltes bei Depotneueröffnung: Die Berechnung des erstmaligen Grundentgelts nach durchgeführter Depotneueröffnung erfolgt anteilsmäßig; es wird dabei auf volle Monate gerundet. Die erstmalige Verrechnung dieses anteiligen Grundentgelts erfolgt zum Quartalsultimo des Monats des Vertragsabschlusses. Das variable Entgelt wird abhängig von der tatsächlichen Behaltedauer der Wertpapiere zum Quartalsultimo berechnet und verrechnet.
Berechnung und Verrechnung des Depotentgeltes bei Umstellung des Depotentgeltmodells: Nach erfolgter Umstellung des Depotentgeltmodells wird das Depotentgelt gemäß bisher aufrechter Vereinbarung für den Zeitraum ab Beginn des jeweiligen Quartals bis zum Ende des Monats, in dem die Umstellung auf ein neues Depotentgeltmodell erfolgt ist, unmittelbar nach erfolgter Umstellung berechnet und vom Referenzkonto abgebucht und verrechnet. Die Berechnung des neuen Depotentgelts erfolgt dann ab Beginn des auf die Umstellung folgenden Monats gemäß der in diesem „Leistungs- und Preisblatt” vorgesehenen Berechnung und Verrechnung des Depotentgelts.
Umsatzsteuerpflichtig sind inländische und private Personen aus Ländern der Europäischen Union. Informationen zum aktuellen Raiffeisen Produktkatalog erhalten Sie bei Ihrem:Ihrer Berater:in.
Weitere Informationen zu den Geschäftsbedingungen erhalten Sie auf Anfrage bei Ihrem:Ihrer Berater:in.
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