Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Unternehmer:innen können jetzt noch Geld sparen, wenn Steuerbegünstigungen und Möglichkeiten optimal genutzt werden. Das sollten Sie vor dem 31. Dezember 2024 unbedingt erledigen.
Steuern sparen mit dem Gewinnfreibetrag
Seit 2021 können Kleine und Mittlere Unternehmen im Rahmen des KMU Förderungsgesetzes bis zu 13 % des steuerpflichtigen Gewinnes (max. 45.350 Euro) einkommensteuerfrei vereinnahmen.
Wer kann den GfB in Anspruch nehmen?
Der Gewinnfreibetrag kann von allen natürlichen Personen, die betriebliche Einkünfte erzielen in Anspruch genommen werden wie beispielsweise
- Alle Unternehmer mit Einkünften aus Gewerbebetrieb
- Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte, Architekten, Apotheker oder Zivilingenieure
- Aufsichtsräte, Stiftungs- und Vereinsvorstände, Sportler
- Geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH (> 25 % Anteil)
- Land- und Forstwirte
- Nicht Vermietung und Verpachtung!!
Das gilt auch für Gewinne, die durch Bilanzierung ermittelt werden.
Wie wird der GfB berechnet?
Automatisch wird bis 2021 ein Grundfreibetrag in Höhe von 3.900 Euro (13 % von 30.000 Euro) angerechnet.
Mit 1. Jänner 2022 wird dieser Grundfreibetrag im Rahmen der ökosozialen Steuerreform 2022 von 13 % auf 15 % angehoben.
Künftig wird also automatisch ein Betrag von 4.950 Euro für 33.000 Euro Gewinn pro Jahr angerechnet, ohne dass es einer besonderen Geltendmachung in der Einkommensteuererklärung bedarf.
WAS WIRD BEGÜNSTIGT?
Der darüber liegende Gewinn kann wie bisher auch durch die Investition in begünstigte Wirtschaftsgüter durch den Kauf von
- abnutzbaren körperlichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens und
- Wertpapieren iSd § 14 Abs 7 Z 4 EStG
gemindert werden.
Wann müssen die Wertpapiere gekauft werden?
In dem Jahr, in dem der Gewinn anfällt.
Ausnutzung des Steuervorteiles
Seit 2013 wird der Gewinnfreibetrag gestaffelt. Bis zu einem steuerpflichtigen Gewinn von 175.000 Euro kann er in voller Höhe genutzt und damit Steuern gespart werden:
- 13,0 % für Gewinne bis 175.000 Euro
- 7,0 % für die nächsten 175.000 Euro
- 4,5 % für die nächsten 230.000 Euro
- 0,0 % für Gewinne ab 580.000 Euro
Der maximal geltend zu machende Gewinnfreibetrag beträgt 45.350 Euro. Unter Berücksichtigung eines Steuersatzes in Höhe von 50 % ist eine Steuerersparnis bis 22.675 Euro möglich.