Der Traum vom Eigenheim, eine Lebensentscheidung

Die eigene Immobilie ist für viele Menschen ein langgehegter Traum und die größte Investition, die sie in ihrem Leben tätigen. Sei es nun der Hausbau oder der Kauf einer Wohnung: Das Eigenheim soll der ganzen Familie für viele Jahre als Zuhause und gleichzeitig auch als (finanzielle) Absicherung für die Zukunft dienen. Umso wichtiger ist, dass alle Entscheidungen rund um die Immobilie mit Sorgfalt getroffen, gut geplant und professionell in die Tat umgesetzt werden.

Welche Nebenkosten fallen auf den Kauf einer Immobilie an? Welche Förderungen gibt es für den Hausbau, Wohnungskauf? Und wer verständigt eigentlich das Finanzamt? Diese und viele weitere Fragen tauchen früher oder später bei den meisten Immobilienkäufer:innen auf. Notar:innen haben das nötige Fachwissen, um Sie dabei umfassend zu beraten.

Österreichische Notar:innen haben Zugriff auf das Grundbuch, in dem Eigentumsverhältnisse von Immobilien verzeichnet sind. So können sie zunächst überprüfen, ob die verkaufende Partei auch tatsächlich Eigentümer:in der Immobilie ist sowie ob Hypotheken auf dem Objekt lasten. Ist der Kauf schließlich unter Dach und Fach, können Notar:innen zudem die entscheidende Eintragung in das Grundbuch veranlassen, um sie offiziell zum:zur Eigentümer:in Ihrer Immobilie zu machen.

Die Rechte und Pflichten beider Parteien werden bei Immobilientransaktionen im Kaufvertrag geregelt. Dabei beraten Notar:innen, formulieren den Vertragstext und beurkunden die Vertragsunterzeichnung.

Zur Absicherung des Kaufpreises wird der Immobilienkauf über eine Treuhandschaft abgewickelt. Dazu überweist der:die Käufer:in den Kaufpreis zunächst auf ein Treuhandkonto. Erst wenn der Eintrag ins Grundbuch und alle weiteren Formalitäten erledigt sind, wird das Geld auf das Konto der:des Verkäufer:in weitergeleitet. Diese wichtige Rolle als Treuhänder:in können Notar:innen übernehmen.

Die Verkäufersicht

Wesentliches im Vorfeld klären, Überraschungen vermeiden

Auch Verkäufer:innen können aus der notariellen Kompetenz Nutzen ziehen, um vor Eingehen einer vertraglichen Verpflichtung wesentliche Punkte zu klären wie beispielweise die sogenannte „Lastenfreistellung“, die in der Regel die Verkäuferseite übernehmen und bezahlen muss.  Dabei handelt es sich um die Löschung von Belastungen – insbesondere von eingetragenen Pfandrechten im Grundbuch. Zu beachten sind auch die Effekte der Immobilienertragsteuer, die ebenfalls zu entrichten ist. Der:die Notar:in beurteilt den Verkauf vorab aus steuerlicher Sicht und kann so finanzielle Überraschungen verhindern. Beratung gibt es auch zur Gewährleistungsverpflichtung, die man als Verkäufer:in gegenüber dem:der Käufer:in hat. Die Vertragserrichtungskosten werden in der Regel von der Käuferseite getragen. Umfassende Beratung vor dem Verkauf sichert eine erfolgreiche Verkaufstransaktion.

Die Notarin, der Notar

Unparteiischer Knotenpunkt beim Verkauf bzw. Kauf von Immobilien.

Vom fairen Gesamtpaket und der Abwicklung über die Notartreuhandbank profitieren bei Immobilientransaktionen beide Seiten.

Mit der steuerlichen Gesamterledigung dank Selbstrechnung wird der:die Notar:in zum umfassenden Rechtsdienstleister in Immobilienfragen – und bietet darüber hinaus Lösungen für die Zukunft an, beispielweise durch die Vorsorgevollmacht oder der Errichtung eines Testaments. Damit eigene Entscheidungen auch über das Leben hinauswirken.

Die über 530 in Österreich tätigen Notar:innen verfügen über eine langjährige Erfahrung und sind kompetente Berater:innen beim Immobilienkauf und Immobilienverkauf. Eine erste Rechtsauskunft ist kostenlos.

Quellen:

„Raiffeisen Immobilien Magazin“

raiffeisen-immobilien.at