Bei der Wohnungssuche und beim Verkauf leisten die Raiffeisen Immobilienmakler:innen unschätzbare Dienste.
Immobilienmakler von Raiffeisen
Durch die Zusammenarbeit mit Raiffeisen Immobilien können wir unseren Kunden umfangreiche Leistungen rum um das Thema Immobilien anbieten. Raiffeisen Immobilien ist mit knapp 170 MaklerInnen an 120 Standorten überall in Österreich zu Haus. Auch dort, wo Sie es sind – in der Region Wienerwald. Bei uns profitieren Sie nicht nur von lokalem Know-how und kompetenter und fairer Beratung, sondern auch von einem der größten und erfolgreichsten Makler-Netzwerke Österreichs.
Die Vorteile der Maklerbeauftragung:
Marktkenntnis und Marktüberblick
Makler punkten mit ihrer Marktkenntnis und ihrem Marktüberblick. Dadurch können sie relativ effizient Anbieter und Suchende zusammenführen. Das erspart beiden leere Kilometer und unnütze Besichtigungstermine.
Provision nur im Erfolgsfall
Kann ein Makler Ihre Immobilie nicht vermitteln bzw. kann er für Sie keine Immobilie finden, dann müssen Sie ihm auch nichts bezahlen.
Hilfestellungen
Ein Makler ersetzt zwar nicht den juristischen Profi, wenn es um den Kauf- oder Mietvertrag geht. Er kennt aber genau die Abläufe, die notwendig sind, damit eine Wohnung oder ein Haus den Besitzer wechselt bzw. ein neuer Mieter einziehen kann.
Raiffeisen Immobilien Ansprechpartner
Sie suchen eine Immobilie (in Stockerau) oder möchten ein Objekt verkaufen? Dann ist Werner Riedl der richtige Ansprechpartner für Sie.
Werner Riedl
Immobilienmakler
Raiffeisen Immobilien Vermittlung Ges.m.b.H.
Tel.: +43 (0) 664 60 517 517 24
werner.riedl@riv.at
Die Provisionen im Überblick
Da ein Makler für zwei Seiten tätig ist (Käufer und Verkäufer bzw. Mieter und Vermieter) kann er auch von beiden Seiten Provisionen verlangen. Zu den angeführten Provisionen kommen noch jeweils 20 Prozent Umsatzsteuer hinzu.
Verkauf/Kauf: Diese beträgt bei einem Kaufpreis von bis zu 36.336,42 Euro maximal vier Prozent. Bei einem höheren Kaufpreis kann sie maximal drei Prozent ausmachen.
Mieten/Vermieten: Die Mieterprovision beträgt bei unbefristeten Verträgen oder einer Befristung von mehr als drei Jahren maximal zwei Bruttomonatsmieten - bei einer Befristung von bis zu drei Jahren maximal eine Bruttomonatsmiete. Die Vermieterprovision beträgt drei Bruttomonatsmieten.
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