Genossenschaft und Mitinhabervertreter
Als Mitglied bzw. Mitinhaber:in sind Sie (Mit-) Eigentümer:in Ihrer Raiffeisenbank. Die Mitinhabervertreter:innen werden in der Mitinhaberversammlung in ihrem Genossenschaftssprengel als Delegierte in die Generalversammlung der Raiffeisenbank gewählt.
Sie vertreten die Interessen der örtlichen Kund:innen und Mitinhaber:innen der Raiffeisenbank und wählen in der Generalversammlung den ehrenamtlichen Aufsichtsrat der Raiffeisenbank.
UNSERE FUNKTIONÄR:INNEN IM AUFSICHTSRAT
Vertrauen ist für unser Unternehmen das größte Kapital. Wir als Raiffeisenbank Region Ried vertrauen auf die Kontrollkompetenz unseres Aufsichtsrates.
Diese Kompetenz gewährleisten unsere ehrenamtlichen Funktionär:innen aus der Region, die im Aufsichtsrat die Leistungen unserer Raiffeisenbank überprüfen. Damit sie diese Verantwortung wahrnehmen können, stellen sie sich laufend fundierten Aus- und Weiterbildungen.