Immobilien verkaufen mit Raiffeisen
Was sind die wesentlichsten Schritte beim Immobilienverkauf? Wie wird der Verkauf einer Wohnung, eines Hauses oder eines Grundstücks abgewickelt und was ist steuerlich zu beachten?
Vorbereitungen für den Immobilienverkauf
Unterlagen/Exposé: Stellen Sie eine Mappe mit den wesentlichsten Informationen für potenzielle Käufer zusammen:
- Grundbuchauszug
- Baupläne
- Betriebskostenabrechnung: Durch die Betriebskostenabrechnung sieht der potenzielle Käufer auch die Rücklagen, die für die Immobilie gebildet wurden. Diese Rücklagen bilden die Grundlage für allfällige Sanierungen.
- Belege über die letzten Strom- und Gasrechnungen
Kosten des Immobilienverkaufs
Allfällige Kosten für die Lastenfreistellung: Um das Haus oder die Wohnung so gut wie möglich verkaufen zu können, sollte es von Lasten und Verbindlichkeiten befreit sein. Grundsätzlich werden diese Angelegenheiten von einem Rechtsanwalt oder Notar durchgeführt. Wenn Sie das Darlehen für Ihre Wohnung oder Ihr Haus noch nicht zurückgezahlt haben, dann erfolgt diese Lastenfreistellung im Rahmen des Verkaufsprozesses. Der mit der Abwicklung beauftragte Treuhänder (Notar oder Rechtsanwalt) erhält vom Käufer den Kaufpreis, nimmt anschließend die Lastenfreistellung vor (bezahlt also die Schulden bei der Bank) und überweist den verbliebenen Rest dann an Sie als Verkäufer.
Rückzahlung Förderungsdarlehen: Wenn Sie ein Förderdarlehen auf Ihrer Immobilie haben, so kann es sein, dass Sie dieses vor dem Verkauf zurückzahlen müssen. Erkundigen Sie sich nach den genauen Bestimmungen in Ihrem Bundesland. Eventuell kann das Förderdarlehen aber unter gewissen Voraussetzungen vom Käufer übernommen werden.
Maklergebühr: Diese wird im Erfolgsfall und nur im Erfolgsfall fällig. Wenn Sie Ihre Immobilie nicht verkaufen können, dann müssen Sie auch keine Maklergebühr zahlen. Die Maklergebühr ist nach der Höhe des Kaufpreises gestaffelt und beträgt zwischen drei und vier Prozent (plus jeweils Mehrwertsteuer in der Höhe von 20 Prozent). Diese Provisionssätze sind Höchstgrenzen, aber keine "amtlichen Fixpreise".
Kosten für Vertragserrichtung, Treuhandschaft, Grunderwerbsteuer: Alle weiteren Ausgaben sind in der Regel vom Käufer zu bezahlen.
IMMOBILIENERTRAGSTEUER sparen beim Hauptwohnsitz
Grundsätzlich müssen Sie den Verkaufserlös versteuern (Immobilienertragsteuer) – mit einer wesentlichen Ausnahme: Sie müssen keine Steuer bezahlen, wenn Sie die Immobilie bis zum Verkauf durchgehend mindestens zwei Jahre lang als Hauptwohnsitz genützt haben.
Eine so genannte Hauptwohnsitzbefreiung kommt auch dann zum Tragen, wenn Sie innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Veräußerung das Haus oder die Wohnung für mindestens fünf Jahre als Hauptwohnsitz genutzt haben. Steuerbefreit sind auch selbst hergestellte Immobilien.