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Hier findest du nützliches Wissen rund ums Geld. Also alles, was du schon immer über das Geld- und Bankwesen wissen wolltest.
Raiffeisen, Friedrich Wilhelm
1818 - 1888. Deutscher christlicher Sozialreformer, Bürgermeister in verschiedenen Orten des Westerwaldes. Mit der Gründung von ländlichen Genossenschaften und vor allem des ersten Darlehenskassen- Vereines (1862 in Anhausen) bekämpfte er die Not der ländlichen Bevölkerung durch organisierte Selbsthilfe und legte damit den Grundstein für die heute weltumspannende Raiffeisenorganisation.
Raiffeisenbank
Kreditinstitut nach dem System Raiffeisen. Zweck jeder Raiffeisengenossenschaft ist die Förderung des Erwerbes und der Wirtschaft ihrer Mitglieder insbesondere durch Kreditgewährung. Die Raiffeisenbanken sind Universalbanken und besorgen sämtliche Bankgeschäfte. Der Raiffeisensektor ist dreistufig aufgebaut. Das Spitzeninstitut ist die Raiffeisen Zentralbank AG. Siehe auch Genossenschaften und Kreditgenossenschaften.
Raiffeisen Bank International AG (RBI)
Die Raiffeisen Bank International ist das Zentralinstitut der Raiffeisen Landesbanken und bildet in dieser Funktion mit ausgewählten Serviceaufgaben die dritte Stufe. Die RBI fungiert als Drehscheibe zwischen Raiffeisen Österreich und ist in Österreich auf das Kommerzbank- und Investment Banking-Geschäft spezialisiert, betreut die Top-1.000-Unternehmen des Landes und versteht sich als die Corporate Finance-Bank für diese Kund:innengruppe und als ein führender Anbieter bei Exportfinanzierungen.
Raiffeisenlandesbanken (RLB)
bilden die 2. Stufe im 3-stufigen Aufbau der Raiffeisenbankengruppe; sie wurden von den Raiffeisenbanken der jeweiligen Bundesländer als Geldausgleichsstelle gegründet. Heute übernehmen sie zusätzlich vielfältige Aufgaben.
Rangordnung
Reihenfolge, in der grundbücherliche Rechte befriedigt werden, z.B. aus dem Erlös einer Zwangsversteigerung. Die Rangordnung richtet sich nach dem Zeitpunkt des Einlangens der Grundbuchsgesuche beim Grundbuchsgericht.
Rating
Bewertung von Ländern und Unternehmen - insbesondere auch von Banken - die sich auf dem nationalen oder internationalen Kapitalmarkt refinanzieren durch (internationale) Rating-Agenturen (z.B. Standard & Poors, Moody`s, Fitch). Der Begriff wird auch im Zusammenhang mit der Beurteilung der Bonität von Kreditnehmer:innen verwendet. Je besser das Rating, desto niedriger ist die Ausfallwahrscheinlichkeit und desto günstiger die Konditionen.
Realisat
Auflösung eines Kontos.
Realkontrakt
Vertrag, für dessen Zustandekommen neben der Willensübereinstimmung der Vertragspartner:innen eine tatsächliche Leistung erforderlich ist (z.B. Zuzählung der Darlehensvaluta beim Darlehensvertrag, Übergabe der Pfandsache beim Pfandvertrag). Siehe auch Konsensualkontrakt.
Realkredit
Kredit, bei dem neben der Person des:der Kreditnehmer:in reale Vermögenswerte (z.B. Liegenschaften, Warenlager, Wertpapiere) für die Einbringlichkeit der Forderung haften. Gegensatz: Personalkredit.
Reallast
Im Grundbuch eingetragene Verpflichtung eines:einer Liegenschaftseigentümer:in zu Leistungen gegenüber einem:einer Dritten (z.B. Ausgedinge, Geldrenten, Naturalien).
Realverzinsung
Ertrag einer Kapitalanlage unter Berücksichtigung der Nominalverzinsung bereinigt um die Inflationsrate.
Rechtsfähigkeit
Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein; das ist jede natürliche und juristische Person. Von der Rechtsfähigkeit zu unterscheiden ist die Handlungsfähigkeit und die Geschäftsfähigkeit.
Refinanzierungskredit
Von einer Bank aufgenommener Kredit, um sich selbst Mittel zur Kreditgewährung zu beschaffen, z.B. Refinanzierung einer Raiffeisenbank bei der Raiffeisenlandesbank.
Referenzzinssatz
Marktzinssatz, an dessen Veränderungen sich die Zinssätze bestimmter Bankprodukte orientieren. Siehe z.B. EURIBOR.
Rendite
Jahresgesamtertrag in Prozent des eingesetzten Kapitals. Sie hängt von der Nominalverzinsung, dem Anschaffungs- oder Ausgabekurs, dem Tilgungskurs und der Laufzeit ab. Siehe auch Primärmarktrendite und Sekundärmarktrendite.
Rentenmarkt
Markt für Forderungswertpapiere und somit Teil des Kapitalmarktes, z.B. Anleihen.
Revision
Kurzbezeichnung für die im Genossenschaftsrecht vorgesehene Pflichtprüfung von Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften durch eine:n Genossenschaftsrevisor:in.
Revisionsbericht
Nach den Bestimmungen des Genossenschaftsrevisionsgesetzes erforderlicher Bericht des Genossenschaftsrevisors, der das Ergebnis der von ihm durchgeführten Revision festhält. Er besteht aus dem eigentlichen Revisionsbericht und einem Kurzbericht, der für die Information an die *Generalversammlung bestimmt ist.
Revisionsverband
Im Revisionsrecht vorgesehener Prüfungsverband, der die Revision von Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften besorgt.
Rezession (Abschwung)
Abschwächung des Wirtschaftswachstums, gekennzeichnet durch sinkende Beschäftigung, fallende Preise, sinkende Einkommen und sinkende Zinsen.
Risikotragfähigkeit
Der Summe der Risiken einer Bank wird die vorhandene Risikodeckungsmasse (verfügbares Kapital) gegenüber gestellt.
RTGS (Real Time Gross Settlement)
In Europa standardisiertes Zahlungsverkehrssystem zur raschen Abwicklung von Zahlungsaufträgen. Siehe TARGET2.
RTS (Regulatory Technical Standards)
ergänzende Bestimmungen der EU-Kommission zur Kapitalausstattung.
Rückführbarkeit
bezieht sich in der Regel auf die Rückzahlung eines Kredites bzw. eines Kontoaußenstandes (Kontoüberziehung). Im weitesten Sinne umschreibt der Begriff Rückführbarkeit den konkreten Umstand, ob der:die Kund:in seinen:ihren Verbindlichkeiten zeitgerecht und vor allem vollständig nachkommen kann. Es wird dahingehend oft von einer zeitgerechten und vollständigen Rückführung einer Verbindlichkeit gesprochen.
Rücklagen
Beträge, die aus den Jahresgewinnen eines Unternehmens gebildet werden und der Stärkung des Eigenkapitals dienen.
Rückstellungen
Kapitalbereitstellungen für dem Grunde nach bekannte künftige Verpflichtungen, deren Höhe und Fälligkeit zum Bilanzierungszeitpunkt noch nicht genau feststehen (z.B.: Pensionsverpflichtungen).
RWA (Risk-weighted Assets)
Risikogewichtete Aktiva gemäß den Bestimmungen der CRR. Summe aller Aktiva, multipliziert mit ihrer jeweiligen Risikogewichtung. Bemessungsgrundlage für der Berechnung des Mindesteigenmittelerfordernis für Forderungen.