nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung
Erklärung zu nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
Das Kreditinstitut erbringt Portfolioverwaltungsleistungen im Sinne von Art. 2 Nr. 1 j der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.11.2019.
Vor diesem Hintergrund müssen Kreditinstitute als Finanzmarktteilnehmer (im Rahmen der Tätigkeiten der Vermögensverwaltung) der nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegung ab dem 10. März 2021 nachkommen. Das beiliegende Dokument fasst die Inhalte für Finanzmarktteilnehmer zusammen, die auf Unternehmensebene offenzulegen sind.
- Download Offenlegung des Kreditinstituts als Finanzberater (pdf, 2,51 MB)
- Download Offenlegung des Kreditinstituts als Finanzmarktteilnehmer (pdf, 2,15 MB)
- Download Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung (pdf, 131 kB)
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen für die Raiffeisen Vermögensverwaltung
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen für die digitale Vermögensverwaltung WILL
- Download Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung für die digitale Vermögensverwaltung WILL (pdf, 198 kB)
- Download WILL Nachhaltigkeit SOLIDE (pdf, 364 kB)
- Download WILL Nachhaltigkeit ERTRAG (pdf, 363 kB)
- Download WILL Nachhaltigkeit WACHSTUM (pdf, 361 kB)
- Download WILL Nachhaltigkeit DYNAMISCH (pdf, 368 kB)
Periodische Berichterstattung zu WILL: