Infos zur Hypothek

Die Verpfändung der eigenen Immobilie zugunsten eines:einer Gläubiger:in ist die wesentliche Sicherstellung, wenn Sie eine Immobilie errichten oder kaufen. Was genau ist eine Hypothek, wo wird sie eingetragen und wie und wann können Sie als Schuldner diese wieder löschen?

Allgemeine Tipps für Ihre Finanzierung

Kosten ermitteln

Die Finanzierungskosten sind in vielen Fällen höher als der eigentliche Kaufpreis. Gerade bei größeren Projekten wie einer Immobilienfinanzierung müssen die Nebenkosten (Notar:in, Makler:in, Steuern und Abgaben, …) berücksichtigt werden. 

Haushaltsplan erstellen

Erstellen Sie einen möglichst genauen Haushaltsplan, in dem Sie Ihre regelmäßigen und unregelmäßigen Ausgaben erfassen. Dann sehen Sie, wie viel Ihnen übrigbleibt, damit Sie die Ratenzahlungen leisten können. 

Zinsen kalkulieren

Bei der Leistbarkeit einer Finanzierung geht es auch um die Zinsen. Wie lange das derzeitige Zinsniveau anhält, kann niemand vorhersagen. Stellen Sie Berechnungen dazu an, wie hoch die Raten bei höheren Zinsen ausfallen würden.

Paar mit Plänen vom Eigenheim

Verpfändung und Hypothek

Eine Hypothek ist eine spezielle Art der Verpfändung. Verpfändet werden können etwa Sparbücher, Wertpapiere oder Lebensversicherungen. Wenn der:die Schuldner:in den Zahlungsverpflichtungen nicht vereinbarungsgemäß nachkommt, hat die Bank das Recht, aus verpfändeten Sachen oder Rechten Geld zur Tilgung der Kreditraten zu beziehen.

Wird eine Liegenschaft (ein Grundstück, ein Gebäude oder eine Wohnung) verpfändet, so spricht man von Hypothek. Diese wird im Grundbuch eingetragen.

Eingerüsteter Rohbau

Kosten und Löschung

  • Kosten: Für die Eintragung einer Hypothek im Grundbuch fallen 1,2 Prozent des einzutragenden Betrages als Gebühren an. Der im Grundbuch einzutragende Betrag kann unter Umständen höher sein als der eigentliche Kreditbetrag, da im Fall des Falles der:die Gläubiger:in mit zusätzlichen Kosten zu rechnen hat.
  • Löschung: Wenn der Kredit abbezahlt ist, dann können Sie selbstverständlich über einen:eine Notar:in oder Rechtsanwalt:Rechtsanwältin die Löschung der Hypothek im Grundbuch eintragen. Sie können diese Löschung aber auch selbst durchführen. Die wesentlichste Unterlage, die Sie dafür benötigen, ist die so genannte Löschungsquittung, die Sie von Ihrer kreditgebenden Bank erhalten. 

Ihre Finanzierungsberatung

Ihr:e Raiffeisenberater:in steht Ihnen in allen Finanzierungsfragen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Bereiten Sie sich auf das Finanzierungsgespräch in Ihrer Raiffeisenbank Wr. Neustadt-Schneebergland vor, indem Sie alle notwendigen Unterlagen – vor allem auch die Unterlagen zu den Sicherheiten – zusammenstellen. Gemeinsam finden Sie eine Finanzierungslösung, die gut zu Ihrem Vorhaben passt und auf Ihre persönlichen Verhältnisse zugeschnitten ist.