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Neue IBANs bei Überweisungen an den Bund
Der Bund hat neue IBANs - diese gelten für alle Vorschreibungen und Rechnungen ab Anfang Juli 2019. Betroffen sind alle Konten des Bundes, z.B. Finanzämter, Ministerien, Schulen oder Polizeidirektionen.
Verwenden Sie ab Juli für Ihre Zahlungen an Finanzämter, etc. nur mehr die neuen IBANs. Bei einer falschen Überweisung könnten im Zuge der Rückleitung Säumniszuschläge durch die Finanzämter berechnet werden.