„Die Raiffeisenberater wissen, welche Förderungen für unser Wohnbauvorhaben zur Verfügung stehen."
Förderungen fürs Bauen & Wohnen
Förderungen sollen das Wohnen und den Wohnbau leistbarer machen. Neben den Wohnbauförderungen der Länder gibt es regelmäßig spezielle Förderungen von Bund, Ländern und Gemeinden, mit denen Sie ganz bestimmte Vorhaben durchführen können.
Wer bekommt eine Wohnbauförderung und welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
- Österreichische Staatsbürgerschaft (oder gleichgestellt)
- Familieneinkommensgrenze darf nicht überschritten werden
- Förderungswürdigkeit des Objektes
- Begründung des Hauptwohnsitzes
Welche Arten der Wohnbauförderung gibt es?
- Wohnbauförderung als günstiges Darlehen
- Annuitätenzuschüsse: Dabei gibt es Zuschüsse zur Rückzahlung von Bauspar- oder Bankdarlehen.
- Individuelle Wohnbeihilfe
- Einmalige, nicht rückzahlbare Zuschüsse
Förderungen Wien
- Download Sanierung von Wohnungen, Eigenheimen, Reihenhäusern und Kleingartenwohnhäusern Wien (pdf, 131 kB)
- Download Wohnbauförderung Eigenheim Wien (pdf, 81 kB)
- Download Wohnbauförderung Kleingartenwohnhaus Wien (pdf, 125 kB)
- Download Förderung Sonnenschutz Wien (pdf, 64 kB)
- Download Kund:innen-Info Heizungstausch (pdf, 85 kB)
Förderungen Niederösterreich
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Sie ersparen sich Zeit und Amtswege mit der richtigen Beratung.
Ihr WohnBerater in Ihrer Raiffeisenbank hilft Ihnen die Antragsformulare auszufüllen und reicht diese bei den zuständigen Behördern für Sie ein.
Raus aus Öl Heizungstausch: Förderung im Rahmen der NÖ Eigenheimsanierung und Sanierungsscheck 2019
Herstellungskosten € 17.900,-- inkl. Entsorgung des alten Öltanks, Nutzfläche 130 m², Einbau einer Pelletsheizung oder einer Wärmepumpe (GWP<1.500), Kosten Energieausweis (46 % Förderbasis)
Bundesförderung „Raus aus Öl“ €5.000,-
Kreditbetrag (10 Jahre Laufzeit, Zinssatz 2 % p.a.) €12.900,--
jährliche Rate €1.432,--
- Zuschuss NÖ Eigenheimsanierung 3 % €247,--
jährliche Nettorate €1.185,--
halbjährliche Nettorate €592,--
monatliche Nettorate €99,--
Gesamtrückzahlung €11.850,--
Kreditgeber Raiffeisenbank, Beispielzinssatz (Sollzinssatz) gem. § 3 NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2011, Effektivzinssatz 2,0 %, alle Angaben gem. Verbraucherkreditgesetz. Die in dieser Berechnung angegebenen Werte sind beispielhaft zu sehen. Konkrete Kreditvereinbarungen können aufgrund individueller Gegebenheiten und Vorgaben (Laufzeit, Kredithöhe, Fälligkeit der Raten, Bonität des Kreditnehmers, gegebenenfalls Kreditsicherheiten, Kosten im Zusammenhang mit Sicherheiten, Datum der Ausnutzung und der ersten Rate, etc.) von diesem Kreditbeispiel abweichen.
Die Grundsätze der Wohnbauförderung
Für die Inanspruchnahme von Fördermitteln gelten unterschiedliche Richtlinien in den einzelnen Bundesländern. Es gibt aber einige Grundsätze, die zumindest in den meisten Ländern Gültigkeit haben:
- Energiespargedanke spielt eine wesentliche Rolle: wer auf Energiesparmaßnahmen setzt, erhält mehr Geld
- Familien werden besonders gefördert
- soziale Bedürftigkeit ist entscheidend bei der Zuerkennung der Förderungen
- Obergrenze in Bezug auf die Höhe des Jahreseinkommens des Haushalts: je nach Bundesland wird das Brutto- oder Nettojahreseinkommen des Vorjahres herangezogen, nicht hinzugerechnet wird im Regelfall der Bezug von Familienbeihilfe und Werbungskosten sowie außergewöhnliche Belastungen können normalerweise zum Abzug gebracht werden
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