Gewinnfreibetrag für Unternehmer
ICH NUTZE ALLE STEUERVORTEILE UND SORGE FÜR DIE ZUKUNFT VOR

Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Unternehmer:innen können jetzt noch Geld sparen, wenn Steuerbegünstigungen und Möglichkeiten optimal genutzt werden. Das sollten Sie vor dem 31. Dezember 2024 unbedingt erledigen.

Steuern sparen mit dem Gewinnfreibetrag

Seit 2021 können Kleine und Mittlere Unternehmen im Rahmen des KMU Förderungsgesetzes bis zu 13 % des steuerpflichtigen Gewinnes (max. 45.350 Euro) einkommensteuerfrei vereinnahmen.

 

Wer kann den GfB in Anspruch nehmen?

Der Gewinnfreibetrag kann von allen natürlichen Personen, die betriebliche Einkünfte erzielen in Anspruch genommen werden wie beispielsweise

  • Alle Unternehmer mit Einkünften aus Gewerbebetrieb
  • Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte, Architekten, Apotheker oder Zivilingenieure
  • Aufsichtsräte, Stiftungs- und Vereinsvorstände, Sportler
  • Geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH (> 25 % Anteil)
  • Land- und Forstwirte
  • Nicht Vermietung und Verpachtung!!

Das gilt auch für Gewinne, die durch Bilanzierung ermittelt werden.

Wie wird der GfB berechnet?

Automatisch wird bis 2021 ein Grundfreibetrag in Höhe von 3.900 Euro (13 % von 30.000 Euro) angerechnet.

Mit 1. Jänner 2022 wird dieser Grundfreibetrag im Rahmen der ökosozialen Steuerreform 2022 von 13 % auf 15 % angehoben.

Künftig wird also automatisch ein Betrag von 4.950 Euro für 33.000 Euro Gewinn pro Jahr angerechnet, ohne dass es einer besonderen Geltendmachung in der Einkommensteuererklärung bedarf.

WAS WIRD BEGÜNSTIGT?

Der darüber liegende Gewinn kann wie bisher auch durch die Investition in begünstigte Wirtschaftsgüter durch den Kauf von

  • abnutzbaren körperlichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens und
  • Wertpapieren iSd § 14 Abs 7 Z 4 EStG

gemindert werden.
 

Wann müssen die Wertpapiere gekauft werden?

In dem Jahr, in dem der Gewinn anfällt. 

 

Ausnutzung des Steuervorteiles

Seit 2013 wird der Gewinnfreibetrag gestaffelt. Bis zu einem steuerpflichtigen Gewinn von 175.000 Euro kann er in voller Höhe genutzt und damit Steuern gespart werden:

  • 13,0 %         für Gewinne bis 175.000 Euro
  • 7,0 %             für die nächsten 175.000 Euro
  • 4,5 %             für die nächsten 230.000 Euro
  • 0,0 %             für Gewinne ab 580.000 Euro

Der maximal geltend zu machende Gewinnfreibetrag beträgt 45.350 Euro. Unter Berücksichtigung eines Steuersatzes in Höhe von 50 % ist eine Steuerersparnis bis 22.675 Euro möglich.

WIR UNTERSTÜTZEN SIE!


Die Raiffeisen Firmenkund:innenberater:innen beraten Sie umfassend, welche Wertpapiere und Veranlagungsalternativen geeignet sind, Gewinn zu veranlagen und dabei Steuern zu sparen. Raiffeisen bietet Ihnen dabei attraktive Möglichkeiten. Vereinbaren Sie jetzt noch einen Beratungstermin und informieren Sie sich im Detail bei unserem Firmenkund:innenteam.

BEISPIEL 1

Ein Gastgewerbebetrieb erzielt im Jahr 2024 einen Gewinn iHv 20.000 EUR. Der Unternehmer hat im Jahr 2024 in eine Geschäftseinrichtung 1.000 EUR investiert: 

Gewinn vor Gewinnfreibetrag                    20.000
davon 15% (max. Gewinnfreibetrag)           3.000
Investitionen in begünstigtes AV                  1.000 

Grundfreibetrag                                              3.000
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag            0
Gewinnfreibetrag insgesamt                        3.000

Steuerpflichtiger Gewinn endgültig           17.000

Der Freibetrag beträgt 3.000 EUR, das sind 15% des Gewinnes, sodass im Jahr 2024 nur 17.000 EUR versteuert werden müssen. Auch ohne Investition stünde dieser Freibetrag zu. 

BEISPIEL 2

Ein Handelsbetrieb erzielt im Jahr 2024 einen Gewinn iHv 53.000 EUR. Im Jahr 2024 hat der Unternehmer 2.000 EUR in begünstigte Wertpapiere investiert. 

Berechnung Gewinnfreibetrag: 

Grundfreibetrag (15% von 33.000)                                        4.950
investitionsbedingter Freibetrag
(13% von 20.000 gedeckelt mit Investition)                         2.000
Gewinnfreibetrag insgesamt                                                  6.950
(maximaler Gewinnfreibetrag  4.950 + 2.600 = 7.550)  
zu versteuernder Gewinn (53.000 – 6.950)                        46.050

Der Gewinnfreibetrag beträgt 6.950 EUR und setzt sich aus dem Grundfreibetrag und dem durch Investitionen (2.000 EUR) gedeckten investitionsbedingten Gewinnfreibetrag zusammen. Der maximale investitionsbedingte Gewinnfreibetrag hätte 2.600 EUR betragen (13% von 20.000 EUR). Der steuerpflichtige Gewinn vermindert sich daher im Jahr 2024 um 6.950 EUR.

IHR VORTEIL

Ihre Steuerbelastung reduziert sich um 6.440 Euro

TIPP:
 Monatliches Fondssparen in §14-fähige Wertpapierfonds schont Ihre Liquidität, da nicht auf einmal zu Jahresende investiert werden muss.

Zur Berechnung der Ansparhöhe kann ein durchschnittlicher Jahresgewinn herangezogen werden und bei einem höheren Gewinn kann flexibel zum Jahresende der noch mögliche Betrag veranlagt werden.

Um für Sie das richtige GfB-fähige Wertpapier zu finden steht Ihnen Ihr persönlicher Raiffeisenberater gerne für einen Beratungstermin zur Verfügung.